interessantes Urteil

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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k@lle
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interessantes Urteil

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 22. Apr 2011, 17:47

Nachfolgendes Urteil des Sozialgerichtes Kiel habe ich eben gefunden.
Leider ist es nur wieder ein Urteil eines der vielen Sozialgerichte und keines vom Bundessozialgericht, das dann für alle anderen Sozialgericht bindend wäre.

Aber man sollte trotzdem, wenn man vom solchen selber betroffen ist, unverzüglich unter Angabe des u.a. Aktenzeichens ebenfalls Klage auf die Übernahme der dadurch entstanden Kosten beim eigenen zuständigen Sozialgericht einreichen. Wer weiß, vielleicht sieht der Richter dort dieses ebenso wie die Kollegen in Kiel und verurteilt zum Gunsten des Hilfeempfängers die jeweilige ARGE dazu, ebenfalls die dadurch entstandenen Kosten zurück zu erstatten.

Aber hier mal jetzt zu lesen wobei es dabei genau gegangen ist:


HARTZ IV: SCHADENSERSATZ BEI SPÄTER ALG II-ZAHLUNG


Schadensersatz bei verspäteter ALG II Zahlung trotz rechtszeitiger Antragstellung

20.04.2011

Das Jobcenter ist bei einer verspäteten Zahlung des Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Schadensersatz verpflichet, wenn der Leistungsbezieher den Fortzahlungsantrag rechtzeitig gestellt hat.

ALG-II-Leistungsberechtigte haben daher einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens (Rücklastkosten der Bank - hier 29,65 Euro), der ihnen durch die zu späte Zahlung entsteht. Es bestand ein Amtshaftungsanspruch nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB, welcher vor dem LG Kiel geltend zu machen war und auf den Schaden zu richten ist, den ein Behördenmitarbeiter durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Anderem zugefügt hatte.

Nach Auffassung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit besteht daneben kein sog. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der vor dem SG geltend gemacht werden könnte. (Quelle: RA Helge Hildebrandt, Hempels-Straßenmagazin (Armutszeitung) Nr. 180, April 2011, S. 26. Urteil: Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil AZ: 17 O 160/10)

Quelle:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz ... 69093.html

P.S. Einleitungstext iss nicht von mir...find ihn aber gut deshalb hab ich ihn mal mit kopiert.. :aetsch:
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Re: interessantes Urteil

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 22. Apr 2011, 21:09

Danke!!!

Miko grüßt
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Antonia
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Re: interessantes Urteil

Ungelesener Beitrag von Antonia » Sa 23. Apr 2011, 12:04

Finde ich prima, daß hier solche Urteile reingestellt werden! :ic_up: (gleichmal den Bedankt-Knopf für K@lle drücken)
Und es ist gut zu wissen, daß das eine oder andere SG noch human entscheidet! :applaus:
Ich glaube, unsere Omi ist an diesem Urteil auch sehr interessiert. Meine mich zu erinnern, daß es bei ihr im Herbst '10 auch darum ging, daß das ALGII nicht rechtzeitig da war.

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Re: interessantes Urteil

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 23. Apr 2011, 17:44

Auf jeden Fall interessant dieses Urteil :ic_up:
Ich glaube, unsere Omi ist an diesem Urteil auch sehr interessiert. Meine mich zu erinnern, daß es bei ihr im Herbst '10 auch darum ging, daß das ALGII nicht rechtzeitig da war.
Liebe Antonia, du hast recht, aber wie formulier ich das jetzt korrekt, dass ich Schadenersatz für den "knurrenden Magen" von Anfang Dezember haben möchte... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Für nen Dispo sind wir schon lange nicht mehr "kreditwürdig" genug und Rücklastschriften konnten wir (zum Glück) vermeiden, durch rechtzeitige "Verlegung" unserer Mietzahlung (im Einverständnis mit dem Vermieter!), ich bin im Moment am Wühlen wegen Anrechnung der Urlaubsabgeltung vom Dopa :confused: :confused: :confused:

Leider gibt es dazu noch nichts Einschlägiges, weil das Urteil des Eu-Gerichtshofes ja noch relativ neu ist, da werden wir wohl (notfalls) SELBER was tun MÜSSEN :grinser: :groehl: :Yeah:

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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