

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1.2011.pdf
tip :schaut mal ab Seite 136 zum Thema:Zumutbarkeit von Arbeit....
Nö, meine Gute, sowas gibt es auch im SGB III, schau dir da mal den § 121 an, es spielt KEINE Rolle ob mit oder OHNE LeistungsbezugDies betrifft aber nur ALG 2, nicht wahr? Bei ALG1 (ohne Leistungsbezug) ??
VIELLEICHT (so ähnlich wie ich???), der macht das schon 5 Jahre (seit es H4 gibt) und (nicht nur ) ICH fnde, er macht es nicht schlecht, sozusagen gezwungenermaßen "Autodidakt", genau wie viele von uns hierEin juristischer selbsternannter Experte, der innerhalb von 2 Tagen einen Durchblick vermittelt
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