Hallo Doma,
vielen Dank für Deine Information und Anteilnahme.
Vermutlich ist jetzt aber das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Der ALG2 Antrag wurde gestern, also am 30.01 abgegeben. Letztes Gehalt ist zum 05.02 zu erwarten.
Was kann man jetzt retten? Meine Lebensgefährtin lässt sich heute ihr Gehalt in bar auszahlen, zurückdatiert auf den 28.01.
Das wäre Part 1.)
Wie man jetzt aus dem Termin der Antragstellung herauskommt ist mir jetzt noch nicht klar.
Das Problem ist, Gefahr in Verzug, das muss heute noch alles über die Bühne gehen.
Die Kündigung wurde zum 31.01 schriftlich ausgesprochen. Dann kann der ALG2 Antrag doch erst zum 01.02 Wirksam gelten, oder sehe ich das falsch?
Kann man beim JC die Wirksamkeit des ALG2 Antrages noch telefonisch korrigieren lassen?
Wenn nein, kann man den Antrag auf ALG2 komplett zurückziehen und dann im Februar einen neuen Antrag stellen? Wie wäre da die Rechtslage?
Wir möchten da nichts verschenken, denn gerade die Jahreszeit ist immer besonders schwierig wegen der ganzen zu leisteten Nachzahlungen. Strom, Mietnebenkosten, Heizung, etc.
Wir leben eh finanziell knapp am Abgrund.
Viele Grüße,
Zwolle
Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.
Hallo Zwolle,
das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen, das Datum der Antragstellung ist unwichtig, wichtig dagegen ist, dass erst ab 01.02.2014 (erster Beanspruchung) Hartz IV beantragt wird. Wenn das Gehalt für Januar 2014 heute noch bar ausgezahlt wird, ist auch alles in Ordnung. Nur wenn die Auszahlung erst ab morgen passieren würde, hättet ihr das Nachsehen. Also heute gegen Quittung die Barauszahlung holen und alles ist in Ordnung, dann kann nichts im Februar mit Hartz IV verrechnet werden.
Gruß maday
das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen, das Datum der Antragstellung ist unwichtig, wichtig dagegen ist, dass erst ab 01.02.2014 (erster Beanspruchung) Hartz IV beantragt wird. Wenn das Gehalt für Januar 2014 heute noch bar ausgezahlt wird, ist auch alles in Ordnung. Nur wenn die Auszahlung erst ab morgen passieren würde, hättet ihr das Nachsehen. Also heute gegen Quittung die Barauszahlung holen und alles ist in Ordnung, dann kann nichts im Februar mit Hartz IV verrechnet werden.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.
Hallo Mayday,
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wir sind hier am rotieren.
Barauszahlung erfolgt heute, datiert auf den 29.01.
Antragstellung war 30.01 mit Schreiben der Kündigung zum 31.01.
Das JC will jetzt noch einen Kontoauszug wegen dem Lohnzufluss im Januar. Da wird nichts drauf stehen, wegen der Barauszahlung.
Was wir mit dem Geld im Januar gemacht haben, dürfte das JC doch herzlich wenig angehen. Wir könnten das doch auch theoretisch im Januar im Casino verspielt haben.
Wir werden uns jetzt zusätzlich noch eine Bescheinigung vom Vermieter besorgen, das mit dem Einkommen fiktive Mietschulden getilgt wurden.
Ich kämpfe auf ganzer Linie.....
Viele Grüße,
Zwolle
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wir sind hier am rotieren.
Barauszahlung erfolgt heute, datiert auf den 29.01.
Antragstellung war 30.01 mit Schreiben der Kündigung zum 31.01.
Das JC will jetzt noch einen Kontoauszug wegen dem Lohnzufluss im Januar. Da wird nichts drauf stehen, wegen der Barauszahlung.
Was wir mit dem Geld im Januar gemacht haben, dürfte das JC doch herzlich wenig angehen. Wir könnten das doch auch theoretisch im Januar im Casino verspielt haben.
Wir werden uns jetzt zusätzlich noch eine Bescheinigung vom Vermieter besorgen, das mit dem Einkommen fiktive Mietschulden getilgt wurden.
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Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.
Die Bescheinigung des Vermieters ist überflüssig. Geld, welches im Januar geflossen ist, gehört zum Schonvermögen. Hartz IV-Bezug beginnt ja erst am 01. Februar.
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