Hallo,
in anderen Forum steht, wenn jemand EM-Rente beantragt hat, muss er keine EGV unterschreiben.
Ist das Richtig?
Wo kann ich den Paragraphen finden?
Wie soll ich vorgehen, wenn ich Ende Juli EGV unterschreiben muss?
Danke für Antworten.
EGV und EM-Rente
- Doppeloma
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Re: EGV und EM-Rente
Hallo maaboo,
Hier bezieht sich jemand auf den § 15 SGB II, der da inhaltlich lautet, "dass mit jedem Erwerbsfähigen Leistungs-Emfpänger" eine EGV abgeschlossen werden SOLL, um seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt (auf seine Bedürfnisse abgestimmt ) vertraglich zu regeln (vereinbaren).
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Das wird vielfach so interpretiert, dass man nach Stellung eines EM-Renten-Antrages keine mehr "angeboten" bekommen DARF, weil man ja der Ansicht ist, nicht mehr "erwerbsfähig" zu sein...das ist aber NICHT RICHTIG...
Es macht zwar keinen wirklichen SINN während der Renten-Antrag läuft und viele JobCenter-SB verzichten dann darauf, aber bis zur endgültigen Feststellung der Erwerbsminderung (durch die DRV) ist man vom Gesetz her Erwerbsfähig...sonst hätte man ja auch keinen Anspruch auf ALG I/ALG II...
Hier bemerkt man auch wieder den Unterschied zwischen Arbeits-Unfähigkeit und Erwerbsminderung, es gibt auch schon zu viele Leute die das gleichsetzen und daher den Abschluß einer EGV für rechtswidrig halten, wenn jemand schon lange Zeit AU geschrieben ist (man ist NUR krank aber nicht erwerbsgemindert).
Einen Vertrag schließt man freiwillig ab oder gar nicht, NIEMAND kann gezwungen werden eine EGV zu unterschreiben, das darf (seit dem 01.01.2011) auch im SGB II nicht mehr sanktioniert werden, eben weil es in D (lt. BGB) Vertragsfreiheit gibt, die auch vom SGB II nicht einfach "ausgehebelt" werden kann.
Einen Vertrag (die EGV) nimmt man VOR einer Unterschrift IMMER erst zur Prüfung mit nach Hause, vielleicht soll sogar "dein Anwalt" da mal drüber schauen, du unterschreibst Verträge NIE sofort ungeprüft.
Lass dir NIX erzählen, dass du dazu verpflichtet bist und sonst kein Geld mehr bekommen würdest, dann soll man dir genau DAS bitte schriftlich geben, auf welcher Rechtsgrundlage du einen Vertrag OHNE Prüfung unterschreiben MUSST...UND, dass du sonst keine Geld mehr bekommen wirst...
Du solltest (wie IMMER) NICHT alleine zu einem Termin gehen und auf keinen Fall dort sofort unterschreiben (einstecken/mitnehmen..KEINE Diskussionen), danach schauen wir uns diesen "Vertragsvorschlag" hier erst mal genauer an.
Es stehen da sehr oft Dinge drin, die da nicht reingehören, mach bitte (möglichst) auch keine konkreten Zusagen, WANN und DASS du die EGV unterschrieben zurückgeben wirst.
Ich "prüfe" meine EGV (vom JobCenter) schon seit 1,5 JAHREN, da hat nie wieder einer nachgefragt...
Also hübsch "diplomatisch" bleiben, du willst prüfen, nicht verweigern und schon gar nicht wegen dem EM-Renten-Antrag anzweifeln, ob das überhaupt erlaubt sei, JAA, es ist erlaubt, denn ein Antrag ist und bleibt ein Antrag OHNE Entscheidung was dabei mal rauskommen wird.
Darauf kann und sollte man sich bei AfA /JobCenter lieber nicht berufen, dass man sich ja deswegen (eigentlich) längst für erwerbsgemindert hält und/oder nicht mehr "eingegliedert" werden will/kann...
