Erstattungsanspruch der RV
Verfasst: Di 28. Dez 2010, 16:39
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Da ich meine Rente rückwirkend bewilligt bekommen hab für den Zeitraum, in dem ich AlgII bekommen habe, hat die Afa
einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet. Soweit ganz logisch.
Im August 2010 habe ich zusätzlich eine einmalige Beihilfe für die Nebenkostennabrechnung erhalten.
Muss diese einmalige Beihilfe auch von der RV erstattet werden?
Und wie sieht es aus mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung? Die habe ja nicht ich erhalten.
Müssen die nicht von der Krankenversicherung erstatten werden?
Sonst muss ich (bzw. die RV) ja fast 1000,- € mehr erstatten, als ICH erhalten hab.
Steh grad total auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal.
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Da ich meine Rente rückwirkend bewilligt bekommen hab für den Zeitraum, in dem ich AlgII bekommen habe, hat die Afa
einen Erstattungsanspruch bei der RV angemeldet. Soweit ganz logisch.
Im August 2010 habe ich zusätzlich eine einmalige Beihilfe für die Nebenkostennabrechnung erhalten.
Muss diese einmalige Beihilfe auch von der RV erstattet werden?
Und wie sieht es aus mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung? Die habe ja nicht ich erhalten.
Müssen die nicht von der Krankenversicherung erstatten werden?
Sonst muss ich (bzw. die RV) ja fast 1000,- € mehr erstatten, als ICH erhalten hab.
Steh grad total auf dem Schlauch.

Vielen Dank schon mal.