ja, es ist schon beeindruckend, wie sich dieser, unser aller zutiefst humaner, sozialstaat gegen bedürftige (wenn man ein bestimmtes menschenbild sein eigen nennt, grundsätzlich erst einmal also gegen mutmaßlich/potenzielle sozialschmarotzer u/o -betrüger) zu wehr zu setzen versteht!
da erfährt ein staunender "rentenbegehrer" in seinem schließlich anfang
oktober 2011 ergangenen em-rentenbescheid, dass er zum einen
de facto bereits seit mehr als 1 1/2 jahren em-rentner is t (er jedoch DENNOCH zwischenzeitlich seinen anspruch auf kg und rest-alg vollständig aufbrauchen und schließlich alg II beziehen musste), ihm zum anderen aber
die erste rentenzahlung erst ende dezember 2011 TATSÄCHLICH zufließen wird.
weil dieser ehemalige "rentenbegehrer", nun auf zeit (für verbleibende, sagenhafte 11 monate!
) anerkannter em-rentner oder (?) aber dennoch aktuell noch "leistungsbezieher" seiner mitwirkungspflicht vollumfäglich termingerecht und pflichtgemäß nachkam, das jc über den fakt der rentenbewilligung zeitnah informierte, beschloss dieses sogleich, ihm
bereits für november die leistung vollumfänglich zu entziehen, da er ja nunmehr aufgrund eines von der drv veranlassten gutachtens voll erwerbsgemindert (nach gutachten der afa, auf welches sich bis dato auch das jc bezogen hatte, aber eigentlich doch vollschichtig erwerbsfähig!
) sei, nicht mehr unter die zuständigkeit des jc - die vermittlung in arbeit also - fallen würde.
(anmerkung des verfassers:
zwar würde dem jc die weiterzahlung des im juni 2011 bis ende november bewilligten algII von der drv erstattet werden. aber nein, hier muss recht vor sinnhaftigkeit ergehen!)
dem ehemaligen alg II-"empfänger" wurde also im aufhebungsbescheid deshalb anheim gestellt, nunmehr umgehend sein für ihn zuständiges sozialamt aufzusuchen und dort für
einen monat grundsicherung nach SGB XII zu beantragen.
somit wird der defacto-em-rentner und bis dato gemäß sgb II zahlungen bezogen habender leistungsempfänger nun wiederum doch zum leistungsbegehrer, nun eben kurz mal nach sgb XII...
da dem dergestalt sozialrechtlich beglückten
zwar-nichtarbeitsfähig-arbeitslosen-de-facto-aber-schon-lange-em-rentner (oder wie auch immer man dieses begrifflich einordnet in gewissen zuständigen kreisen) nichts anderes übrig bleibt, will er seinen finanziellen verpflichtungen im monat november nachkommen und darüberhinaus auch noch den anspruch erheben, essen zu wollen auch an den wohl grauesten aller tage des jahres, ging er also brav und schnurstracks des heutigen tags mit allen relevanten papieren unter dem arm zum örtlichen sozialamt.
dort wird ihm dann (es geht ihm ohnehin heute mal wieder dreckig, ister doch wohlgemerkt mittlerweile anerkannt nicht [ganz?] zu unrecht eigentlich schon voll-em-rentner]- bevor er noch eine einzige unterlage vorgelegt hat - sogleich eröffnet, dass erst einmal seine noch-ehefrau zur leistung von unterhalt verpflichtet ist.
und falls dieses voraussichtlich - aufgrund geringen einkommens und der mitbedürftigkeit des noch mit einwohnenden [unter 25-jährigen] erwachsenen kindes, welches in der berufsausbildung befindlich keinerlei vergütung und aufgrund abgelehnten bescheides auch kein schüler-bafög erhält - nicht in betracht kommt...
...dann werden die greisen eltern des antragstellers [dessen vater gerade seinen zweiten herzinfarkt erlitten und dessen mutter chronisch schwerdepressiv ist] staatlicherseits aufgefordert werden, umgehend ihr einkommen nachzuweisen und sich datenmäßig darüberhinaus weitgehend zu entblößen ...
...DAMIT IHR 50-JÄHRIGER SOHN, der doch eigentlich - ich wiederhole es gern - seit bereits mehr als 18 monaten em-rentner ist - FÜR DEN EINEN MONAT, nämlich den november 2011, LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES erhält.
Und auch DAS noch einmal: die drv hat den zuvor gezahlt habenden institutionen ihre auslagen zu ertstatten!
es bestünde also keinerlei risiko für das soz...
alles selbstverständlich vollkommen rechtgemäß. wenn's auch idio...sorry...ähm...hochgradig sinnfrei scheint.
aber anderen mag das logisch scheinen. eben alles eine frage der sichtweise...
alles notwendig zum schutze des steuerzahlers vor sozialbetrug, vor missbrauch unseres sozialstaates, nicht wahr?
ich habe daher aus freien stücken verzichtet.
meine eltern würden das alles überhaupt nicht verstehen und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit in völlige panik geraten.
bevor ich ihnen das wegen einem monat mehr schei...wiederum sorry...hochdankenswerter weise gewährter grundsicherungszahlung antue, gehe ich lieber zur tafel und hole mir den rest aus 'nem container, wenn's denn noch not tut.
da habe ich halt pech gehabt, dass ich so ein bedauernswerter einzelfall...äh...und nochmals sorry...derart störrisch bin.
ich hoffe, ich habe die dinge dieses mal weitestgehend politisch so korrekt verfasst, so dass niemand aus der k-o-r gemeinde anstoß nehmen und sich über diesen beitrag empören wird
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vielen dank für die aufmerksamkeit des geneigten lesers!
mfg
ihr ehemaliger und schon recht bald wieder werdender
rentenbegehrer