Dann hat man nämlich tatsächlich (rechtlich gesehen) keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen FÜR Erwerbsfähige !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Man MUSS überhaupt keine EGV abschließen, das ist ein Vertrag (mit dem JobCenter oder der AfA) und Verträge unterschreibt man NUR, wenn das Sinn macht und man das auch selber WILL...in anderen Forum steht, wenn jemand EM-Rente beantragt hat, muss er keine EGV unterschreiben.
Ist das Richtig?
Hier bezieht sich jemand auf den § 15 SGB II, der da inhaltlich lautet, "dass mit jedem Erwerbsfähigen Leistungs-Emfpänger" eine EGV abgeschlossen werden SOLL, um seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt (auf seine Bedürfnisse abgestimmt ) vertraglich zu regeln (vereinbaren).
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Das wird vielfach so interpretiert, dass man nach Stellung eines EM-Renten-Antrages keine mehr "angeboten" bekommen DARF, weil man ja der Ansicht ist, nicht mehr "erwerbsfähig" zu sein...das ist aber NICHT RICHTIG...
Es macht zwar keinen wirklichen SINN während der Renten-Antrag läuft und viele JobCenter-SB verzichten dann darauf, aber bis zur endgültigen Feststellung der Erwerbsminderung (durch die DRV) ist man vom Gesetz her Erwerbsfähig...sonst hätte man ja auch keinen Anspruch auf ALG I/ALG II...
einen solchen Paragrafen gibt es nicht, weil es nicht stimmt...es liegt im "Ermessen" des zuständigen SB darauf zu verzichten, einen Anspruch darauf hat man NICHT, darum weise ich ja auch immer wieder darauf hin, dass man unbedingt , besonders bei ALG II (s)eine AU (dauerhaft!) aufrechterhalten sollte, dann KANN (und braucht) man zumindest keine eigenen "Eingliederungs-Bemühungen" erbringen und nachweisen.Wo kann ich den Paragraphen finden?
Hier bemerkt man auch wieder den Unterschied zwischen Arbeits-Unfähigkeit und Erwerbsminderung, es gibt auch schon zu viele Leute die das gleichsetzen und daher den Abschluß einer EGV für rechtswidrig halten, wenn jemand schon lange Zeit AU geschrieben ist (man ist NUR krank aber nicht erwerbsgemindert).
WER sagt denn dass du das MUSST ???Wie soll ich vorgehen, wenn ich Ende Juli EGV unterschreiben muss?
Einen Vertrag schließt man freiwillig ab oder gar nicht, NIEMAND kann gezwungen werden eine EGV zu unterschreiben, das darf (seit dem 01.01.2011) auch im SGB II nicht mehr sanktioniert werden, eben weil es in D (lt. BGB) Vertragsfreiheit gibt, die auch vom SGB II nicht einfach "ausgehebelt" werden kann.
Einen Vertrag (die EGV) nimmt man VOR einer Unterschrift IMMER erst zur Prüfung mit nach Hause, vielleicht soll sogar "dein Anwalt" da mal drüber schauen, du unterschreibst Verträge NIE sofort ungeprüft.
Lass dir NIX erzählen, dass du dazu verpflichtet bist und sonst kein Geld mehr bekommen würdest, dann soll man dir genau DAS bitte schriftlich geben, auf welcher Rechtsgrundlage du einen Vertrag OHNE Prüfung unterschreiben MUSST...UND, dass du sonst keine Geld mehr bekommen wirst...
Du solltest (wie IMMER) NICHT alleine zu einem Termin gehen und auf keinen Fall dort sofort unterschreiben (einstecken/mitnehmen..KEINE Diskussionen), danach schauen wir uns diesen "Vertragsvorschlag" hier erst mal genauer an.
Es stehen da sehr oft Dinge drin, die da nicht reingehören, mach bitte (möglichst) auch keine konkreten Zusagen, WANN und DASS du die EGV unterschrieben zurückgeben wirst.
Ich "prüfe" meine EGV (vom JobCenter) schon seit 1,5 JAHREN, da hat nie wieder einer nachgefragt...
