Ungelesener Beitrag
von Vrori » Di 18. Sep 2012, 20:55
Hallo Kalle,
tja, da rege ich mich dann doch wieder einmal auf..
aufgrund eines erneuten 3-jahres-Zeitraumes habe ich fast 27 Monate KG-bezogen....also genau diesen 2 Jahres-zeitraum der zur Bemessung des ALG zugrunde gelegt wird...
vorher hatte ich ein Nettogehalt von ca. 2000 Euro....
als ALG I bekam ich dann nach Aussteuerung noch genau 820 Euro....
so viel dazu, wenn man 39 Jahre und 9 monate lang Beiträge zur deutschen Sozialversicherung eingezahlt hat...
die Afa hat m.M. meine Beiträge einfach nicht berücksichtigt..Gesetz hin oder her..
des weiteren hat man mich dann in eine "niedrigere" Stufe eingestuft..meinen heutigen Beruf kann man nur noch mit Abitur und ggf. Studium erreichen...
da ich deswegen nichts vorweisen kann, außer Schulabschluß und Ausbildungsabschluß , kam ich nur in die Durchschnittstufe..ich glaub, das war die3..
hab dagegen zwar Widerspruch eingelegt, konnte aber wirklich nichts weiter dagegen erreichen..
deswegen für alle wichtig....denkt an den Bemessungszeitraum für das ALG I...bei anstehender Aussteuerung..sonst geht es euch so, wie mir...
aber da die Jungs und Mädels das ALG sowieso nach 8 monaten eingestellt haben, hatte ich doch den größeren Vorteil ob des längeren KG-Anspruchs...
die haben eingestellt, weil ich Schweigpelfichtsentbindung usw. nicht eingereicht habe..hab ich schriftlich auf dem Einstellungsbescheid stehen und derweil läuft auch dagegen eine Klage...
so schnell wird aus einem friedliebendem Bürger ein "Klagehansel"...weil sie es so wollen..es sogar drauf anlegen..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...