Hallo Lilafee,
Nein, die Nachzahlung geht nicht komplett für die Rückzahlung drauf. Ich habe ja kaum was von denen bekommen - es hat nicht einmal für die volle Miete gereicht - , weil die die Ausbildungsvergütung meines Sohnes und sein Kindergeld voll angerechnet haben. Vom Gesetz her natürlich richtig, aber das waren die schrecklichsten sechs Monate meines Lebens.... das eigene Kind um Geld bitten zu müssen
OK, das sollte ja nun in der Zukunft vorbei sein.
Aber nun mal "Budder bei de Fische", ab welchem Monat beginnt deine EM-Rente (also der Nachzahlungsbetrag) und wann soll deine erste Rente auf dem Konto sein ???
Sorry, dass ich das nicht genau weiß, im Moment gibt es hier so viele verschiedene Varianten dazu, das geht auch in meinem Kopf alles ein wenig durcheinander.
Was davor gewesen ist spielt sowieso keine Rolle, davon dürfen die nichts "verrechnen", nur ab der offiziellen Bewilligung der Rente.
Hat
NUR das JC Ansprüche auf Rückzahlung bei dir, ja ich weiß (WIR wissen) wie "bescheiden" das ist da überhaupt hin zu müssen aber nun ist es ja vorbei ...
DAS haben sie immerhin gemacht, ich verstehe nur noch nicht, welchen Rentenbetrag sie dem gegenüber stellen. Der entspricht weder dem Brutto- noch dem Nettobetrag. Und in der Spalte "Erstattungsbetrag" steht dann wieder der volle Leistungsbetrag.
Ist deine Rente (monatlich) höher als die Leistung die du real vom Amt auf dem Konto hattest, dann müssen die (eigentlich) monatlich die 30 € Versicherungs-Pauschale "absetzen" (oder haben die das schon wegen Einkommens-Anrechnung von deinem Sohn gemacht ???) und dann darf aus deiner monatlichen Renten-Nachzahlung natürlich auch nur dieser verbleibende Betrag genommen werden (darum "nur" der Leistungsbetrag).
Was (pro Monat !!!) übrig bleibt von der Rente steht dir dann als Nachzahlung zu, das bekommst du dann später von der DRV überwiesen, es erscheint also (in der Auflistung) nur der Betrag (aus deiner Monatsrente /Netto), der für die Ertstattung der Leistung erforderlich ist.
Wenn da alles steht was man dir auch überwiesen hat, dann wurde auch bei den KdU nichts "gedeckelt", aber das habe ich (ehrlich gesagt) sowieso nicht erwartet, kannst du nur selber wissen, ob du das dann noch (beim JC) einfordern willst (notfalls gerichtlich), denn es heißt eigentlich, dass die Vorgaben des Vorleisters maßgeblich sind bei solchen Verrechnungen und beim SGB II ist das nun mal so gesetzlich verankert.
Uns hat man (als Antwort auf die Fachaufsichts-Beschwerde) einfach mitgeteilt, die könnten
ALLES zurückfordern, was sie jemals gezahlt haben ... was ja auch nicht so ganz richtig ist, eben schon die KdU betreffend ... wozu gibt es dann diese Einschränkung im § 40 Abs. (4) SGB II, wenn die doch machen, was sie wollen ... das ist nun auch mit am Gericht "in Arbeit" ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/40.html
Ganz unten steht allerdings noch eine Aufschlüsselung der Beträge.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts xxx EUR
Kosten für Unterkunft und Heizung xxx EUR
gesetzliche Krankenversicherung xxx EUR
gesetzliche Pflegeversicherung xxx EUR
Das ist auch so üblich und trägt nur zur kompletten Verwirrung des LE bei, denn da wird ja wieder alles zusammengefaßt, kannst ja deine KdU-Summe mal durch die Anzahl der Monate teilen, die das betrifft, ich glaube nicht, dass es nur 44 % des Betrages ergibt den du tatsächlich erhalten hast ...
Vielleicht habe ich ja Glück und man überweist bei den KdU nur die 44 %
Wer ist in diesem Falle "man", meinst du die DRV
, die interessiert das nicht, die überweisen was das JC bei denen anfordert und kann (und will) das auch gar nicht kontrollieren, ob das nun 100 % oder 44 % deiner KdU sind, die da vom JC gefordert werden.
Das (vorher) zu berücksichtigen wäre Sache des JC, die DRV kennt doch deine (JC-) Bescheide und die Höhe deiner Miete plus Nebenkosten gar nicht, das JC fordert die Summen (die unten stehen) bei der DRV ein und die Überweisen das auf die angegebene Kontonummer der AfA (oder des Landkreises bei OP-Kommunen) und dann sind die fertig damit.
Du bekommst von der DRV dann noch die Abrechnung, wer wieviel (für welchen Zeitraum) bekommen hat und welcher Restbetrag aus deiner Nachzahlung noch an dich überwiesen wird ... "aus die Maus" ...wenn es da Unstimmigkeiten mit den Beträgen von den Vorleistern gibt, dann darfst du dich damit selber herumschlagen.
Nein, natürlich nicht. Nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich EM Rente bekomme und sie mich aus ihrer Bewerberdatenbank löschen sollen (die Bewilligung lief sowieso Ende Mai aus, da konnte ich mal auf die Kagge hauen ), bekam ich eine Aufforderung zur Bewerbung
OK, wenn du keinen Weiterbewilligungsantrag mehr gestellt hast und der alte Bescheid Ende Mai abgelaufen war, dann brauchen die ja NIX mehr "aufzuheben", naja und wenn du nicht mehr AU-krank bist, dann mußt du dich eben "bewerben", erwarte bitte nicht, dass die dort logisch denken könnten ...
Fällt mir doch glatt wieder der Anruf "unserer zuständigen" Vermittlerin ein (so kurz bevor dann mein Rentenverfahren auch beendet war), die "entsetzt feststellte", dass wir doch in über 1,5 Jahren noch nie einen Termin bei ihr hatten zur "Arbeitsberatung" ...
Wir hatten ganz ehrlich auch nichts vermißt dabei
, dann die nächste "Überraschung", mein Dopa wollte überhaupt nicht mehr von ihr "arbeitsberaten werden", weil er schon seit mehr als 1 Jahr EM-Vollrentner auf Dauer war ... lag Alles ordnungsgemäß vor beim JC ... vielleicht hätte sie vor dem Anruf mal in die Akte schauen sollen ...
Dann wollte sie mich "beratend unterstützen" und ich meinte nur, dass ich wohl demnächst auch den Bescheid zur EM-Rente erhalten werde (es liefe da schon was am SozialGericht), ob sie das da noch für erforderlich hält mich in Arbeit vermitteln zu wollen, zumal ich auch weiterhin AU bescheinigt krank sei, was ich ihr gerne bei Bedarf nochmal zufaxen könne ... der Dopa hat sich vor Lachen in seinem Sessel kaum noch eingekriegt ...
Das war in fast 2 Jahren der Einzige und damit letzte klägliche Versuch uns in Arbeit zu bekommen, ja richtig, als EM-Rentner auf Dauer hat man dann wirklich die Zeit sogar das Ende irgendwelcher weiterer Gerichts-Verfahren "ganz gemütlich abzuwarten" solange die Rente jeden Monat pünktlich auf dem Konto ist, haben wir da jetzt auch unendliche Geduld ...
Liebe Grüße von der Doppeloma