Antrag aufSchwerbehinderung...

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Schraubenwelle
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Antrag aufSchwerbehinderung...

Ungelesener Beitrag von Schraubenwelle » Mo 13. Jun 2011, 08:53

Hallo zusammen !
Ich bin im ALG II Bezug und hatte Anfang März eine Knie OP. Es stellte sich her raus das ich eine schwere Arthrose habe ,Meniskus komplett entfernt wurde usw.
Zu alle Überfluss zog ich mir auch noch eine Thrombose zu.
Mir wurde vom Chirurgen angeraten das ich eine so genannte Schlittenprothese für mein Kaputtes Knie bräuchte(in der nächsten Zeit ) damit das Knie nicht ganz kaputt geht !
Ich bekomme zur Zeit noch Krankengymnastik um das Knie Beweglicher zu bekommen (was so 100 % nicht der Fall sein wird ).
Ich habe dann vor ein paar Tagen einen Antrag nach Schwerbehindertenrecht gestellt da ich auch noch andere "Gebrechen" habe.
Nun mal ein paar Fragen, vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen ?

Wie lange dauert so eine Antragsbearbeitung ungefähr ?
Wird man zum Medizinischen Dienst ein bestellt und wird das alles noch begutachtet ?
Auf was muss ich aufpassen ?

Des weiteren habe ich bei dem Jobcenter ein Antrag auf Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit gestellt.
Die werden mich wohl auch zum Medizinischen Dienst hin schicken (Termin habe ich da auch noch nicht)
Auf was ist dort zu achten?
Stichpunkt Schweigepflichtentbindung..da ist mir nicht ganz klar wie ich vor zu gehen habe.

Bin ich hier bei euch überhaupt richtig und könnt ihr mir helfen :schuechtern: über alle Infos bin ich sehr dankbar.

Gruß Schraubenwelle

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Amethyst
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung...

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 13. Jun 2011, 10:16

Hallo Schraubenwelle!

Erstmal herzlich willkommen!

Lies bitte mal hier:

viewtopic.php?p=4728#p4728
Wie lange dauert so eine Antragsbearbeitung ungefähr ?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, es hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. wie schnell die angeschriebenen Ärzte auf die Anforderung der Befundberichte reagieren. Rechtlich zulässig ist für den Antrag ein halbes Jahr Bearbeitungsfrist, für den Widerspruch 3 Monate.
Wird man zum Medizinischen Dienst ein bestellt und wird das alles noch begutachtet ?
In der Regel nicht.

Wichtig ist: Eine Ablehnung nicht hinnehmen!!!!

Dazu mal hier lesen:

viewtopic.php?p=6426#p6426 das blaue.

viewtopic.php?f=3&t=614

Mit Jobcenter kenne ich mich nicht aus, aber das wissen andere hier.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Schraubenwelle
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Re: Antrag aufSchwerbehinderung...

Ungelesener Beitrag von Schraubenwelle » Mo 13. Jun 2011, 11:07

Danke Annette ..sehr viele Infos die ich gut gebrauchen kann.

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