Lieber K@lle,
ich hoffe die Doma darf GANZ EHRLICH zu dir sein, DU MACHST dich (möglicherweise) selber "zum Deppen," weil du da überhaupt noch hingehst und "gemeldet" bist, WAS in Gottes Namen verprichst du dir davon, MEHR RENTE
Wo soll die denn herkommen, aus "Anrechnungszeiten" für Arbeitslosigkeit entsteht KEIN Renten-Zuwachs in Geld, es werden ja KEINE Beiträge gezahlt von der AfA (aber auch NICHT MEHR von der Arge, also NUR KEIN NEID

), brauchst du diese 24 Monate Anrechnungszeit noch, um überhaupt in diese Renten-Art gehen zu können
DAS wäre der EINZIGE SINNVOLLE Grund, wenn du diesen Anspruch ohnehin schon sicher hast (Wartezeit lt. Renteninformation / Renten-Auskunft erfüllt???), dann kannst du dir den Gang zur AfA sparen, ES BRINGT NIX MEHR FÜR DICH, außer Frust mit dem Amt
Selbst den Anspruch auf EM-Rente hast du weiterhin "sicher", aber so wie es sich liest, hast du ohnehin nicht vor, darauf noch mal einen Antrag zu stellen
Vielleicht habe ich irgendwas übersehen (geht es um Rente für "Arbeitslose", hast du da noch Anspruch drauf, denn die läuft ja längst aus

), kläre mal die Doma auf, welche Art vorzeitige Rente das bei dir werden wird.
Hast du sicher schon mal irgendwo gemacht, aber Domas Gedächtnis ist auch nicht mehr was es mal war...
WAS sollen dir dir TUN, Geld streichen geht NICHT, bekommst ja KEINS, die KÖNNEN dich (für 3 Monate) aus der Vermittlung abmelden und dann fehlen dir diese "Anrechnungszeiten" bei der DRV (danach kannst/musst du dich dann wieder zur Vermittlung anmelden)
Es sei denn du weist der DRV "intensive" Suche nach Jobs nach, ODER du hast einen Krankenschein (!!!), nachweisbare AU bringt nämlich auch "Anrechnungszeiten" (Krankheit/Gesundheitsmaßnahme) und dann kannst du dir den Bewerbungsschmus sparen, was ANDERES KANN die AfA NICHT machen, aber die hat eben nicht so gerne den Papierkram und die Beschäftigung mit den "Nichtleistungs-Beziehern"
So neu ist DAS aber NICHT, das stand schon beim Dopa auf dem Aufhebungsbescheid (bei mir auch) von der AfA, dass man sich "zum Erhalt der Renten-Anwartschaften" auch ohne Leistungsbezug weiter "vermitteln lassen und die Dienstleistungen der AfA in Anspruch nehmen kann"...
Klingt nach VIEL, ist aber für VIELE völlig unnötig (besobnders wenn man schon einen festen Renten-Termin im Visier hat!), hängt aber vom konkreten Einzelfall (Renten-Art!!!) ab, ob DAS wirklich notwendig ist.
Der Dopa hat sich trotzdem komplett von der AfA abgemeldet, als sein ALGI abgelaufen war, mit seiner Vermittlerin kam er nicht so wirklich gut klar.
In seiner Aufstellung zum EM-Renten-Bescheid steht aber drin, dass er in der ganzen Zeit (bis zur EM-Rente) Anrechnungszeiten wegen "Krankheit/Gesundheitsmaßnahme" bekommt, für die Höhe (Zahlbetrag) seiner Rente spielt DAS allerdings auch KEINE Rolle mehr.
Vielleicht kannst du ja mit diesen Gedankengängen was anfangen.
Welche konkrete Renten-Art ist das dann bei dir, brauchst du
DAFÜR diese Meldung bei der AfA weiterhin, wenn das klar ist kann man sehen, ob das für dich überhaupt noch notwendig ist.
Liebe Grüße von der Doppeloma
