das ist ja der Hammer....
anstatt mehr Geld fürJan nun diese Kürung.
Hoffentlich kann dein Anwalt das zurechtbiegen?
ich knuddel euch alle







(habe ich richtig gezählt?)
Blacky hat geschrieben:Es ist Samstag, was passiert am Samstag immer?
Richtig, Post von der argen Arge kommt.
Musste nicht, Blacky!Blacky hat geschrieben: Im Gegenteil, es wurde festgestellt das wir in den letzten Monaten noch zuviel Knete erhalten haben.
Großzügig wie die Arge aber ist verlangen sie das zuviel bezahlte Geld nicht zurück.
Oh, wie gnädig. Wir bedanken uns für ihre überaus großzügige Geste.
Es gibt somit den rechtlichen Tatbestand des Vertrauensschutzes, da kommen die nicht gegenan.... und deshalb halten die vom Amt die Klappe.
SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
1.
er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.
der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3.
er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Ja, die Steigerung von "blöd" ist halt "ARGe blöd" ... was soll man dazu noch sagen?...Blacky hat geschrieben: Versuchen tut es die Arge aber immer.
Fein!Blacky hat geschrieben: Unsere Anwältin kommt Montag aus dem Urlaub zurück. Dann sehen wir weiter.
Bei mir gab es gestern Post von der Krankenkasse (das MDK-"Gutachten" wegen meines Antrags auf die stationäre Borreliosetherapie, ich habe gekocht vor WutAntonia hat geschrieben:Blacky hat geschrieben:Es ist Samstag, was passiert am Samstag immer?
Richtig, Post von der argen Arge kommt.
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Genau so isses! Kenne ich. Meistens Freitags oder Samstags. Ich lasse den Dreck dann liegen bis Montag, und lese ihn erst dann, weil dann kann ich direkt anrufen und abkotzen!
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