Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Mi 29. Dez 2010, 17:23

Hallo

Danke für deine ausführliche Antwort.

Nein, es gibt gar nichts von der DRV. Es gab mehrmals ein Telefongespräch und meine Situation wurde dort vorgestellt. Es wurde gesagt, da ich aufgrund meiner Erkrankung noch nichts einzahlen konnte (Arbeit), gibt es auch keine Rente etc.

Ich bin extrem bettlägrig und muss sogar mit dem Arzt über meine Familie u. Telefon korrespondieren. Natürlich gibt es auch Hausbesuche etc. Die ganzen Tätigkeiten z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität kann ich alleine nicht ausführen. Den ganzen Tag muss ich irgendwelche Regeln und Tipps vom Arzt einhalten, d.h. spezielle Ernährung und Medikamente. Diese kann ich aber leider nicht alleine vorbereiten. Ich habe Probleme mit WC etc. Aber die Situation in den letzten Jahren war sehr ernst, so dass wir nicht die Zeit hatten um diese sozialrechtlichen Dinge zu regeln. Ich war im In- und Ausland (privat) zu Behandlungen etc. Daher gibt es im Moment kein Schriftstück, dass eine volle Erwerbsminderung besteht. Die Umstände und der zuständige Arzt können im Moment diese volle Erwerbsminderung bestätigen.

Daher habe ich gefragt, ob es nicht besser wäre zuerst die Pflegestufe zu regeln und später die anderen Dinge. Oder ist eine Pflegestufe für die ARGE auch noch zuwenig?

Danke

Gruß
Nils

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 29. Dez 2010, 18:29

Hallo Nils!
Daher habe ich gefragt, ob es nicht besser wäre zuerst die Pflegestufe zu regeln und später die anderen Dinge. Oder ist eine Pflegestufe für die ARGE auch noch zuwenig?
Die Pflegestufe ist rechtlich nicht Voraussetzung, es ist ja auch niemand verpflichtet, eine zu beantragen.

Noch mal meine Frage: hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Wenn nicht, umgehend beantragen! Dieser ist rechtlich zwar auch nicht Voraussetzung für Grundsicherung, aber evtl. trotzdem nützlich.

Und auch noch mal der Hinweis auf das Thema Kindergeld. Ich nehme mal an, dass Du noch recht jung bist, da Du noch nie arbeiten konntest, somit die Behinderung wohl auch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Dann hättest Du Anspruch auf Kindergeld, wenn Du Dich nicht selber unterhalten kannst (zumindest für die Zeit, wo Ihr noch keine Grundsicherung bekommt), zumal Deine Frau ja auch kein Einkommen hat.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 29. Dez 2010, 18:31

Hallo Nils, :smile:
Daher habe ich gefragt, ob es nicht besser wäre zuerst die Pflegestufe zu regeln und später die anderen Dinge. Oder ist eine Pflegestufe für die ARGE auch noch zuwenig?
Nein, Nils das ist nicht besser, denn wie dir @Amethyst schon beschrieben hat, kann das auch eine sehr schwierige und langwierige Sache werden und da darfst du von ausgehen, dass sie sich SEHR gut damit auskennt :ic_up:

Ich selber habe damit noch keine Erfahrungen, höre aber auch von anderen immer wieder welche Probleme es damit geben kann, lass dir in diesem Bereich wirklich von ihr raten, denn sie hat schon da schon viel Erfahrung sammeln müssen.

Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, dass es von der DRV aus bisher NUR telefonische Auskünfte gab, es gibt da durchaus auch Sonderregelungen wo es NICHT auf Beiträge ankommt, aber ich denke mal das könnt ihr später nochmal zu klären versuchen.

Jetzt solltet ihr euch wirklich erst mal auf den H4-Antrag konzentrieren, damit bald Geld "in die Kasse" kommt.
Die Pflegestufe ist da für die Arge nicht so wichtig, wichtiger ist die Bescheinigung eines Arztes, dass deine Frau dich ständig pflegen und betreuen MUSS.
Das besagt ja schon, dass du nicht arbeitsfähig bist, zur Bescheinigung einer ERWEBSMINDERUNG ist NUR die DRV berechtigt, das darf ein Arzt an sich, so direkt gar nicht schreiben.

Es geht also darum klar zu machen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst und auf die ständige Betreuung (rund um die Uhr!!!) durch deine Ehefrau angewiesen bist (genaue Angaben zur Krankheit sind da NICHT wichtig, das soll der DOC da erst mal gar nicht reinschreiben!).

