JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
krümmel

Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von krümmel » Mo 6. Jun 2011, 19:02

@ Miko: Danke für deine Antwort.

@ Doppeloma: Danke für deine Antwort.

D.h. in diesem konkretem Fall muss sich Person2 überhaupt keine Gedanken machen, dass das JC die AU durch den MDK aushebeln wird.

LG Krümmel

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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 6. Jun 2011, 19:52

Uppelduppeldoof,

es war der Anspruch auf ALG welcher nach einem Jahr greift, nicht das Krankengeld.

Mist....Falschaussagen sind immer schei....

sorry, aber solangsam baut man eben ab.
Gruß
Miko

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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 6. Jun 2011, 22:32

Hallo Krümmel, :smile:
D.h. in diesem konkretem Fall muss sich Person2 überhaupt keine Gedanken machen, dass das JC die AU durch den MDK aushebeln wird.
GENAU SO IST ES, wobei da auch eher wieder "umgekehrt ein Schuh draus wird" :grinser: , das JC MÜSSTE Person 2 (begründet!) zum MDK (der Krankenkasse) schicken, damit die Berechtigung der AU-Bescheinigung dort überprüft wird.

Dadurch legt sich der MDK (möglicherweise) mit dem behandelnden Arzt an und auch sonst haben die doch KEIN Interesse daran dem JC irgendeinen "Gefallen" zu tun (also den Kranken für gesund zu erklären!), solange die KK NICHT selber deswegen ZAHLEN MUSS und DAS MUSS sie ja NICHT (mehr), wenn jemand H4 bekommt :Zunge_zeigen:

Der zweite (und wahrscheinlich ausschlaggebende) Grund, ist die Tatsache, dass die AfA (JC) dem MDK diese "Dienstleistung" bezahlen MUSS, über diese Bezahlung sind die sich (glaube ich) bisher NICHT einig geworden und darum wurde wohl noch KEIN (AU-bescheinigt) Kranker H4-Bezieher, bisher mal zum MDK geschickt... :confused: :Gruebeln:

Schau mal hier und beachte besonders den letzten Absatz :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

Habe ICH jedenfalls noch NIE was von gehört oder gelesen, lieber verlangen die dann mal irgendwelche ominösen "Bescheinigungen oder Atteste" von den behandelnden Ärzten (zusätzlich zur AU-Bescheinigung), dazu sind die SB (der AfA / JC) aber GAR NICHT berechtigt und die behandelnden Ärzte NICHT verpflichtet... :Zunge_zeigen: :aetsch:

Also "ruhig Blut", KRANK ist KRANK auch beim Jobcenter und eine AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt ist somit KAUM zu KIPPEN :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

krümmel

Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von krümmel » Mo 6. Jun 2011, 22:53

Liebe Doppeloma,

vielen Dank für deinen informativen Beitrag!

Wenn man um die 40 ist, dann benötigt man noch einige AUs, bis zur Altersrente, dann kann ich mir das kaum vorstellen, dass das JC Ruhe gibt und alle 2-4 Wochen eine neue AU Bescheinigung erhält und das so für die nächsten Jahre akzeptiert. Person2 (Pflegestufe2) wird zusätzlich von Person1 gepflegt, somit steht Person1 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!


Wenn ich den von dir genannten Link und die dort genannten weiteren § ansehe u.a. § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V, dann verstehe ich das so, dass das JC den MDK nicht nur im Fall vom Krankengeld sondern gerade für den Fall "Überprüfung der AU" beautragen kann.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html -----> http://www.gesetze.juris.de/sgb_5/__275.html


SORRY, wenn ich da etwas verwechsle oder falsch verstehe!

LG Krümmel

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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 6. Jun 2011, 23:33

Hallo Krümmel, :smile:
SORRY, wenn ich da etwas verwechsle oder falsch verstehe!
Hat dir irgendeiner "geraten" da weitere Links anzuklicken :grinser: , sowas macht man besser NICHT, ist gefährlich im Internet und in deinem Falle verwirrt es dich nur unnötig... :lachen:

Weder Person 1 noch Person 2 HAT aktuell EINEN Anspruch auf Krankengeld (von der KK), DAS hatten wir doch schon geklärt, es geht im Moment ausschließlich um eventuelle Zweifel des JC an einer AU-Bescheinigung (vom behandelnden Arzt), dann gilt die Verfahrensweise des § 56 SGB II, DAS hat mit Krankengeld-Prüfungen NIX zu tun :Verwirrt: :Hilfe:
sondern gerade für den Fall "Überprüfung der AU" beautragen kann.
Machen die aber NICHT, weil es GELD KOSTET, der MDK arbeitet NICHT umsonst für das JC :teufel:

Wie lange ein JC das mitmacht, KANN dir KEINER sagen und WAS dann passieren wird auch NICHT, die aktuelle "Sozialgesetzgebung" ist zwar SEHR umfangreich und NOCH VIEL unübersichtlicher als man glaubt, ABER FÜR ALLES (was mal kommen könnte) findet man dort auch nicht direkt DIE passende Lösung!

