Musterbriefe

Was will krank-ohne-rente bezwecken, was wollen wir erreichen?
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Amethyst
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Re: Musterbriefe

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 20. Jul 2011, 23:03

Ein langer "Jammerlapppen", danke an Dieter!

viewtopic.php?p=24707#p24707

Liebe Grüße

Annette
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Re: Musterbriefe

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 5. Jan 2012, 10:44

Wenn das Amt die Gewährung von Akteinsicht verweigert oder nicht reagiert.

Da ich das gerade in einem anderen Forum gepostet habe, für unsere Sammlung.

< Kann die DRV mir bis dahin die Akteneinsicht verweigern?

Nein, man hat ein gesetzlich geregeltes Recht auf Akteneinsicht!

viewtopic.php?f=3&t=600

Punkt 2

> Wenn nein, soll ich sie wieder anschreiben und evtl. einen Termin vorgeben?

Ja, ich würde eine Frist setzen und rechtliche Schritte ankündigen, wenn sie das nicht schicken.

Z.B.:

Briefkopf
Aktenzeichen

Sehr geehrte....,

am.... hatte ich Akteneinsicht in unter obigem Aktenzeichen laufenden Verwaltungsverfahren beantragt. Diese wurde mir bisher jedoch nicht gewährt.
Nach SGB X § 25 habe ich ein Recht auf Akteneinsicht.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum..... eine Kopie des Gutachtens zuzusenden.
Sollte ich diese bis zum genannten Termin nicht erhalten haben, werde ich zur Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung auf Akteneinsicht gemäß SGG § 86 b Absatz 2 beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

.......


Als Frist würde ich 14 Tage setzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht

Sozialgerichtsverfahren

In Sozialgerichtsprozessen ist die Akteneinsicht beim Gericht, die Übersendung an andere Behörden und die Übersendung an Rechtsanwälte üblich. Eine Verweigerung von Akteneinsicht durch ein Sozialgericht ist bisher nicht bekannt. Somit kann bei Verweigerung der Akteneinsicht durch eine Sozialbehörde (siehe unten) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gestellt werden. Wird die Akte in einem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz an das Gericht übersandt, kann Akteneinsicht direkt über das Gericht gewährt werden. Verweigert die Behörde auch die Übersendung der Akte an das Gericht, muss auf der Einstweiligen Anordnung bestanden werden. Die Einstweilige Anordnung kann dann zugestellt werden. Bei weiterer Zuwiderhandlung kann die Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht für vollstreckbar erklärt werden und der Beteiligte kann beim Amtsgericht, notfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe, Vollstreckungsmaßnahmen beantragen, indem der Gerichtsvollzieher bei der Behörde die Akte sucht. Scheitert auch dies, so ist als weiterer Schritt Zwangshaft gegen den Geschäftsführer oder Behördenleiter beantragbar und vollstreckbar.
"

Wenn der Rentenantrag abgelehnt wird, ohne dass man Akteneinsicht hatte und demzufolge zum Gutachten keine Stellung nehmen konnte, ist das rechtswidrig, ein Verstoß gegen SGB X § 20 Ansatz 2 und 3 sowie gegen § 24.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86b.html

(2) Soweit ein Fall des Absatzes 1 nicht vorliegt, kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Das trifft auf die nicht gewährte Akteneinsicht zu. Und Antrag und Widerspruch zählen zum sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, sind das so genannte Vorverfahren, für das das SGB X und das SGG genauso gelten.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Musterbriefe /Vorschuss nach § 42 SGB I

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Feb 2012, 23:24

Hallo Ihr Lieben,

wegen der häufigen Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung berechtigter Geld-Ansprüche (ALG I UND ALG II) hier mal die Vorlagen für Anträge auf

Vorschuß auf die zu erwartende Leistung

Bitte die Vorlagen IMMER entsprechend an die persönliche Situation anpassen und mit den notwendigen Daten ergänzen (Kunden-Nummer /Nummer der Bedarfsgemeinschaft NICHT vergessen!!!).

So KANN es ja sein, dass ein Bescheid schon vorliegt, dann braucht man den natürlich NICHT mehr zu fordern, sondern NUR noch die Auszahlung der Leistung.
Fehlt AUCH der Bescheid, dann mit einfordern, denn OHNE Bescheid erfolgt meist auch von keiner Behörde ein Zahlung.

Diesen Antrag IMMER doppelt ausdrucken und dann MIT Beistand (gemäß § 13 SGB X) zum Amt und die SOFORTIGE BAR-Auszahlung fordern, standhaft bleiben, Vorgesetzte verlangen bei Verweigerung, keine Angst vor der Androhung die Polizei zu holen (was BESSERES kann euch eigentlich in der Situation gar nicht passieren, daher wird das vermutlich auch nicht geschehen), bleibt das Amt trotzdem stuhr, dann das Doppel abstempeln (als Empfangsbestätigung) lassen und damit zum Sozialgericht gehen.

Dort wird man euch dann weiterhelfen und eine "Einstweilige Anordnung" auf Zahlung des Geldes erlassen, dafür sollte allerdings dann das Konto tatsächlich nicht mehr zu üppig gefüllt sein (aktuellen Konto-Auszug mitnehmen!), so dass der Lebensunterhalt und die Mietzahlung gefährdet sind.

Bei Fragen, wie IMMER, einfach FRAGEN !!!

Aktualisierung wegen Änderung auf § 145 SGB III (ALGI nach der Aussteuerung)
Vorschuss-BAR ALGI - KoR 2012.doc
und für den Bereich ALGII /Jobcenter (HARTZ 4)
Vorschuss Blanko für KoR.doc
Zuletzt geändert von Doppeloma am Mo 1. Okt 2012, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Aktualisierung der Musterbriefe 02.10.2012
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Musterbriefe

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Do 27. Sep 2012, 18:46

Ein Tipp von Kalle :applaus:
ist dieser Musterbrief:


Absender:

Name
Adresse
Geburtsdatum

An
Krankenhaus oder
Arzt oder ZahnarztDatum

Betr: Einsicht in Behandlungsunterlagen

Sehr geehrte/r ...,

seit ... bin (oder: vom .... bis zum .... war) ich bei Ihnen in ärztlicher Behandlung. Ich möchte Sie bitten, mir die vollständigen Behandlungsunterlagen aus diesem Zeitraum (oder: mir folgende Unterlagen - hier können Sie zum Beispiel folgende Dokumente anfordern: Krankenblätter und Befunde, Arztberichte, Laborergebnisse, Aufzeichnungen über die Verordnung von Medikamenten, Operationsberichte, EKG, Röntgenunterlagen, Ultraschallaufnahmen) in Kopie zu überlassen. Die Kosten für die Kopien übernehme ich. (oder: mir die .... Unterlagen leihweise zum Kopieren zu überlassen). Bei Röntgenaufnahmen bitte ich um leihweise Überlassung im Original, um hohe Kopierkosten zu vermeiden.

Ich weise darauf hin, dass ich nach § 810 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen habe, da diese "eine in fremden Besitze befindliche Urkunde" sind, die in meinem Interesse errichtet wurde. Außerdem verweise ich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff), in dem ausdrücklich das Recht des Patienten bestätigt wurde, Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen oder diese in Kopie zu erhalten.

Ich darf Sie bitten, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit zu übersenden.

Für Ihre Bemühungen darf ich mich vielmals bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Name

Quelle: Der Musterbrief basiert auf dem Musterschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-Stellen.
Link: DAK
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Bild ... ich doch nicht
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