Hallo ihr Lieben,
Und die Bundesagentur für Arbeit zahlt kein H 4 aus, es sei denn bei euch ist es anders.
Das scheint jetzt anders zu sein, lieber
@Miko, denn auch unser H4 kommt (lt. Bank-Überweisungs-Info!) von der Bundesagentur für Arbeit
Es werden doch wohl auch bald alle Argen "Job-Center" heißen, da gab es irgendeine Umstrukturierung, weil wohl die ARGEN (an sich) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren, wurde doch vor kurzem erst "passend" gemacht.
Ist wohl im Zuge der sonstigen H4-Diskussionen etwas aus dem Blickfeld geraten, das da was "umorganisiert" werden MUSSTE, weil die Arbeitsvermittlung nun mal eine vordringliche Aufgabe der Arbeitsagentur ist und damit NICHT die Kommunen beauftragt werden dürfen (lt. GG).
Oder so ähnlich, man verzeihe mir bitte wenn ich diesen "Hintergrundquark" jetzt nicht so wirklich verstanden habe
Auch im ELO haben schon viele geschrieben, dass ihre Überweisungen jetzt direkt "von der AfA" kommen, das scheint also in Ordnung zu sein, HAUPTSACHE die Knete kommt überhaupt, und pünktlich UND in der korrekten Höhe.
Damit scheint es aber bei
@Mäuschen ein Problem zu geben, denn die Überweisung hat dem Betrag IM Bescheid zu entsprechen und wenn sich daran was ändern soll, ist ein Änderungsbescheid (mit Begründung!) notwendig
Wir haben sogar einen bekommen, weil unsere Miete um
EINEN € erhöht wurde ab Januar, JAA, die lernen dazu
Ist das jetzt schon das Geld für Januar? Da sind die KV Beiträge gestiegen!
Ja. liebe
@Esuse, das ist schon das Geld für Januar 2011, denn H4 ist im VORAUS zu zahlen!
Die Erhöhung der KK-Beiträge hat damit aber NIX zu tun, diese (konkreten) Beträge stehen ohnehin NICHT im Bescheid, da steht NUR drin, dass Versicherung bei der und der KK besteht.
Diese Beiträge gehören weder zum Regelsatz noch zur KDU, also KANN sich durch die Erhöhung der KK-Beiträge, auch an diesen Zahlungen nichts ändern.
Bleibt also NUR noch die Frage, ob euch die "großzügige" Erhöhung (des Regelsatzes) um 5 EURO ab Januar, bereits im Bescheid zugesprochen wurde
Können die dann aber auch nicht einfach NICHT zahlen, wäre ein Änderungsbescheid fällig gewesen und es müssten auch GENAU 5 EURO sein, nicht "so ungefähr", außerdem passt das irgendwie auch nicht, denn die Erhöhung stünde ja jeder "erwachsenen Person" der Bedarfsgemeinschaft zu.
Schau bitte nochmal genau rein in deinen Bescheid, ob man euch da da schon irgendwas in der Richtung bewilligt hatte, oder ob es andere begründete Veränderungen gab, ansonsten
SCHRIFTLICH beschweren, dass ihr zuwenig Geld bekommen habt
Maßgeblich ist DER BETRAG, der in eurem Aktuellen Bescheid als (komplette!) Leistung angegeben ist
Liebe Grüße von der Doppeloma