Deine Frau MUSS aber im Antrag trotzdem ankreuzen, dass sie sich selbst (gesundheitlich!!!) in der Lage sieht, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, sonst wird der Antrag direkt abgelehnt.
Mit dem Attest (von deinem Arzt) belegt sie dann aber sofort, dass es ihr eben trotzdem nicht möglich ist, eine Tätigkeit außer Haus aufzunehmen, das MUSS die Arge akzeptieren und berücksichtigen.

Wenn ihr dann mal was beantragt habt wegen der Pflegestufe, dann kann man das ja nachreichen, dann sehen die auch, dass ihr euch um was kümmert.

Mit dieser ärztlichen Bescheinigung hat sie erst mal eine "Freistellung" von der Vermittlung und alles Weitere wird sich finden.

In deinem Antragsteil kann dann ruhig angekreuzt werden, dass du NICHT arbeiten kannst (da verlangt das Amt sowieso ein Attest dazu!), denn du gehörst nun mal als Ehemann "automatisch" zur Bedarfsgemeinschaft deiner Frau.

Macht immer schön einen Schritt nach dem anderen und dann wird das schon :ic_up:
Wir haben das mit dem Antrag auf H4 gerade erst durch, war auch für uns nicht leicht, aber deshalb ist da bei mir noch ALLES ziemlich frisch, was damit zu tun hat.
Wir haben sogar beide angekreuzt, dass wir 3 Stunden "arbeiten" können, dabei geht das gar nicht, denn wir sind beide schon seit Jahren krank und warten auf die Entscheidungen zu unseren EM-Renten, bisher hat man uns beide (vom Amt aus) in Ruhe gelassen.

Also keine Sorge WIR packen das schon zusammen :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Mi 29. Dez 2010, 19:13

Hallo

Danke für eure Antworten.

Ja sie @amethyst ist mir bestens bekannt, da wir bereits in Kontakt sind und durch diesen Kontakt habe ich erst euch alle kennengelernt.

Das ganze habe ich dank eurer Hilfe verstanden, aber wie ich bereits gesagt habe, sehe ich viele Probleme z.B.

- Beweis für meine Gesundheitsprobleme (ARGE)
- Beweis, dass meine Ehefrau mich pflegt, NUR durch ein einfaches Attest ohne Pflegestufe (ARGE)

Wenn ich angebe, dass ich krank bin, dann werden diese Leute mir das sowieso nicht glauben. Bestimmt läuft alles über Krankschreibungen, bis nach einer Zeit die ARGE mich zum Gutachter schickt (aus gesundheitlichen Gründen wüsste ich nicht, wie ich dort überhaupt hinkommen soll, er müsste wenn, dann zu mir nach Hause kommen!!!) und später das ganze Spiel noch einmal mit der DRV. Außerdem soweit ich mich in diese Thematik eingelesen habe, wird allein für den Beweis "Pflege von Angehörigen" bei der ARGE eine Pflegestufe benötigt!

Ich habe persönlich kein Problem damit, dass es mit der ARGE Probleme geben wird, aber ich habe ein großes Problem, dass ich körperlich diesen Problemen nicht gewachsen bin. Das ist aus gesundheitlichen Gründen für mich als ob jemand von mir verlangen würde, dass ich 5 Elefanten heben muss! Eine Fliege hat mehr Kraft als ich! :Ohnmacht:

Es geht in diesem Moment nicht ums Geld, denn wir haben ein Dach über dem Kopf, Verpflegung und eine Krankenversicherung. Es geht mehr um die Zukunft, denn es kann kein Dauerzustand sein.

Am besten kaufen ich mir mit meiner Frau ein Zelt und stelle es im Wald auf als Unterkunft und die Verpflegung finden wir auch im Wald z.B. Pilze etc. Aber bestimmt taucht auch da die ARGE wieder auf! :Gruebeln:

@doppeloma ich wünsche euch allen viel Kraft, dass alles klappt!

@amethyst ja ich lese alle Beiträge und Links ganz genau, aber ich vergesse manchmal alles zu beantworten. Ich bin im Dauerschlafzustand


Vielen Dank für eure Hilfe und die mutmachenden Worte

Gruß
Nils

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Do 30. Dez 2010, 18:06

Hallo

@ doppeloma: Ich habe von meiner Frau erfahren, dass ihre Freundin im Auftrag meiner Frau in einem anderen Forum unser Anliegen geschrieben hat und du dieses auch beantwortet hast. Das ist sehr nett von dir. Ihre Freundin wusste nicht, dass ich bereits in diesem Forum k-o-r geschrieben habe. Danke für deine Mühe.

