Bundessozialgericht entscheidet mal wieder hirnrissig.
Wenn ein Hartz IVler monatlich in eine Krankenhaustagegeldversicherung einzahlt und im Falle eines KH Aufenthaltes Geld bekommt, ist das EINKOMMEN.
Aber die Versicherung, die monatlichen Kosten werden natürlich niemals übernommen.
Menno... wo leben wir bloß.
