vielen Dank für Deine Information und Anteilnahme.

Vermutlich ist jetzt aber das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Der ALG2 Antrag wurde gestern, also am 30.01 abgegeben. Letztes Gehalt ist zum 05.02 zu erwarten.
Was kann man jetzt retten? Meine Lebensgefährtin lässt sich heute ihr Gehalt in bar auszahlen, zurückdatiert auf den 28.01.
Das wäre Part 1.)
Wie man jetzt aus dem Termin der Antragstellung herauskommt ist mir jetzt noch nicht klar.
Das Problem ist, Gefahr in Verzug, das muss heute noch alles über die Bühne gehen.
Die Kündigung wurde zum 31.01 schriftlich ausgesprochen. Dann kann der ALG2 Antrag doch erst zum 01.02 Wirksam gelten, oder sehe ich das falsch?
Kann man beim JC die Wirksamkeit des ALG2 Antrages noch telefonisch korrigieren lassen?
Wenn nein, kann man den Antrag auf ALG2 komplett zurückziehen und dann im Februar einen neuen Antrag stellen? Wie wäre da die Rechtslage?
Wir möchten da nichts verschenken, denn gerade die Jahreszeit ist immer besonders schwierig wegen der ganzen zu leisteten Nachzahlungen. Strom, Mietnebenkosten, Heizung, etc.
Wir leben eh finanziell knapp am Abgrund.
Viele Grüße,
Zwolle