Neues vom Amt: wir haben alles besprochen und dann gings ab zum Amt. (vor kurzem waren einige Mitarbiter im Urlaub). Zuerst wurde gesagt, dass wir nichts erhalten, da wir in den letzten 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Toller Versuch der ARGE Mitarbeiterin AL1 und ALG 2 absichtlich zu verwechseln. :groehl: Noch einmal wurde der Sachverhalt vorgestellt und gesagt, dass wir ALG2 beantagen möchten und PUNKT. Antwort: für uns ist das Sozialamt (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) zuständig, wenn ich so krank bin.

Diese Aussagen von der ARGE sind falsch, aber trotzdem schnell zum Sozialamt. Sozialamt sagte: "Es wird kein Antrag angenommen. Bitte zur ARGE gehen"

:schimpfen: Man kann sagen und VERLANGEN was man will, die wissen nicht wer zuständig ist bzw. versuchen alles damit der andere Träger zahlt!

Gruß
Nils

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 30. Dez 2010, 21:53

Lieber Nils, :smile:

wir waren uns ja einig, dass es nicht leicht werden wird, aber das H4-Amt ist VERPPFLICHTET euch den Antrag rauszugeben und den dann auch zu bearbeiten.
Man kann sagen und VERLANGEN was man will, die wissen nicht wer zuständig ist bzw. versuchen alles damit der andere Träger zahlt!
Die WISSEN SEHR GENAU WER zuständig ist, denn deine Frau ist NICHT krank und hat daher Anspruch auf H4 und DU gehörst dann zur Bedarfsgemeinschaft,, ob es dem Amt passt oder nicht!

Im Übrigen haben die den Antrag weiterzuleiten AN die RICHTIGE Stelle, wenn es tatsächlich so sein sollte, die haben einfach keine Lust sich mit euch zu befassen.

Bitte lasst euch das nicht gefallen, schick eine Beschwerde nach Nürnberg, dass euch die Ausgabe /Annahme des Antrages auf Sozialleistungen von der Arge (komplette Adresse angeben!) verweigert wird und ihr deshalb völlig mittellos seid!
Betone, dass deine Ehefrau erwerbsfähig IST und deshalb (für euch BEIDE) Anspruch auf Leistungen des SGB II besteht, halte dich (auch wenn es schwer fällt) etwas zurück, was deine schwere der Krankheiten betrifft, es MUSS erst mal erreicht werden, dass der H4-Antrag läuft!
Dass euch deine Eltern im Moment "durchziehen" geht die in Nürnberg nicht viel an, kannst das natürlich erwähnen, aber dann auch dazu schreiben, dass deine Eltern das in Zukunft NICHT mehr tun werden (z.B. aus finanziellen Gründen).

Ihr seid erwachsene Menschen und habt eigene Ansprüche auf Sozialleistungen :ic_up:

Bitte schicke das per Mail an diese Adresse

E-Mail:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Was die mit euch machen ist eine Unverschämtheit, wozu gibt es eigentlich Gesetze :Hilfe:

Uns hat man (über diese Mail-Beschwerde) sehr geholfen, die reagieren auch sehr schnell (per Mail) und in der Antwort ist dann auch eine Telefonnummer drin, da kann man auch nochmal direkt mit denen sprechen, wenn es weitere Probleme geben sollte.

Bei uns ging es darum, dass wir weder Bescheid noch Geld pünktlich bekamen und deshalb Anfang Dezember auch ganz ohne Geld dastanden!
Zum Glück hatte unser Vermieter Verständnis, sonst hätten wir da auch noch riesen Ärger bekommen können.

Plötzlich ging alles ganz schnell und zwei Tage später hatten wir endlich das Geld was uns zustand, seitdem sind die vom Amt GANZ friedlich mit uns, ich glaube die haben richtig eins auf den Deckel bekommen "von ganz oben".

Uns haben sie nämlich auch den Antrag nicht ausgehändigt, als wir den das erste Mal holen wollten, da hieß es, das wäre viel zu früh, habe ich alles in die Beschwerde mit reingeschrieben.