Person 2 wird irgendwann eine EM-Rente beantragen MÜSSEN und dann wird man (auch das JC) abwarten müssen, was dabei rauskommt.

Über die Konsequenzen solcher Konstellationen wie bei euch, haben wahrscheinlich noch nicht mal die Macher des (ab 2005 NEUEN) SGB II / SGB XII nachgedacht, für die sind halt ALLE im SGB II (H4) erst mal grundsätzlich erwerbsfähig :grinser:
Wir EM-Renten-Antragsteller mit Dauer-AU-Bescheinigung und oft noch einem Arbeitplatz im Hintergrund, gehören da "eigentlich" auch NICHT wirklich rein, denn wir sind weder "arbeitslos" noch wirklich "erwerbsfähig", aber VERHUNGERN lassen dürfen die uns nun mal auch (NOCH ???) nicht so einfach... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

krümmel

Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von krümmel » Di 7. Jun 2011, 01:11

Hallo Doppeloma,

das stimmt, alles sehr verwirrend!

Aber wenn Person2 keinen Rentenanspruch hat, was dann? Grundsicherung? Aber ich verstehe den Sinn einer BG so, dass das JC machen kann was es will, aber man landet trotzdem wieder bei ALG2 bzw. Sozialgeld, da Person1 erwerbsfähig ist.

Obwohl, Person1 pflegt Person2 (Pflegestufe2), dieses wird dem JC wohl auch nicht auf Dauer gefallen. Aber das ist egal, denn Person2 hat das Recht gepflegt zu werden und wünscht auch keine anderen Pfleger (zu intim).

Richtig?

LG Krümmel :grinser:

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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Jun 2011, 01:26

Hallo Krümmel, :jaa:
Aber ich verstehe den Sinn einer BG so, dass das JC machen kann was es will, aber man landet trotzdem wieder bei ALG2 bzw. Sozialgeld, da Person1 erwerbsfähig ist.
KORREKT :ic_up:
Obwohl, Person1 pflegt Person2 (Pflegestufe2), dieses wird dem JC wohl auch nicht auf Dauer gefallen. Aber das ist egal, denn Person2 hat das Recht gepflegt zu werden und wünscht auch keine anderen Pfleger (zu intim).

Richtig?
KORREKT :ic_up:

Du hast verstanden, WAS nicht wirklich zu verstehen ist, :grinser:

WIR (die EM-Renten-Antragsteller) und IHR (die Pfleger und Gepflegten) werden solange in H4 "durchgeschleift", bis den Politikern mal wieder was ANDERES / NEUES aber GANZ sicher NICHT BESSERES einfällt, WIR lassen uns also ALLE zusammen mal überraschen, WAS UNS die Zukunft noch (UN)SOZIALES bringen wird :Neugierig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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krümmel

Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von krümmel » Di 7. Jun 2011, 01:37

Liebe Doppeloma,

vielen Dank.

Meine Meinung: es fehlt ein System, dass nur für KRANKE gedacht ist! Aber ich denke es könnte schlimmer sein, wenn es überhaupt kein System geben würde!

Welche Litertur (z.B. SGB etc.) würdest du mir für unseren Fall empfehlen?

LG Krümmel

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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Jun 2011, 01:55

Hallo Krümmel, :smile:
Welche Litertur (z.B. SGB etc.) würdest du mir für unseren Fall empfehlen?
Ernsthaft KEINE, ICH persönlich kenne KEINE Literatur in der Euer konkretes Problem (allgemeinverständlich) behandelt wird, SGB II / SGB XII kannst du ALLES (versuchen) zu lesen (ist in der Linkliste!!!) :confused: :Gruebeln:

Versuche ich seit ca. 5 Jahren, dazu SGB III wegen ALGI und SGB V wegen Krankengeld und SGB I wegen allgemeiner Verwaltungsvorschriften und SGB X wegen ??? :Ohnmacht:
Einen geringen (uns betreffenden) Teil habe ich jeweils inzwischen sogar verstanden und weiß wie das gemeint ist und angewendet werden SOLL, NUR machens die Ämter ja NICHT mal SOOO, wie es da drin steht... :Verwirrt: :Hilfe:

ZU Pflege an sich, KANN ich mich (auch mit Literatur-Vorschlägen) eigentlich überhaupt NICHT konkret äußern, dieser Bereich betrifft UNS und unsere Familie (zum Glück!) noch NICHT, ich hoffe auch SEHR, dass es noch LANGE (am Besten für IMMER) SOOO bleibt, ich möchte NICHT im Pflegeheim (ver)enden, wie meine Mutter :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 7. Jun 2011, 05:58

Dieser Thread beinhaltet dermaßen viel Informationen, sodass er als Grundsatzinfo irgendwo hingehört.

Doma,... wie immer SPITZE!!! :Bussi:
Vielen Dank. :Birthday:
Gruß
Miko

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