erwerbsunfähig-arbeitsunfähig

Was will krank-ohne-rente bezwecken, was wollen wir erreichen?
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stadtpflanze
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erwerbsunfähig-arbeitsunfähig

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Do 23. Dez 2010, 07:26

aus einem Beitrag von Doppeloma:

wurde eine Erwerbsunfähigkeit ausgeschlossen, kann trotzdem theoretisch Arbeitsunfähig vorliegen?

ja
denn sonst dürfte KEIN normalerweise gesunder Mensch mehr eine AU-Bescheinigung bekommen, weil er vorübergehend (Beinbruch /Grippe und was es sonst noch alles gibt) Arbeitsunfähig ist :confused:

Wenn du wegen dieser "Lappalien" eine EM-Rente haben möchtest, dann wird dir der GA der DRV sicher 100 Pro bescheinigen, dass du deswegen KEIN bisschen Erwerbsgemindert bist (weder halb noch ganz), trotzdem bleibst du von deinem behandelnden Arzt so lange AU-geschrieben, bis du NICHT mehr Arbeitsunfähig bist :ic_up:

Ist das Bein wieder heile /die Grippe wieder überstanden bist du wieder Arbeitsfähig (Begriff aus dem Bereich des SGB V/ gesetzliche Krankenversicherung), der Begriff der Erwerbsminderung ist in diesem Zusammenhang gar nicht relevant!

Erwerbsminderung ist ein Begriff des Rentenrechtes und diese Feststellung wird ausschließlich durch die DRV getroffen, ob eine Teilweise (3 -unter 6 Stunden) oder Volle Erwerbsminderung (unter 3 Stunden) vorliegt :ic_down:

Alle anderen Stellen (MDK /Amtsarzt AfA /Arge) treffen zwar gerne mal entsprechende Aussagen (Erwerbsfähigkeit ist gemindert /stark gemindert /gefährdet usw.), man beachte jedoch schon die leicht geänderte Wortwahl, denen steht es nämlich nicht zu, eine Erwerbsminderung tatsächlich zu behaupten/festzustellen (vorsichtige Andeutungen können sein "eine bereits bestehende Erwerbsminderung ist nicht auszuschließen/ist zu vermuten/ist wahrscheinlich"), ob das so ist, DAS entscheidet ganz alleine die DRV :ic_down:

Eine lange Arbeitsunfähigkeit ist sicher EIN wichtiger Aspekt beim Antrag auf EM-Rente, ausschlaggebend sind jedoch die speziellen gesundheitlichen Gründe dafür.

Alleine die Länge der AU sagt aber noch nichts darüber aus, ob jemand deshalb auch (zeitweise/dauerhaft) erwerbsgemindert (nach DRV Maßstab) sein MUSS, es gibt ja durchaus Krankheiten, die trotz langer Krankheitsdauer, wieder eine vollständige Genesung zulassen.
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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