Hallo Zahralique,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Das haben wir jetzt versucht. Der Ersteller (total aufgeblasener Tunichtgut) sagt jetzt, dass darf er nicht aushändigen. Auch keine Kopie, dass müssten wir bei der Arge anfordern.
Was der "erzählt" ist erst mal egal, auch dieser Tunichtgut hat sich an geltende Gesetze zu halten!!!
Bei der Arge könnt ihr höchstens den Teil B des amtsärztlichen GA bekommen, EUCH steht aber nach
§ 25 SGB X das komplette GA zu, also auch (der viel wichtigere!) Teil A, den der SB der Arge gar nicht bekommen DARF
Schau mal hier
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1002500
bitte mach das (nachweislich!!!)
SCHRIFTLICH (Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder Übergabe- Einschreiben!) und verlange das KOMPLETTE GUTACHEN (
Teil A und Teil B) gemäß § 25 SGB X, darauf MUSS man euch auch schriftlich antworten.
Lasst euch NICHT mit der (beliebten) Begründung abspeisen, dass Teil A "beim med. Dienst verbleibt und der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt", das ist selbstverständlich richtig, gilt aber NICHT für die Aushändigung einer Kopie an den Betroffenen/Berechtigten gemäß § 25 SGB X
Gerade DER hat ja dieses Einsichtsrecht zur Sicherung seiner Rechte!!!
Das heißt NUR, das der ärztliche Dienst dieses GA NICHT OHNE die Einwilligung deines Mannes (Schweigepflichtentbindung durch den Betroffenen) an andere Stellen weitergeben darf.
ALLE WICHTIGEN Dinge IMMER schriftlich und nachweislich mit der Arge regeln, NIEMALS auf mündliche Aussagen verlassen, "DANN seid ihr verlassen", denn an "Gesagtes" erinnern die sich sehr ungerne, erst recht wenn es gelogen war, wie in diesem Falle.
Der DOC weiß ganz GENAU, dass der SB das komplette GA gar nicht hat (NICHT HABEN DARF!), es also auch nicht aushändigen KANN.
Im Teil B stehen NUR ganz allegemeine Hinweise zur Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, jedenfalls sollte es so sein, denn medizinische Dinge gehen den Vermittler überhaupt nichts an.
Stehen da (im Teil B) eindeutige Diagnosen und Krankheitsangaben drin, ist das ein Fall für den Datenschutz und dann kann der "Tunichtgut" deswegen noch JEDE MENGE Ärger bekommen, bis zur erzwungenen Löschung dieses kompletten Gutachtens.
Aber wir wollen mal nicht den zweiten Schritt, vor dem Ersten tun
Liebe Grüße von der Doppeloma
