Hallo Hamburger Deern,
wusste gar nicht, dass so ein JC-Termin richtig "Spass" bringen kann, aber wir hatten ja auch nie einen in den ganzen fast 2 Jahren ... scheint da bei uns andere "Vorschriften" zu geben ...
Sie musste mich leider einladen denn von mir liegt ja keine Tel. Nummer vor

RISCHTISCH - mit mir nur noch persönlich mit Beistand oder aber auch gerne schriftlich nachdem ich leider mehrfach bewusst falsch beraten wurde und mir das Wort im Mund umgedreht wurde bin ichs einfach leid.
Das Gespräch muss allerdings 1x jährlich stattfinden meinte sie. O.K. wers glaubt
Seit wann gibt es telefonische "Meldetermine" nach § 56 SGB II "zur Klärung deiner beruflichen Situation" in Verbindung mit 309 SGB III, man lernt doch nie aus ... am Telefon hättest du dann keine Extra-"Blubber"-Bescheinigung vom Arzt gebraucht ... um zu beweisen, dass du krank bist ...
Sie hat insgesamt die Situation sehr schnell erkannt

und auch keine Maßnahme in Angebot gehabt
o.k. die EGV war natürlich auch wieder Thema - war mir doch eh klar - unterschreibe ich die - hmmmmmmm, NÖ -
das hat meine letzte FM auch so im PC vermerkt
NaJa, soviel sollten die sogar wissen, dass man einen Rolli nicht so ganz ohne Grund zur Verfügung gestellt bekommt ...
(das diese mich trotz AU in eine Maßnahme mit der EGV schicken wollte hat sie villeicht dann lieber nicht vermerkt?)
nachdem ich auch zum Thema EGV/VA absolut falsch informiert wurde unterschreibe ich gar nichts mehr vor Ort sondern übergebe alles meinem Anwalt zur Prüfung.
Kein Problem, dann gabs halt nen VA von 20.6.14-19.06.15
Keine Ahnung, kannst ja später mal Akteneinsicht in deine komplette JC-Akte (Papier und elektronisch!!!) verlangen, wenn du dann mal den EM-Rentenbescheid vorlegst so gleich als kleinen "Abschiedswunsch", weil du gerne mal genau wissen möchtest, was da alles zu deiner Person gespeichert wurde ... ob da nicht so Einiges von sofort zu löschen wäre, weil es mit den Aufgaben des JC nicht wirklich was zu tun hatte ...
Ganz verstanden hat sie aber auch nicht, dass du die EGV "zur Prüfung" mitnehmen wolltest, warum sorgt sie da gleich (ohne dir eine Prüfungsfrist zu geben und die Möglichkeit für verhandelbare Gegen-Vorschläge ???) für einen VA, das ist so auch nicht zulässig ... du hast das Recht einen Vertrag vor der Unterschrift (auch rechtlich) prüfen zu lassen ... es gab keinen Grund direkt einen VA auszustellen ..." nur weil sie meint, du würdest sowieso nicht unterschreiben" ...
es steht mir natürlich frei dem zu widersprechen
natürlich ist dieser VA wieder völlig sinnfrei und/oder sogar rechtswidrig? aber so what
Da wird ihre Behörde aber im Zweifel auch nicht zufrieden sein, wenn sie so für (eigentlich) unnötige Widersprüche sorgt, obwohl der Betroffene die EGV nur "prüfen wollte vor der Unterschrift" ... diese Möglichkeit hat man dir zu geben, erst danach darf man annehmen, dass du nicht unterschreiben wirst/möchtest ...
Wie kann sie wissen wie deine Prüfung ausgefallen wäre ... hast du den EGV-Vorschlag auch zu deinen Händen bekommen

... sonst kannst du ja gar nicht vergleichen, ob das übereinstimmt vom Inhalt her ... du hast doch nur gesagt, dass du nicht ungeprüft/sofort vor Ort unterschreiben willst und nicht direkt komplett abgelehnt ...
Das der Amtsarzt mich zwar mit Einschränkungen aber als einsetzbar gesehen hat hat sie auch rauslesen können.
Ja, nachdem der mir einerseits gar nicht zugehört hat und der lediglich vom alten GA der DRV abgeschrieben hat stand doch sein Urteil schon vor der Begutachtung fest! Sie meinte, oh das ist ja schon sehr schlecht gelaufen alles.
Jaaaaaa und das ja nicht erst seit gestern.
Nun-Ja, was der Amtsarzt da mal festgestellt hatte, ist ja inzwischen auch schon wieder überholt, so was wäre dann auch mal zu überprüfen, wenn du da nach fast 1,5 Jahren mal wieder zu einem Termin bestellt wirst ... aber natürlich kannst du auf so eine (erneute) "Pseudobegutachtung" auch ganz gut verzichten ... die außerhalb des JC-Dunstkreises sowieso Niemanden wirklich interessiert ...
Das ich mir wünsche das dieses Jahr noch eine entgültige Entscheidung fallen wird zum Thema Rente habe ich gesagt, Wünschen kann ich mir schliesslich was ich will, ob dem auch so sein wird liegt nicht an mir sondern am Sozialgericht die reichlich allein mit berechtigten Harz Klagen zu tun haben. Aber son Rentenverfahren kann halt schon mal dauern
Natürlich kannst du dir wünschen was du willst, ich denke aber immer noch, dass du diesem Wunsch-Ziel inzwischen deutlich näher bist als im letzten Jahr um diese Zeit ...
Ich sagte dann noch evtl. könnte ich ja bei Ablehnung der Rente im JC anfangen als Putze, dann fahre ich im E Rolli halt mit Wischmop immer im Kreis, aber nicht für 1€ , sie meinte dann nein für 2€ worauf ich erwiderte, nein Mindestlohn von 8,50€ bitte

Wie kommt die denn auf dieses "schmale Brett", möglicherweise beuten die wirklich Leistungsempfänger auf diesem Wege aus oder woher weiß die so genau, dass es dann 2 € geben würde

... wäre ja nicht die erste staatliche Behörde (oder Kirchengemeinschaft...

) die auf diesem Wege reguläre Einstellungen und Lohngelder einspart ... "Vater Staat" macht es ja (ungestraft und ohne Kontrolle) möglich, darum funktioniert ja dieses miese System auch immer noch (bzw. eigentlich immer besser), hat sie da auch gelacht ???
Die hat dich auch nur verarsc*t, aber du hast dich zurück gehalten und ihr nicht unnötig viel "Vertrauen" geschenkt ... dass eine EGV /EGV-VA nur für 6 Monate gelten soll, weiß sie offenbar genauso wenig wie ihre Vorgängerin, ansonsten ist (im Beratungsgespräch dazu ...

) eine Erklärung notwendig, dass die Laufzeit ein volles Jahr betragen soll ... was steht da sonst noch drin, was mit "Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt" absolut
NICHTS zu tun hat ... vermutlich (fast) der selbe Unsinn wie letztes Jahr oder hat die mal etwas mehr Kreativität bewiesen ...
Lässt jedenfalls wieder auf 1 Jahr Ruhe hoffen vor Einladungen und das mit den unerwünschten Telefonaten hat sie ja offenbar wenigstens nun begriffen ... trotzdem bin ich natürlich neugierig, wie rechtlich "daneben" dieser VA wieder ausgefallen ist ...
Liebe Grüße von Doma und Dopa