Inzwischen haben wir sogar einen Entschuldigungsbrief vom direkten Vorgesetzten unserer Arge bekommen, gebt euch also nicht mehr damit zufrieden, was euch "vor Ort" erzählt wird bringt euch ja nicht weiter, also beschwert Euch weiter OBEN :ic_up:
Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung
Das ist Unsinn, denn da gibt es NUR was wenn die (bereits bewilligte!) Rente (und dafür gibt es einen Bescheid von der DRV!) NICHT reicht (oder erwiesenermaßen KEIN Anspruch auf Rente besteht) und außerdem ist deine FRAU ERWERBSFÄHIG, sie bekommt dort schon mal gar nichts.
Darum soll ja auch DEINE FRAU den Antrag auf H4 stellen :ic_up:

Am Besten macht ihr (zusätzlich zur Beschwerde!!!) folgendes, ihr ladet euch den Antrag aus dem Internet, füllt alles aus, legt die notwendigen Nachweise dazu und gebt den Antrag schnellstens bei eurer zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung ab oder auch bei (irgend-) einer Krankenkasse (falls eine bei euch vor Ort eine Filiale hat) :ic_up:

JEDE BEHÖRDE (notfalls die Polizei!) ist verpflichtet den Antrag an die Arge weiterzuleiten und ihr bekommt einen Eingangsbestätigung von dieser Behörde, dieses Datum gilt als offizieller Tag der Antragstellung, wäre doch gelacht, wenn die Arge machen kann was sie will.

Hier könnt ihr den Antrag runterladen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/z ... ld-II.html

Und hier die Ausfüllhinweise dazu

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... nweise.pdf

Ihr werdet vermutlich nicht alle Formulare ausfüllen müssen, wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst oder noch Fragen dazu hast melde dich (auch per PN!), WIR machen denen gemeinsam "Feuer unter dem AR*** :groehl: :applaus:

NICHT aufgeben Nils, und drück mal deine Frau von mir, ich wünsche euch beiden alles Gute und viel Kraft im neuen Jahr, es kann nur BESSER werden :umarm: :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 30. Dez 2010, 23:06

Hallo,
ich hab nur ein wenig quer gelesen....Wenn deine Eltern mit euch einen regulären Mietvertrag abschliessen - dann müßt ihr aufpassen, wie sich das bei der Einkommensteuer für deine Eltern rechnet...nicht das am Ende zuviel an Steuern bezahlt werden muß...

Bist du gesetzlich krankenversichert? Denn dann hätte deine Frau doch einen kostenlosen Mitversicherungsanspruch....
warst du bis zum Beginn der Erkrankung im Ausland? Wenn ja, dann muß dich deine zuletzt für dich zuständig gewesene Krankenkasse versichern und dein Frau eben mitversichern..Voraussetzung: ihr seid verheiratet...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 31. Dez 2010, 01:50

Liebe Vrori, :smile:
Bist du gesetzlich krankenversichert? Denn dann hätte deine Frau doch einen kostenlosen Mitversicherungsanspruch....
die beiden leben im Moment komplett auf Kosten seiner Eltern, sie wohnen dort kostenfrei und die Eltern bezahlen aktuell auch die Krankenversicherung für BEIDE :ic_up:
Möglich, dass sie da als Ehefrau familienversichert ist, habe keine Ahnung, wie das bei freiwilliger K-Versicherung in der gesetzlichen läuft! :confused: :Gruebeln:

Deshalb ist es ja so wichtig, dass sie endlich wieder ein EIGENES Einkommen haben und sei es erst mal vom H4-Amt, eine andere Möglichkeit gibt es in der aktuellen Situation nicht.
Und da sollten die Eltern dann auch Miete bekommen, klar, dass sie das später bei der Steuer angeben müssen, kommt ja drauf an welches Einkommen da sonst noch zu versteuern ist, aber ein wenig Plus wird wohl übrig bleiben :confused:

Viele weitere Dinge sind dann in der Zukunft noch zu regeln, wie z.B. Pflegegeld beantragen, GdB beantragen, ev. ganz offiziell EM-Rente beantragen, denn auch in diesen Bereichen gibt es noch keine echten Bescheide, immer nur vage Aussagen aus irgendwelchen Telefonaten.

Da kann aber nur ein Schritt nach dem anderen gemacht werden und der Allererste ist H4 beantragen, damit Geld in die Kasse kommt.
Leider wirft das Amt ja hier schon kräftig mit den größten Brocken um sich :kotzen:

DAS ist der SOZIALSTAAT Deutschland :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Komm gut ins NEUE Jahr, liebe Vrori, lass dich drücken von Doma + Dopa :umarm: :Bussi: :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » Fr 31. Dez 2010, 15:32

Hallo

Danke für eure Antworten.

Ja, ich habe eine freiwillige Krankenversicherung und meine Frau ist mitversichert.

Ich habe mir alle Informationen, Links, Tipps etc. aus allen euren Beiträgen ausgedruckt.


Ich wünsche euch allen alles Gute im neuen Jahr!

