Hallo Kicki,
Von meinem AG habe ich nun 1200,- Abfindung erhalten, wie es im gerichtlichen Vergleich im Laufe der Kündigungsschutzklage vereinbart wurde.
ALG2-Bezug ist ein ganz schlechter Zeitpunkt für sowas...es interessiert das Amt NICHT, ob es da um eine Art Entschädigungsleistung geht, es IST ALLES Einkommen was an Geld reinkommt, EGAL wofür es gezahlt wird.
Es gibt nur SEHR wenige Ausnahmen und Abfindungen gehören NICHT dazu, Urlaubsabgeltungen übrigens auch nicht, das wurde ja letztes Jahr AUCH von meinem Anspruch abgezogen, was der Dopa da von seiner Firma nach der Renten-Bewilligung bekam, zumindest läuft dazu bei uns noch eine Klage gegen das JobCenter.
Angerechnet wurde trotzdem erst mal, auf 6 Monate verteilt bekam ICH deutlich weniger Geld deswegen...
ich bekomme noch krankengeld und ALG 2. Muß ich jetzt der Arge sofort mitteilen, dass die Abfindung auf meinem Konto eingegangen ist? Ich meine,
Ja, dazu bist du verpflichtet einen Zahlungs-Eingang (zusätzliches Einkommen) zeitnah zu melden!
ich könnte das Geld gut brauchen, demnächst kommt eine zahnarztrechnung für Kunststofffüllungen meiner Tochter und mein Sohn braucht ein neues Bett. Und im August will ich umziehen, da kann ich jetzt jeden Cent erstmal brauchen.
ALLES verständlich und nachvollziehbar, trotzdem ist die Meldung PFLICHT, kommen die (auch später erst) anders dahinter, bekommst du jede Menge Ärger, das kann bis zur Anzeige wegen "Sozial-Betrug" gehen.
Wird die Abfindung gleich ganz angerechnet? Also bekomme ich dann einen Monat lang kein ALG2? Oder kann ich das Geld erstmal ausgeben und dann in Raten abstottern?
Wie das in deinem Fall genau gerechnet wird weiß ich nicht, wurde das denn schon über den AG versteuert ???
Wenn nicht, muss das Amt eigentlich die voraussichtlichen Steuern bei dir lassen, denn die will ja das Finanzamt dann irgendwann haben, dazu verbleiben dir noch 30 € Versicherungs-Pauschale, ob du sonst noch Freibeträge hast KANN dir NUR das JC beantworten.
Ich glaube es eher nicht weil es kein übliches Erwerbs-Einkommen ist, der Rest hängt auch davon ab, welchen Betrag du überhaupt vom Amt bekommst im Monat, deine K-Versicherung dürfte ja über dein Krankengeld laufen.
Das Geld selber wird dir nicht weggenommen, man wird dir einen Änderungs-Bescheid schicken und dir mitteilen wie lange du (wieviel) weniger oder GAR KEIN ALG 2 mehr bekommen wirst, möglich sind bis zu 6 Monate Dauer dieser "Verrechnung".
Da gibt es erst mal NIX "abzustottern", du mußt dann zusehen wie du das (vom Amt) fehlende Geld in deinem Leben ausgleichen kannst, wenn irgendwann von der Abfindung NICHTS mehr da ist.
Gehst du VORHER aus dem Bezug raus, dann ist diese Verrechnung natürlich auch VORHER beendet und das Restgeld verbleibt DIR.
Fordern können sie NUR bei "Überzahlung", das könnte JETZT der Fall sein, wenn die Leistung für April dir schon überwiesen wurde und du jetzt den Zufluß der Abfindung (im März) meldest, für März darf aber noch nichts zurückgefordert werden.
Leider kannst du da NIX dran ändern, denn die verlangen bestimmt den Konto-Auszug darüber, WANN dir das Geld zugeflossen ist...
Ja und dann der Umzug: ich möchte zu meinem Freund ziehen. Der wohnt in einem anderen Landkreis. Kann mir die Arge da im Weg stehen?
Im Prinzip NEIN, du kannst umziehen und hinziehen wohin und wann du willst, SOLANGE du vom Staat kein Geld dafür haben möchtest.
Es ist deine Privat-Angelegenheit, wenn du zu deinem Freund ziehen willst, DAFÜR wird das JobCenter ganz sicher NICHT aufkommen.