Also hübsch "diplomatisch" bleiben, du willst prüfen, nicht verweigern und schon gar nicht wegen dem EM-Renten-Antrag anzweifeln, ob das überhaupt erlaubt sei, JAA, es ist erlaubt, denn ein Antrag ist und bleibt ein Antrag OHNE Entscheidung was dabei mal rauskommen wird.
Darauf kann und sollte man sich bei AfA /JobCenter lieber nicht berufen, dass man sich ja deswegen (eigentlich) längst für erwerbsgemindert hält und/oder nicht mehr "eingegliedert" werden will/kann...
Dann hat man nämlich tatsächlich (rechtlich gesehen) keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen FÜR Erwerbsfähige !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: EGV und EM-Rente
Hallo Doppeloma,
danke für die Ratschläge und Tips.
Zu den Behörden gehe ich schon lange nicht mehr alleine hin.
AU auf meine Sehbehinderung schreibt mich kein Arzt krank.
EGV werde ich selbstverständlich mit nach Hause nehmen und ob ich es dem RA zeige, ist abzuwarten,
denn ich hab immer noch nicht den Beratungsschein.
Momentan hab/haben wir großen Ärger mit dem JC und da musste ich ohne den RA schon einmal
selbst Widerspruch etc.. einreichen, ich hoffen nur das ich das richtig gemacht hab.. und jetzt müssen wir
erst einmal abwarten.
Die neue EGV soll ich Ende Juli unterschreiben. SB will mir sogar eine Fort-/Weiterbildung geben, dafür soll ich aber vorab
zum Ärztlichen Dienst und da sperre ich mich gegen.
Kann ich die Fortbildung ablehnen?
Gruss
maaboo
danke für die Ratschläge und Tips.
Zu den Behörden gehe ich schon lange nicht mehr alleine hin.
AU auf meine Sehbehinderung schreibt mich kein Arzt krank.
EGV werde ich selbstverständlich mit nach Hause nehmen und ob ich es dem RA zeige, ist abzuwarten,
denn ich hab immer noch nicht den Beratungsschein.
Momentan hab/haben wir großen Ärger mit dem JC und da musste ich ohne den RA schon einmal
selbst Widerspruch etc.. einreichen, ich hoffen nur das ich das richtig gemacht hab.. und jetzt müssen wir
erst einmal abwarten.
Die neue EGV soll ich Ende Juli unterschreiben. SB will mir sogar eine Fort-/Weiterbildung geben, dafür soll ich aber vorab
zum Ärztlichen Dienst und da sperre ich mich gegen.
Kann ich die Fortbildung ablehnen?
Gruss
maaboo
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Re: EGV und EM-Rente
Hallo maaboo,
OHNE AU-Bescheinigung mußt du auch an Maßnahmen teilnehmen, wenn man dich dort schriftlich zu auffordert...das ist auch OHNE EGV möglich...per separater Zuweisung (Bescheid).
Damit kann man erst mal nicht viel falsch machen, zu einer Begründung und den Erfolgs-Aussichten kann ich nicht viel sagen, wenn ich den Vorgang nicht kenne.
DAVON hängt ja dann ab, was aus ärztlicher Sicht geht und was nicht, deine SB muss sich schon mal darüber einig werden, ob sie dich für "erwerbsgemindert /leistungseingeschränkt" hält (und darum zum Amts-Arzt schickt) oder ob sie meint eine Fortbildung wäre das Richtige für dich (dazu braucht sie dich dann nicht extra VORHER zum ÄD schicken), BEIDES zugleich ist ein Widerspruch, was soll denn das für eine Fortbildung sein ???
Es sei denn der Amtsarzt bescheinigt dir, dass du an Fortbildungen /Maßnahmen nicht teilnehmen kannst, aus gesundheitlichen Gründen, z.B. wegen deiner Sehschwäche, da wird in "normalen" Fortbildungen vom JC sicher keine besondere Rücksicht drauf genommen...
Da sollten wir uns drum kümmern, wenn du was Schriftliches dazu bekommst, man braucht z.B. beim Maßnahme-Träger NICHTS (vertragliches) unterschreiben und dann bekommt der KEIN Geld vom JC, das wissen viele nicht, dann wird man wieder nach Hause geschickt, die Träger wollen ja auch nicht umsonst arbeiten.
