hab dir mal was geräubert...das mit §24 hat ja blacky schon...
So, die E-Mail nach Nürnberg ist raus ! Mal gespannt was die mir antworten. Bestimmt wieder das die das ganze bedauern und die E-Mail an meine SB weitergeleitet haben.
Hier mal das was ich denen geschrieben habe:
Meine BG-Nummer: xxxxxxxxxxxxx
BG: mein Name, Kind 1 (*1999) und Kind 2 (*2001)
Adresse: meine Adresse
Betr.: Nichtüberweisung des Schulgeldes nach § 24a für meine 2 Schulkinder mit
der diesjährigen August-Regelleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade eben habe ich gesehen das die Augustregelleistung für meine o.g. BG auf
meinem Konto gutgeschrieben wurde.
Jedoch das Schulgeld nach § 24 a SGB II wurde mir nicht für meine beiden Kinder
mit überwiesen. Dies ist eindeutig eine Leistungsverweigerung von Seiten Ihres
Amtes!
Laut § 24a SGB II "Zusätzliche Leistungen für die Schule" braucht für allgemein-
schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren kein gesonderter Antrag
auf diese zusätzliche jährliche Einmal-Leistung gestellt werden.
Diese zusätzliche Leistung in Höhe von 100,00 Euro pro Schulkind soll auch lt.
diesem § 24a automatisch im August mit der Regelleistung mit überwiesen werden.
Dies ist anscheind hier im Saarland bei der Saarlouiser ARGE nicht gesehen (habe
einige Rückmeldungen von Betroffenen aus diesem Landkreis den es ebenso ergangen ist, also die auch dieses Schulgeld nicht erhalten haben).
Dies kann auch nicht damit begründet werden das gerade heute eine Systemumstellung erfolgt, denn dann wäre auch die reguläre Leistung nicht überwiesen worden.
Diese Aussage lasse ich also nicht zählen.
Meine SB von der Saarlouiser ARGE, Frau Frey - Team 214, kann ich heute nicht erreichen. Dies wurde mir auch von der Hotline, die sehr teuer ist mit dieser 0180-Nummer (was ich persönlich für solch ein öffentliches Amt nicht verstehen kann, da hier ja Menschen anrufen müssen die generell sehr wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben und von daher solch eine Info-Hotline für die Anrufer eigentlich kostenfrei sein sollte), so gesagt. Also bin ich nicht viel weitergekommen dort.
Werde am Montag nochmals mein Glück versuchen. Erreiche ich nichts oder wird mir ein Barscheck in Höhe von 200,00 Euro verweigert, werde ich unverzüglich meinen Anwalt mit dieser Angelegenheit beauftragen und notfalls diese Zustände in der Presse und dem Gericht weiterleiten. Einen Verweis das die SB das Geld am Montag (o. Dienstag) zur Zahlung anweist, werde ich zurückweisen (müssen), denn das Geld benötige ich dringenst um für meine Kinder die benötigten Zusatzschulbedarfe (Turnschuhe, Stifte, besondere Malblöcke, halt was auf
der Lehrerliste so steht) zu kaufen, die momentan überall in den Discounter und Supermärkten besonders günstig zu kaufen sind. Wenn das Geld jedoch erst angewiesen wird, vergeht immerhin noch mindestens 14 Tage bis es auf meinem Konto gutgeschrieben ist (dies weiß ich auch den bisherigen gemachten Erfahrungen mit solchen nachträglich zu Zahlung angewiesenen Gelder,
die dann erst nach 14 Tage auf meinem Konto drauf waren. Daher bestehe ich grundsätzlich nur noch in solchen Fällen auf einen Barscheck.) und dann fängt auch bereits die Schule wieder hier bei uns an.
Hiermit fordere ich Sie auch auf, als hauptverantwortliches Amt, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, das solche einmalige jährliche Zusatzgelder, die lt. geltenden SGB-II-GEsetz automatisch zu überweisen sind, auch wirklich AUTOMATISCH mit der entsprechenden Regelleistung mitüberwiesen werden.
Auch möchte ich Ihnen vorab mitteilen, das ich gegen die hiesige Leistungsabteilung in nächster Zeit einige Untätigkeitsklagen vor dem Sozialgericht erheben werden, da diese es nicht - auch nach mehrmaliger
schriftlicher Aufforderung meinerseits - für nötig hält meine eingereichten Anträge zu bearbeiten. Dadurch sind mir bis jetzt schon einige Unannehmlichkeiten und finanzielle Schwierigkeiten entstanden. Und dies kann und werde ich nun nicht weiter hinnehmen und halt vor dem Sozialgericht diese Untätigkeitsklagen
einreichen. Anders scheint es ja heutzutage fast nicht mehr zu funktionieren.
Mit freundlichen Grüßen
wie gesagt GERÄUBERT:::::kannst ja für deine Zwecke etwas abändern

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )