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Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 12:21
von Miko
Hallo ihr Lieben,
ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus...
LOTTO VERBOT
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 12:56
von Ironhide77
das ist an Lächerlichkeit kaum zu toppen. Wie soll das bitte kontrolliert werden? Was ist das für ein Blödsinn? Noch dazu diskriminierend!
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:07
von Miko
Jeder Lottospieler muss seinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Wo leben wir nur....
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:13
von k@lle
jau das Thema kreist schon den ganzen Vormittag rum....
mal ein paar Meinungen dazu:
………find ichs mal interessant, wie das dann weitergeht. Kein Glücksspiel mehr an Spielautomaten? Machen sich die Betreiber derartiger Wettbüros schadensersatzpflichtig?
Da könnte eine Lawine losgetreten worden sein..
Das stell ich mir auch interessant vor.
Haben Hartz4 Empfänger dann demnächst
Kennzeichnungspflicht an der Kleidung?
Mir dünkt,das wir sowas schon mal hatten..........
noch ein paar infos....
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... -44532.php
daraus mal ein punkt:
Nimmt ein ALG II Bezieher dennoch an einem Spiel teil, dürfte der Gewinn nicht mehr ausgezahlt werden, da er aufgrund des Urteils vom Spiel ebenso wie Minderjährige ausgeschlossen ist.
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:23
von Miko
Mal davon abgesehen, dass ein Hartz 4 ler sowieso erstmal alles verleben muss, bis er wieder Kohle vom Amt bekommt.
Im Prinzip ist es eigentlich ziemlich sinnlos, einen Gewinn zu erzielen, höchstens er hat ein Gefühl von Staatstreue und spielt Lotto mit dem Ziel viell. 5.000,- Euro zu gewinnen um dem Staat nicht länger auf der Tasche zu liegen.
Weil: gewinnen und Stereoanlage, Flachbild TV, PC´s zu kaufen iss ja nich....
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:35
von Feelein
ich dachte der
1. April kommt erst noch

, das kann doch kein normaler Mensch glauben, was da draußen abgeht !!!!
Gewinnlose Grüße
Feelein
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 13:37
von Feelein
Hilfe, was soll das denn????????????????? Ich wollte doch nur den 1. April in der Farbe rot , bin ich denn zu doof dazu??????????? Nein ich möchte keine Antwort auf diese Frage, grins
Feelein
Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 14:54
von Miko
1. April
.... Miko immer gerne hilfsbereit.

Re: Lotto Verbot für Hartz IV Empfänger
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 15:34
von Doppeloma
ABER HALLO,
Nimmt ein ALG II Bezieher dennoch an einem Spiel teil, dürfte der Gewinn nicht mehr ausgezahlt werden, da er aufgrund des Urteils vom Spiel ebenso wie Minderjährige ausgeschlossen ist.
das ist doch einfach NUR lächerlich, bisher brauchte ich in meinem Lottoladen noch nie erzählen / beweisen WO ich das Geld für den Lottoschein her habe
WAS bitte geht das auch den Ladeninhaber/Lottoverkäufer an, seit wann sind die berechtigt von mir Einkommensnachweise zu verlangen, bei Minderjährigen gibt es dafür eindeutige Rechtsgrundlagen (Ausweis ist zu kontrollieren!).
Bei H4- Empfängern meines Wissens NICHT und wieso NUR bei H4

Wer gar KEIN eigenes Einkommen hat (Hausfrauen z.B.) MUSS das bitte auch beweisen, dass er KEIN Einkommen hat und dass der Gatte auch Bescheid weiß WOFÜR da so sein Geld "verpulvert" wird
Bitte auch strengstens DARAUF achten, dass man morgens NICHT mit dem "LINKEN Bein aufsteht", diesen Leuten ist ab nächste Woche der Einkauf von dunkler Schokolade VERBOTEN (weil die "glücklich machen soll!"), die Einhaltung dieser Vorschrift wird von der (Aushilfs-) Kassiererin im Supermarkt strengstens kontrolliert...
Soviel dunkle Schokolade kann ich gar nicht essen, wie ich gerne

möchte, Deutschland mir graut vor dir
LG von UNS

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 15:55
von Miko
Da haben wir dann auch noch arme Rentner.
Rentner die unter oder mit dem H4 Satz leben.
Ich erbitte den Rentenbescheid, den Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung mitzuführen!!!
Versicherungspolicen, Telekomabrechnungen, Stromrechnungen ebenfalls.
Hundebesitzer bringen bitte Quittungen für Futterausgaben mit, wie auch den Hundesteuerbescheid.
Der Betreiber der Lottoannahmestelle ist dann verpflichtet auszurechnen, ob sich dieser Renter(in) das Lottospielen leisten kann.
Sorgfältigst zu prüfen sind Sonderausgaben für Enkelkinder, Unterhaltverpflichtungen jeglicher Art.
Lottoanträge sind zukünftig 4 Wochen im Voraus zu stellen, damit der Betreiber ausreichend Zeit hat die Ein- und Ausgaben der jeweiligen Person zu prüfen.
Desgleichen gilt auch für Wenigverdiener oder Aufstocker (Familien o. ä.)
Viel Spaß im NEUEN DEUTSCHLAND!!!