Auch den Daten-Austausch zwischen JC und Träger braucht man nicht erlauben (Datenschutz /Datenfreigabe erfordert deine Unterschrift), da sind die immer SEHR unglücklich drüber, können DIR aber NIX tun, weil du nur deine Rechte in Anspruch nimmst..
Liebe Grüße von der Doppeloma
ich bitte dich, wenn dich das JC so fertig macht und in irgendwelche sinnfreien "Fortbildungen" schicken will, da sollte dich ein guter Hausarzt immer krank schreiben, besonders wenn du einen EM-Renten-Antrag laufen hast...AU auf meine Sehbehinderung schreibt mich kein Arzt krank.
OHNE AU-Bescheinigung mußt du auch an Maßnahmen teilnehmen, wenn man dich dort schriftlich zu auffordert...das ist auch OHNE EGV möglich...per separater Zuweisung (Bescheid).
Im Bezug auf die EGV-Unterschrift war das nur eine "Drohung" für die SB mit dem Anwalt, kein Anwalt schaut sich mehr eine EGV an (dafür bekommst du auch keinen Beratungsschein), weil es NICHT notwendig ist, die zu unterchreiben, EGAL was da drin steht...EGV werde ich selbstverständlich mit nach Hause nehmen und ob ich es dem RA zeige, ist abzuwarten,
denn ich hab immer noch nicht den Beratungsschein.
Kommt drauf an, worum es konkret geht und was du in den Widerspruch als Begründung reingeschrieben hast, oder hast du erst mal nur fristwahrend geschrieben: "hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom XXX, die Begründung wird nachgereicht"...Momentan hab/haben wir großen Ärger mit dem JC und da musste ich ohne den RA schon einmal
selbst Widerspruch etc.. einreichen, ich hoffen nur das ich das richtig gemacht hab.. und jetzt müssen wir
erst einmal abwarten.
Damit kann man erst mal nicht viel falsch machen, zu einer Begründung und den Erfolgs-Aussichten kann ich nicht viel sagen, wenn ich den Vorgang nicht kenne.
Dafür braucht man KEINE EGV unterschreiben, das geht auch OHNE, warum erst Ende Juli, brauchtest doch bisher offenbar auch keine EGV oder hast du schon eine unterschrieben, die dann endet ???Die neue EGV soll ich Ende Juli unterschreiben. SB will mir sogar eine Fort-/Weiterbildung geben,
Wenn sie meint, dass du zum ärztlichen Dienst sollst (weswegen auch immer) dann ist eine EGV NICHT zulässig, einer Einladung zum ÄD MUSST du folgen, dazu braucht man aber KEINE EGV, sondern einen schriftlichen Einladungs-Termin zum ÄD ...weitere Planungen für dich KÖNNEN dann erst stattfinden, wenn das GA des ärztlichen Dienstes vorliegt.dafür soll ich aber vorab
zum Ärztlichen Dienst und da sperre ich mich gegen.
DAVON hängt ja dann ab, was aus ärztlicher Sicht geht und was nicht, deine SB muss sich schon mal darüber einig werden, ob sie dich für "erwerbsgemindert /leistungseingeschränkt" hält (und darum zum Amts-Arzt schickt) oder ob sie meint eine Fortbildung wäre das Richtige für dich (dazu braucht sie dich dann nicht extra VORHER zum ÄD schicken), BEIDES zugleich ist ein Widerspruch, was soll denn das für eine Fortbildung sein ???
Im Prinzip NEIN, wenn du nicht AU geschrieben bist und diese Maßnahme dich "Eingliedern soll /könnte" in was auch immer, dann kommt es auf das konkrete Angebot an, ob man da was gegen unternehmen könnte...einfach verweigern geht dann nicht, ohne Sanktionen zu bekommen.Kann ich die Fortbildung ablehnen?
