Hallo Feelein,
dein behandelnder Psychologe (Psychiater???) ist ja ein "merkwürdiges Herzchen" und über deine pravten Verhältnisse (verheiratet oder nicht usw.) sollte er doch eigentlich , zumindest in groben Zügen, informiert sein
Ich beziehe nun gerade seit 01.05.10 Krankengeld und meine KK hat mich schon 4x gefragt ob ich ihr nicht die Erlaubnis erteilen möchte für die Akteneinsicht. Denn sie wollen nur mein Bestes und haben einen eigenen MD. Dort wäre ich vielleicht doch besser aufgehoben. Mir fällt nix mehr ein dazu.
Liebes Feelein

, die Krankenkasse "will IMMER nur dein Bestes", zumindest solange, wie sie zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet ist (1,5 Jahre /78 Wochen!), können da sehr lang und teuer werden.
Lass dich da bloß NICHT einwickeln, wenn der MDK (med. Dienst der Krankenkasse!) was von dir will, dann sollen sie dich da zur Untersuchung hinschicken!
Das ist aber eher NICHT der MDK, der da drängelt (dem ist das eigentlich egal, denn das ist der beratende (!) Medizinische Dienst für ALLE Gesetzlichen Krankenkassen, nicht NUR für deine!), das ist deine KK, weil sie gerne dein Krankengeld sparen möchte
Du bist NICHT verpflichtet denen (KK / MDK) irgendwelche "Erlaubnisse/Schweigepflichtentbindungen" zu unterschreiben, das zählt NICHT zu deinen Mitwirkungspflichten (wenn doch, dann MÜSSTEN dazu auch die §§ drinstehen!!!)!
Daraus machen die KK dann nämlich oft eine Anfrage an den MDK mit dem Ergebnis, dass du OHNE UNTERSUCHUNG "nach Aktenlage" für gesund erklärt wirst.
DAS IST DANN DIE HILFE, die du zu erwarten hast
Hat die KK, der MDK KEINE Akten von dir, geht das natürlich NICHT so einfach und dabei solltest du es auch belassen.
Eine angeordnete Untersuchung beim MDK mußt du natürlich durchführen lassen, aber keine Angst, diese Ärzte sind meist besser als ihr Ruf (dafür sorgen leider die KK immer selber, weil vieles was sie nicht bezahlen wollen, angeblich "vom MDK" abgelehnt wurde!), mein Männe mußte auch mal zu so einer Untersuchung beim MDK.
Er hat dann direkt dorthin NUR die Befunde /Klinikberichte (Kopien!) mitgenommen, die ihm wirklich weiterhelfen konnten bei der Untersuchung und die Ärztin dort war sehr nett und gründlich!!!
Im Anschluß bekam die KK NUR die Information vom MDK, dass er (voraussichtlich) auf Dauer in seiner letzten Tätigkeit nicht mehr arbeiten kann und auch sonst vorläufig die weitere AU-Bescheinigung berechtigt sei.
Er bekam sein KG dann ohne weiteres Theater bis zur Aussteuerung (nach 78 Wochen)!
Von mir wollte die KK auch gerne den Reha-Bericht haben, um mir "zu helfen", den haben sie aber bis heute NICHT bekommen, weil der leider nicht sehr vorteilhaft für mich geschrieben wurde.
Die Gesamteinschätzung (das sind nur die ersten zwei Seiten!) besagte aber trotzdem, dass ich nicht mehr in meine alte Tätigkeit zurück kann und schon deshalb weiterhin AU besteht.
Das bekam dann auch die KK von mir, zum MDK mußte ich nicht direkt hin, nach "Aktenlage" (welcher auch immer, denn ich habe KEINE Akten freigegeben???) wurde aber auch bestätigt , dass meine weitere AU berechtigt sei, so habe ich das dann auch akzeptiert.
Diese MDK-Gutachten kann man sich übrigens selber anfordern oder über den Arzt anfordern lassen.
Brauchst also keine Angst haben wenn du die Freigabe NICHT machen willst!
Sag es der KK klipp und klar, dass sie dich damit "IN RUHE" lassen sollen, weil du das nicht möchtest und, dass dir bekannt ist, dass du dazu auch NICHT verpflichtet bist.
Ansonsten würdest du mal beim Datenschutz nachfragen, mit welcher Berechtigung die KK das von dir verlangt.
Glaub mir, da hören die ganz schnell auf damit
Soviel dazu!
Liebe Grüße von der Doppeloma
