GLEICHSTELLUNG - Wie geht das ???

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Doppeloma
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GLEICHSTELLUNG - Wie geht das ???

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Dez 2010, 04:35

Hier ist schon öfter die Frage nach der Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten gestellt worden und ich möchte euch dazu mal ein paar praktische Hinweise geben. :aha:

Die grundsätzlichen Fragen sind den meisten klar, es geht vor ALLEM darum sich im bestehenden Arbeitsverhältnis einen besseren Kündigungsschutz zu verschaffen.
Die Aussichten (nach einer Entlassung) dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben sind eher bescheiden.

Die Gleichstellung (mit einem Schwerbehinderten) ist für jeden möglich, dem mindestens ein Bescheid über GdB 30 vorliegt. Der Antrag dafür ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit (AfA) zu stellen.

Eine bestimmte Form ist dafür nicht erforderlich, die Erfahrung zeigt jedoch, dass die AfA bei formlosen Anträgen, zunächst das entsprechende Formular verschickt.

Das kann man sich auch kostenfrei im Internet besorgen, oder man nimmt einfach dieses hier
Blanko Gleichstellungsantrag.pdf
(67.24 KiB) 2978-mal heruntergeladen
Ausdrucken, Ausfüllen, Unterschreiben, FERTIG!!!


Frage 1 ist klar, da kommen die persönlichen Daten rein.

Frage 2 ist auch klar, da schreibst man den bestehenden GdB rein (bitte eine Kopie des Bescheides beifügen)

Frage 3 a), b) ist auch klar

Achtung bei Frage 3c lautet die RICHTIGE Antwort

ja, mit behinderungsbedingten Einschränkungen

sonst ist eine Gleichstellung (aus Sicht der AfA) NICHT notwendig!!!

Frage 3d

Habe ich in unseren Anträgen ganz rechts um ein weiteres X ergänzt und „z. Zt. nicht vorgesehen“ eingetragen!


Sollte bereits eine (behindertengerechte) Änderung/Anpassung (des Arbeitsplatzes) feststehen oder schon erfolgt sein, dann sieht die AfA nämlich KEINE Notwendigkeit (mehr) für eine Gleichstellung.

Es sei denn die nachfolgende Frage wird entsprechend mit "JA" angekreuzt.

In diesem Fall das Zutreffende ankreuzen und meine Ergänzungs X weglassen!

Es ist bei dieser Frage sehr wichtig WO genau ein Kreuz gemacht wird!!!

Wenn die Möglichkeit einer Änderung/Anpassung des Arbeitsplatzes hier direkt mit "nicht möglich" angekreuzt wird, ist eine Gleichstellung auch eher nicht zu erwarten (das heißt für die AfA, der AG KANN dich gar nicht mehr weiterbeschäftigen, weil er dafür KEINE Möglichkeit mehr hat/herstellen kann).

Darum nötigenfalls der "eigenmächtige Zusatz", weil diese Möglichkeit von der AfA im Formular gar nicht erst vorgegeben wird :grinser:

Das weist zumindest „unterschwellig“ darauf hin, dass der AG wohl was (Leidensgerechtes) anbieten könnte, wenn er nur wollte, aber es bisher nicht von sich aus angeboten hat, also eher ein Pluspunkt für die Gleichstellung! :ic_up:

Die Fragen 3e-f
dürften wieder KEIN Problem darstellen, seine üblichen Arbeitsbedingungen/Arbeitsanforderungen kennt wohl jeder selbst am Besten.

Trotzdem darauf achten, dass man keine Belastungen vergißt, so ist z.B. in einem Großraumbüro auch eine gewisse permanente "Lärmbelastung" vorhanden!!!

Bei Frage 3g

kann man hoffendlich ankreuzen , dass das aktuelle Arbeitsverhältnis NICHT gekündigt ist!!!

Sonst kann man den ganzen Antrag fast schon vergessen, für einen aktuellen Arbeitsplatz nützt er dann jedenfalls nichts mehr.
Darum nicht lange zögern, besonders wenn man wirklich damit rechnen muß, sollte der Gleichstellungsantrag zum Zeitpunkt der SCHRIFTLICHEN Kündigung mindestens schon 3 Wochen laufen.

Bewilligt wird die Gleichstellung IMMER rückwirkend zum Antragsdatum!!!

Frage 3h-j sollten wieder kein Problem sein.

Frage 4a ist besonders tückisch,

lest euch dazu bitte auch noch mal die (dem Antrag) angefügten Erklärungen durch.

