ich habe letzte Woche Post von der ARGE bekommen, nachdem ich mit der Arbeitsvermittlerin telefoniert hatte. Ich gehbs zu, ich hab mir entlocken lassen, daß ich eine mittlere Depri habe. Ich war da etwas blauäugig glaube ich...
Ihr fehlt jedenfalls eine AU von mir die ich nachreichen soll, und dann wollte sie noch wissen, wann ich voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein werde. Darum hab ich ihr gesagt, daß ich das nicht wüßte, aber daß ich erstmal davon ausgehe, daß ich nicht ewig AU bleiben werde, da die Depri durch meine privaten Umstände (Scheidung, Unterhaltsklage, eins von zwei Kindern wohnt seit Mai beim Vater, Kündigung und Kündigungschutzklage - und das wissen die ja alles, das hängt ja alles irgendwie mit der Berechnung des Geldes zusammen) wohl entstanden ist und sich die weitere Entwicklung erst nach Abschluß der einzelnen Vorgänge abzusehen ist. Jedenfalls sagte sie, sie würde mir eine EGV schicken, dich ich unterschrieben mit der fehlenden AU (habe von der Kasse eine bescheinigung für die gesamte AU-Zeit bekommen, das müßte hoffentlich reichen) schicken soll.
Wegen weiterer Arbeitsfähigkeit habe ich ihr auch noch erzählt, daß ich von der Klinik ein Attest bekommen habe, in dem steht, daß ich bis auf weiteres nur im Rahmen einer Halbtagsstätigkeit arbeitsfähig bin. Dieses will sie auch in Kopie haben.
So. In der EGV steht nun folgendes:
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zwischen: mir
und: dem JC
gültig bis 05/12
Ziel(e)
Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
Klärung der beruflichen Leistungsfähigkeit
1. Ihr Träger für Grundsicherung JC unterstütz Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
- Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
- Bei Fragen über Ihre Leistungsfähigkeit in beruflicher Hinsicht bietet er Ihnen die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens aus sozialmedizininischer Sicht an.
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind vorhanden, bedürfen aber der Absprache mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
2. Bemühungen von mir zur Eingliederung in Arbeit
- Einladungen des Jobcenter
blablabla ich glaube das kenne ich schon und ist wohl standart.
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Bisher habe ich diese EGV's immer unterschrieben, weil ich dachte, ich muß das. Ein ärztliches Gutachten zur arbeitsfähigkeit wird eh auf mich zukommen, würde ich mir das ersparen können, wenn die ARGE das bereits übernommen hat?
Soll ich wirklich das Attest (es war für die Vorlage bei Gericht bestimmt) an die ARGE schicken?
Ich fühle mich derzeit bei weitem nicht in der Lage, mich mit Jobvorschclägen zu beschäftigen. Bin ja erstmal noch AU bis Ende November und danach auch nochmal aber ich weiß nicht wielange. Sicher jedenfalls bis zur Klärung meines Jobs.
Ach, ich weiß gar nicht, was ich eigentlich fragen wollte, das ist mir schon wieder zu undurchsichtig alles. Der Brief lag jetzt auch seit 15.11. im Briefkasten und ich habe ihn eben erst in die Wohnung geholt. Und jetzt drückt mir wieder das Herz und ich fühle wie ich innerlich wieder aufgewühlt werde. Es ist zum

lg
kicki