Erklärungen zum Thema Rente

Was will krank-ohne-rente bezwecken, was wollen wir erreichen?
Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Re: Erklärungen zum Thema Rente

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 30. Aug 2015, 17:59

Gesetzliche Rentenversicherung

Rente mit 67 – Renteneintritt vier Monate später Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Konkret gilt für denjenigen, der im Jahr 1950 geboren wurde und 2015 in den Ruhestand geht, dass dieser vier Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten muss, um eine abschlagfreie Altersrente zu kassieren. Seit Mitte 2014 ist unter bestimmten Voraussetzungen zudem eine abschlagfreie Rente ab bereits 63 Jahren möglich.

Rentenbeitragssatz 2015 sinkt Die gute Beschäftigungssituation in Deutschland macht es möglich: Dank der vollen Rentenkassen sinkt zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 %.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt Ab 1. Januar 2015 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 84,15 Euro monatlich. 2014 lag er noch bei 85,05 Euro.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen Ab dem 1. Januar 2015 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 5.950 Euro im Jahr 2014 auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.000 Euro in 2014 auf 5.200 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2015 auf 54.900 Euro jährlich (2014: 53.550 Euro). Wer mit seinem Einkommen darüber liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Re: Erklärungen zum Thema Rente

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 26. Apr 2017, 06:18


Altersrente für schwerbehinderte Menschen


Schwerbehinderte Menschen können Altersrente früher beantragen als nicht behinderte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vor dieser früheren Rente sogar noch eine vorgezogene Altersrente beantragt werden, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 %.

Die Altersgrenze für eine abschlagfreie Rente wird seit 2015 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die vorgezogene Rente wird seit 2012 von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Zu beachten ist, dass der Rentenanspruch auch weiter besteht, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.

weiter :lesen: mehr Info´s zum Thema & Quelle:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... 0.html#ue4
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: ninja und 6 Gäste