Hallo maaboo,
meine Mann bekommt am 01.04. seine Rente von gerade Mal 710,- €. Monatlich bekommen wir noch 92,- € Wohngeld, Miete alleine sind 600,- €, der Rest zum Leben, Telefon, Arztgebühren. Ich selber bekomme keine finanzielle Unterstützung, hab letztes Jahr EM-Rente beantragt...liegt jetzt beim RA vor.
Aus dem SGB XII (für Altersrentner ???) wird dein Mann NICHTS bekommen, da die Rente für SEINEN Bedarf (vermutlich) hoch genug sein wird (337 € Plus Halbe Miete)...da hat er KEINEN Anspruch auf Grundsicherung.
Hartz IV würde ich gerade mal 123,- € bekommen, hat der RA ausgerechnet und ich selber von der ARGE, aber ich hab den Hartz IV Antrag zurückgezogen.
DAS KANN NICHT passen, Wohngeld fällt WEG, bei Hartz IV, das kann man da NICHT mit einrechnen, BEIDES auf einmal GEHT NICHT, das JobCenter übernimmt /berechnet ja (mit den KDU) die VOLLE Mietzahlung !!!
Aktuell wäre Bedarf (pro Erwachsener Person der Bedarfsgemeinschaft) 337 € PLUS Halbe Miete, also bei EUCH dann 637 € pro Kopf =
1274 € Gesamtbedarf (nach SGB II) für euch BEIDE zusammen.
DANN wird die Rente von deinem Mann angerechnet, VORHER sind (mindestens) 30 € Versicherungspauschale abzusetzen = 710 € (ist das Brutto oder Netto-Rente ???) MINUS 30 € = 680 € "Einkommens-Anrechnung" auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft.
1274 € MINUS 680 € ergibt "nach Adam Riese" = 594 € Anspruch FÜR DICH aus dem SGB II (Hartz IV), keine Ahnung was dein Anwalt da gerechnet hat, ist im Prinzip GAR NICHT SOOO schwer, aber doch wohl deutlich mehr als 123 € , ODER...
Auf dem Amt bei uns wurde jetzt gesagt, das die Rente für meinen Mann ALLEINE ausreicht, ich selber müsste Hartz IV beantragen.
Ist die Auskunft richtig? Muss ich H. IV beantragen?
Auf WELCHEM AMT wurde das gesagt, die Zuständigkeiten sind verschieden für Grundsicherung im Alter (Sozial-AMT) und Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit /OHNE Rente (JobCenter /Hartz IV).
JAAA, du MUSST Hartz IV beantragen und zwar schnellstens, bitte schriftlich ab April den Anspruch klar machen, Weiteres GERNE nach und nach.
Da deine EM-Rente noch am Gericht ist, bist DU aktuell der (noch) "erwerbsfähige" Teil der Bedarfsgemeinschaft (machst im Antrag das Kreuz bei "mindestens 3 Stunden erwerbsfähig" !!!), dein Mann kommt da NUR wegen der Anrechnung seiner Rente mit dazu, denn SEIN EIGENER Geld-Anspruch (gemäß SGB II /SGB XII) ist durch die Rente gedeckt.
Was ist mit, wenn Rente nicht reicht mit Aufstockung...
.
Es gibt KEINE "Aufstockung" sondern DU hast einen (EIGENEN) Anspruch auf Hartz IV und darauf wird das Einkommen (Rente) deines Ehemannes /Partners soweit möglich angerechnet.
Wenn es dann trotzdem nicht reicht bleibt NUR noch, mit einem MiniJob was dazu verdienen, ist dein Mann jetzt Altersrentner oder ist es AUCH eine EM-Rente (zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ???), davon hängt es ab, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Wird dann natürlich AUCH im SGB II angerechnet und man darf NUR einen Teil davon behalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
