Liebe Doppelomi,
ich nehme an, Du kennst die Paragraphen, die im Falle einer finanziellen Notlage bzw. der Bedürftigkeit gelten?
Im Grundkurs haben wir ja gelernt, daß Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig werden (§ 41 SGB I). Lieb gemeint, aber erstmal nur Papier....
Desderwegen basteln wir uns nun noch einen Vorschuss, liebe Omi.
Und zwar so:
§ 42 SGB I Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Heisst, die Omi hat ein Recht darauf, daß
spätestens einen Monat nach Antragsstellung die Kohle auf ihrem Konto eingeht.
Vorher
kann ein Vorschuss gezahlt werden, muss aber nicht.
Zitat aus dem Buch von Thome (S. 339):
Es ist unzumutbar, einen Monat ohne Geld auskommen zu müssen! Wenn sie akut bedürftig sind, reduziert sich das Ermessen auf Null. Verweise auf Wohlfahrtsverbände oder Tafeln sind rechtswidrig, weil derartige Zuwendungen nicht angerechnet werden dürfen.
Paragraph hierzu ->
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
[...]
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Ein Verweis auf einen Bankkredit ist nicht zumutbar (OVG Hessen, FEVS 57, 156).
Und wenn die Behörde nicht schnell genug arbeitet, gibt's was auf die Zwölf.

Auch dafür gibt's Paragraphen bzw. Vorschriften. Und Druck kann auf die SB durchaus auf vielfältige Art und Weise ausgeübt werden, falls erforderlich. Und diesbezüglich vertraue ich auf die Kräfte von Omi & Opi
Viel Glück!
Antonia