Rehaantrag - Rentenantrag

Was will krank-ohne-rente bezwecken, was wollen wir erreichen?
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stadtpflanze
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Rehaantrag - Rentenantrag

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » So 19. Dez 2010, 10:03

Rehaantrag gleich Rentenantrag?

Quelle: Ihre Vorsorge vom 8.10.2010

Experten-Antwort

grundsätzlich kann die Krankenkasse Sie schriftlich auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist, einen Antrag auf medizinische Leistungen zu stellen.
Die 4- Jahresfrist für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen gilt nicht, wenn beim Antragsteller zu befürchten ist, dass Erwerbsminderung droht oder in absehbarer Zeit zu befürchten ist.

Der Rentenversicherungsträger hat grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation als Rentenantrag umzudeuten ( § 116 Abs. 2 SGB VI).

Dies ist dann der Fall, wenn für eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitaion keine Erfolgsaussicht besteht.

Durch die Aufforderung zur Antragstellung schränkt die Krankenkasse Ihr Gestaltungsrecht ein. Sollten Sie den Antrag nicht innerhalb der Fristen stellen, kann es zu Sanktionen durch die Krankenkasse kommen.
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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