Es sei denn der Amtsarzt bescheinigt dir, dass du an Fortbildungen /Maßnahmen nicht teilnehmen kannst, aus gesundheitlichen Gründen, z.B. wegen deiner Sehschwäche, da wird in "normalen" Fortbildungen vom JC sicher keine besondere Rücksicht drauf genommen...
Da sollten wir uns drum kümmern, wenn du was Schriftliches dazu bekommst, man braucht z.B. beim Maßnahme-Träger NICHTS (vertragliches) unterschreiben und dann bekommt der KEIN Geld vom JC, das wissen viele nicht, dann wird man wieder nach Hause geschickt, die Träger wollen ja auch nicht umsonst arbeiten.
Auch den Daten-Austausch zwischen JC und Träger braucht man nicht erlauben (Datenschutz /Datenfreigabe erfordert deine Unterschrift), da sind die immer SEHR unglücklich drüber, können DIR aber NIX tun, weil du nur deine Rechte in Anspruch nimmst..
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: EGV und EM-Rente
Hallo Doppeloma,
danke für deine ausführliche Antwort.
Da kommt ja noch was auf mich zu, oh Mann
In der einen anderen Sache mit dem "Widerspruch" haben wir gestern einen Beratungsschein
endlich bekommen.
Eine EGV haben wir schon im Feb. unterschreiben müssen, wo ich meine H4-Antrag abgegeben hab.
Mein Mann auch, aber der ist jetzt seit April Rentner.
Ich glaube, ich gehe nächste Woche zum Arzt und werde mich AU schreiben lassen.
Danke dir, Doppeloma.
Schönes Wochenende
maaboo
danke für deine ausführliche Antwort.
Da kommt ja noch was auf mich zu, oh Mann
In der einen anderen Sache mit dem "Widerspruch" haben wir gestern einen Beratungsschein
endlich bekommen.
Eine EGV haben wir schon im Feb. unterschreiben müssen, wo ich meine H4-Antrag abgegeben hab.
Mein Mann auch, aber der ist jetzt seit April Rentner.
Ich glaube, ich gehe nächste Woche zum Arzt und werde mich AU schreiben lassen.
Danke dir, Doppeloma.
Schönes Wochenende
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Re: EGV und EM-Rente
Hallo maaboo,
Man MUSS NICHT, daran solltest du dich bei der nächsten EGV auch halten, aber zu deinem Trost, mein Dopa hat damals auch unterschrieben (dabei wurde noch nicht mal mit irgendwas "gedroht"), ICH NICHT...von mir gibt es bis heute KEINE unterschriebene EGV...ICH prüfe immer noch...
Ja, die vom Dopa ist ja auch seit letztes Jahr April ungültig wegen seiner EM-Rente...
Liebe Grüße von der Doppeloma
ACH, JAAA, kommt mir bekannt vor, noch nicht mal der Antrag bearbeitet aber schon eine EGV unterschrieben...so wurde das bei uns auch gemacht, nach dem Motto "unterschreiben Sie das mal, das ist hier so üblich"... , keine Erklärungen dazu was und warum man da unterschreiben soll...Eine EGV haben wir schon im Feb. unterschreiben müssen, wo ich meine H4-Antrag abgegeben hab.
Mein Mann auch, aber der ist jetzt seit April Rentner.
Man MUSS NICHT, daran solltest du dich bei der nächsten EGV auch halten, aber zu deinem Trost, mein Dopa hat damals auch unterschrieben (dabei wurde noch nicht mal mit irgendwas "gedroht"), ICH NICHT...von mir gibt es bis heute KEINE unterschriebene EGV...ICH prüfe immer noch...
Ja, die vom Dopa ist ja auch seit letztes Jahr April ungültig wegen seiner EM-Rente...
Kann ich dir nur wärmstens empfehlen, schützt zwar NICHT davor, dass man dir eine EGV vorlegen bzw. einen ersetzenden VA schicken KANN, aber du brauchst wenigstens NIX von dem zu machen, was da drinsteht, auch KEINE Maßnahmen, die man dir auch so "aufdrücken" kann...Ich glaube, ich gehe nächste Woche zum Arzt und werde mich AU schreiben lassen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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