Die übernehmen NUR Umzugskosten wenn es für einen FESTEN JOB (Arbeitsvertrag ist bereits abgeschlossen !!!) notwendig ist ODER MÜSSEN das übernehmen, wenn sie den Umzug SELBER verlangt haben (weil ihnen die Wohnung zu teuer war), GAAANZ selten auch wenn es aus gesundheitlichen/familiären Gründen nötig ist umzuziehen, aber DAS durchzusetzen ist schon SEHR schwer.
Was beantrage ich da und wann? Bekomme ich Umzugshilfen?
Wie schon erklärt bekommst du da absolut gar nichts, denn es ist dein freier Wille, dass du umziehen willst, warum sollte da das Amt was bezahlen.
Ich bin es leid, mich von den Argemenschen ständig ausziehen zu müssen, um urlaub betteln zu müssen, Kontoauszüge vorzulegen etc.
Das mag ja sein, aber wenn man nun mal ohne dieses Geld nicht auskommen KANN, bleibt einem NICHTS anderes übrig, andererseits möchtest du aber schon gerne, dass man deinen Umzug finanziell unterstützen würde, das passt dann aber auch nicht zusammen...
Wenn das SOOO einfach wäre, dann wären wir längst an die Ostsee umgezogen, HIER wo wir jetzt wohnen hält uns eigentlich NICHTS mehr und wenigstens EIN Wohnungswechsel bleibt uns schon aus gesundheitlichen Gründen nicht erspart, in der 3. Etage, das geht nicht mehr ewig, allerdings wird UNS das auch KEIN Amt finanzieren, das müssen wir (in JEDEM Falle) irgendwie SELBER hinbekommen.
Der aktuelle Bezugzeitraum geht bis Ende August. Ich stelle mir das dann so vor, dass ich dann bei meinem Freund wohne und keinen Weiterbewilligungsantrag mehr stelle.
Und wie bist du dann versichert, bekommst du noch längere Zeit Krankengeld oder wirst du bald ausgesteuert und dann ALGI-Bezug ???
Wenn du GAR NICHTS mehr bekommst, hast du dort Aussichten auf einen Job ???
Kann ich das denn auch so einfach?
Man KANN jederzeit auf Sozial-Leistungen verzichten, niemand MUSS die in Anspruch nehmen, wenn er NICHT WILL und anders zurechkommt, OHNE deswegen Straftaten zu begehen.
In dem Fall kann ich dann Umzugskostenhilfe bekommen? Wollen die dann ncoh nachträglich abrechnen und nochmal alle Kontoauszüge sehen?
Nein, du bekommst KEINE Umzugskostenhilfe, es ist deine eigene Entscheidung umzuziehen, da zahlt dir das keiner.
Wenn es NICHTS mehr abzurechen gibt (Überzahlte Beträge durch die Abfindung z.B.), dann entsteht ja nichts mehr zum Abrechnen.
Was verstehst du unter "ALLE Konto-Auszüge", was du in der Zukunft auf dem Konto hast geht das JC NICHTS mehr an, wenn du NICHT mehr im laufenden Bezug bist, höchstens noch die erste Lohnabrechnung, wenn du einen Job aufgenommen hast und für den SELBEN Monat wo der Lohn kommt, auch noch Leistung vom Amt bekommen hast.
Den neuen Job muß ich ja auch sofort angeben, vorausgesetzt, der geänderte Vertrag den ich morgen bekomme ist dann so wie er sein soll!
Wenn du wirklich einen Job hast, MUSST du das natürlich AUCH sofort melden aber dann ist doch eigentlich alles Andere von vorher überholt, ODER...
ich will einfach nur noch raus aus diesem Netz von Bevormundung und Kontrolle.
Kann ich ja ALLES verstehen, aber MIR und dem Dopa gefällt das ganz sicher AUCH NICHT, trotzdem sollte man doch ein wenig überlegt an die Abmeldung vom JC und einen Umzug wo man nun wieder auf Geld vom JC hofft (?) und Aufnahme eines Jobs UND, UND, UND rangehen...
Irgendwie scheinst du mir im Moment eher furchtbar konfus, aber nicht wirklich überlegt, ALLES durcheinander zu planen und zu denken, es wird nicht klar, was du nun eigentlich aktuell WILLST...
Einfach NUR WEG VOM AMT (was glaubst du wohl, WAS ICH gerne möchte

), ist ja alles verständlich, aber NICHT IMMER kann man direkt auch das MACHEN, WAS man gerade WILL...
Liebe Grüße von der Doppeloma