Gruß
Nils

PS: DANKE für eure Hilfe, ihr habt uns sehr geholfen. :applaus:

nilsS

Re: Grundsicherung/ Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von nilsS » So 2. Jan 2011, 22:07

Hallo

Ich habe erfahren, dass in unserer Region die Sache mit Pflegestufe, MDK etc. von der Beantragung bis zur Entscheidung max. 2-3 dauert. Ich habe diesbezüglich von Bekannten Unterlagen erhalten und aus diesen konnte ich den ganzen Ablauf etc. sehen.

Warum würde ich lieber zuerst die Pflegestufe beantragen? Mir wurde gesagt, dass meine Frau mich nur pflegen kann und keine Arbeit annehmen muss, wenn ich der ARGE eine Pflegestufe nachweisen kann.

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§ 10 SGB II Abs. 1 Nr. 4 Zumutbarkeit von Arbeit.

Pflege eines Angehörigen:

(1) Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie nicht mit der pflege eines Angehörigen vereinbart werden kann. Der Begriff Pflegebedürftigkeit ist im § 14 SGB XI geregelt.

(2) Angehörige sind Ehegatten, der gleichgeschlechtliche Partner oder Verlobte, darüber hinaus Geschwister, Verwandte und Verschwägerte sowie Geschwister des Ehegatten und Kinder von Geschwistern, auch Pflegeeltern und Pflegekinder. Eine sittliche Verpflichtung kann auch infolge innerer Bindungen z.B. Stiefkind, Partnern in eheähnlicher Gemeinschaft oder langjähriger Haushaltshilfe angenommen werden, insbesondere bei Vorliegen einer Hausgemeinschaft. Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer wegen der Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgehen kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß der Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgraden in Anlehnung an die §§ 15 Abs. 1 und 3 SGB XI.


Stufe I erheblich pflegebedürftig, 90 Minuten zeitlicher Aufwand pro Tag/mindestens, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege-- Zumutbare Arbeitszeit: in der Regel Vollzeit

Stufe II schwer pflegebedürftig, 3 Stunden zeitlicher Aufwand pro Tag/mindestens, davon mindestens 2 Stunden Zeitaufwand für die Grundpflege--zumutbare Arbeitszeit: bis zu 6 Stunden am Tag

Stufe III schwerstpflegebedürftig, 5 Stunden zeitlicher Aufwand pro Tag/mindestens, davon mindestens 4 Stunden Zeitaufwand für die Grundpflege--zumutbare Arbeitszeit: Arbeit nicht zumutbar.



Bei erheblicher Pflegebedürftigkeit(Stufe I) ist die Pflegebedürftigkeit in der Regel, allerdings unter Berücksichtigung der tageszeitlichen Verteilung, mit einer Vollzeittätigkeit vereinbar. Bei Pflegestufe II bis III können sich aus der Pflege Einschränkungen hinsichtlich Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit ergeben. Die durch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nachgewiesenen Einschränkungen sind einzellfallbezogen mit dem persönlichen Ansprechpartner zu besprechen. In die Eingliederungsvereinbarung ist aufzunehmen, unter welchen Bedingungen eine Arbeit zumutbar ist.

(3) soweit die Pflege des Angehörigen anderweitig abgesichert werden kann, ist eine Arbeit in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zumutbar.

(4) Ist der Pflegeaufwand so gering, dass die erforderlichen Leistungen nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden ( Pflegestufe 0), ist grundsätzlich eine Arbeitsaufnahme zumutbar. Einschränkungen können sich aber auch aus einem Betreuungsaufwand ergeben, für den die Pflegeversicherung nicht eintritt. Eine Ausnahmeregelung kann auch notwendig sein, wenn der Pflegebedarf nicht täglich, sondern schubweise auftritt. Hier ist eine einzelfallbezogene Ermessungsentscheidung zu treffen. Bei Ausnahmeentscheidungen sind Art und schwere der Erkrankung sowie die Möglichkeit der pflegerischen Versorgung durch Dritte bzw. durch mehrere Personen im personellen Umfeld der pflegenden Person zu berücksichtigen bzw. zu prüfen.

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Ich habe im Internet gelesen, dass Leute bei der ARGE oft Probleme haben mit der Pflegestufe 1+2, da die ARGE immer von X Minuten/Stunden Pflege am Stück ausgeht. Aber diese ist doch über den ganzen Tag verteilt und nicht am Stück.

Noch einmal zum Thema: wenn die Sache mit der Pflegestufe in unserer Region nur 2-3 Wochen dauert, denke ich wird es besser sein zuerst diese zu beantragen, damit ich die Sicherheit habe, dass meine Frau mir helfen kann.

Gruß
Nils

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