Hier ist es sehr wichtig so zu antworten , dass am Ende NICHT der Eindruck entsteht, dass man den Job ohnehin komplett gar nicht mehr machen kann.
Es geht also darum klar zu machen, dass man seinen Aufgaben zwar noch gewachsen ist, aber alles dauert länger als früher, man ist häufiger krank als früher, muß (vielleicht?) häufiger zum Arzt (regelmäßige Kontroll-Untersuchungen z.B.) und braucht deshalb auch mal Freistellungen von der Arbeit.

Es ist wirklich sehr mitentscheidend, WAS genau man da reinschreiben sollte und was besser nicht.
Man muß das ja auch alles ziemlich kurz und prägnant halten, es ist nicht viel Platz für diese Erklärungen!

Also gut überlegen, was den AG an den Einschränkungen wohl am meisten „nerven“ wird, was aber trotzdem insgesamt hinnehmbar sein sollte, wenn die Arbeitsleistung im Großen und Ganzen erbracht werden kann.

Für Frage 4b

fordert euch bitte bei der Krankenkasse eine Übersicht zu den "Krankheitszeiten und Diagnosen" der letzten 3-4 Jahre an!!!

Ich mußte das damals nachsenden, was die Entscheidung unnötig verzögert hat!
Das geht auch telefonisch und dauert in der Regel nur wenige Tage, sagt ruhig, dass das für den Antrag auf Gleichstellung bei der AfA gebraucht wird,

Diese Auflistung solltet ihr nicht ohne eigene Kopie aus den Händen geben, genau darin kann man nämlich gut die „Blockfristen“ mit den dazugehörigen Diagnosen herauslesen.

Frage 4c

ist klar, in welchem Rahmen man da was mitschickt, muß jeder selber entscheiden (auf jeden Fall NICHT gleich die ganze Krankenakte), das ist eigentlich nicht notwendig.
Höchstens ein paar ganz wichtige und "frische" Sachen (wo z.B. die angegebenen Einschränkungen auch draus hervorgehen).

Ich selbst habe da keine medizinischen Unterlagen mitgeschickt und habe die Gleichstellung auch bekommen!

In das Feld wegen der Behandlungen kommt natürlich ein Kreuz bei JA!!!
und eine kurze Schilderung welche Gesundheitsprobleme regelmäßig behandelt werden MÜSSEN!



Frage 4d ist die nächste FALLE

hier macht man gar nichts (also KEIN X), denn in beiden Fällen gibt es eher KEINE Gleichstellung, weil andere/betriebliche Gründe ohnehin den Arbeitsplatz gefährden!!!

Nur die gesundheitlichen Gründe spielen für die Gleichstellung eine Rolle, wenn die Firma insgesamt so langsam Pleite geht und deshalb Personal reduzieren wird, kann auch eine Gleichstellung nichts daran ändern (aber das erfährt man ja als AN meist sowieso zuletzt, oder???).

Frage 4e

hier auch nur dann was ankreuzen/ schreiben, wenn es sich da um Kündigungs-Androhungen konkret wegen der KRANKHEIT handelt oder z.B. die erwähnten Gespräche (wegen Fehlzeiten) tatsächlich schon stattgefunden haben, ansonsten lieber NEIN ankreuzen!!!

Bei Frage 4f

kannst man noch weitere Gründe hinschreiben, z.B. ergänzen, was bei 4a nicht mehr hingepasst hat.

Immer unter Berücksichtigung dessen was ich dazu schon geschrieben habe.
Es muß immer noch passen, dass man dem Job trotzdem noch gewachsen ist, sonst, siehe oben!!!

Frage 4g und 4h

bleiben meistens offen, spielen erst eine Rolle, wenn man keinen Arbeitsplatz mehr hat.
Dann kann man trotzdem einen Antrag auf Gleichstellung abgeben, aber erfahrungsgemäß hält sich die AfA da inzwischen mit positiven Bescheiden sehr zurück.

In dem abschließenden HINWEIS sollte man JA ankreuzen, damit sich die AfA in der Firma kundig machen kann, es wird auch nichts bringen wenn man das verweigert, außer wahrscheinlich eine Ablehnung der Gleichstellung.

Ich hoffe ihr könnt mit meinem Geschreibsel was anfangen, wenn es noch Fragen dazu gibt, kein Problem!

Mit diesem "Fahrplan" ist jedenfalls der Antrag von mir und auch von meinem Männe im ersten Anlauf erfolgreich gewesen. Die Tipps für meinen Antrag auf Gleichstellung bekam ich damals von meiner Schwerbehindertenvertretung in der Firma, die waren da sehr hilfreich. :ic_up:

VIEL ERFOLG wünscht euch die Doppeloma :ic_up:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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