DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
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kaktusblüte
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DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Mo 29. Sep 2014, 19:55

Hallo Miteinander,

ich bitte euch wiedermal nach langer Zeit für einen kranken Betroffenen um Unterstützung. :smile:

Leider ist das mit Kuriositäten verbunden und um das so recht verständlich zu machen, bedarf es zwei Punkte.

1. Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
Vordruck G 100 - Rehabilitationsantrag - medizin. Reha: amulant - (schon vorab angekreuzt im Vordruck)


2. Ärztlicher Dienst - Gesundheitsfragebogen - NEUE Ausrichtung -

Zum Werdegang:

Der kranke Betroffene, 55 Jahre, in ALG II, kein GdB, kein EMR-Antrag, ist seit ca. zwei Jahren AU wegen erheblicher Eingeschränktheit in Gang und Mobilität; Bandscheibengeschichte.

Aufgrund der Einschränkung der Leistungsfähigkeit, aber ärztlich austherapiert, OP nicht notwendig, bekommt der kranke Betroffene REHA-Massnahme aufs Auge gedrückt. Die REHA findet nach Ansage des behandelnden Arztes zwei Querstraßen (so Art Zuteilung) weiter statt, nun ja Schelm, wer Böses ...
Diese REHA-Einrichtung hat dem kranken Betroffenen nun einen DRV-Vordruck in die Hände gedrückt - G 100 - der stramm in der Fragebogenstruktur ausgefüllt werden soll.

Fragen: Weshalb soll das an die DRV gehen? Was hat die Reha mit der DRV zu tun? Ist hier nicht die KK zuständig? Wie sieht es mit den Kosten aus? Gehts dann ab ins SGB XII?

Dann geht es weiter und das JC begutachtet nun explizit nach 6 Monaten wieder. Im Rahmen des ärztl. Gutachens vom
xx.02.2014 wurde eine Nichtleistungsfähigkeit voraussichtl. bis 6 Monate festgestellt. Um die gegenwärtige Leistungsfähigkeit festzustellen, sind die aktuellen Atteste/Gutachten und der Fragebogen an die Arbeitsvermittlerin komplett zurück zusenden, damit ein ärztl. Gutachten veranlasst werden kann.

Die Krux u. a. an der Vorgehensweise ist die Entbindung von der Schweigepflicht, die mit den Mitwirkungspflichten in kombinierter Version mit Sanktion daher kommt.

Sofern Sie jedoch zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung nicht bereit sind, sind hierfür wichtige Gründe (im Sinne des SGB I § 65) gegenüber Ihrer zuständigen Beratungs-und Vermittlungskraft darzulegen.
Anderfalls können Ihnen auf Grund fehlender Mitwirkung die Leistungen unter den Voraussetzung des § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagt, bzw. entzogen werden


Fragen: Wie am Besten voran schreiten? Ist es nicht Grundlage des Ärztl. Dienstes, im Gutachten Reha-Massnahmen vorrangig zu bescheinigen? Wäre das nicht schon ab dem vorangegangen Gutachten notwendig gewesen? :Gruebeln:

So, dann hoffe ich mal, das passt soweit und bevor man in die Grube fällt, noch was zu retten ist. Ich danke für eure Hinweise und Erfahrungen.

Schöne grüne Grüße von kaktusblüte
Mein kleiner grüner Kaktus ...
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Re: DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 30. Sep 2014, 11:36

Hallo,

nur so mal als Idee:
Wie wäre es mit Erteilung einer modifizierten Schweigepflichtsentbindung?
Also nur für bestimmte Ärzte und nur für einen Zeitraum von 4 Wochen?
(innerhalb von 4 Wochen sollte das JC es schon schaffen, die Ärzte entsprechend anzuschreiben).

Vorher natürlich die entsprechenden Ärzte darüber informieren und mit denen absprechen,
welche Informationen an das JC gehen.

Im Übrigen würde ich das Schreiben des JC mal ganz schnell an den Datenschutzbeauftragten senden, denn Schweigepflichtsentbindungen sind IMMER freiwillig!
Der Datenschutzbeauftragte kann dem JC dann nämlich entsprechend Dampf unter dem Hintern machen.

Ggf. wäre auch über eine Strafanzeige mit Strafantrag gegen das JC wegen Nötigung nachzudenken, denn dieser Zwang, eine Schweigepflichtsentbindung zu erteilen, ist definitiv eine Nötigung!

Oder man bietet an, zur persönlichen Untersuchung alle relevanten Unterlagen mitzubringen
(das JC will doch mit der Schweigepflichtentbindung nur erreichen, dass es ein GA nach Aktenlage machen kann und Geld sparen ...), aber ich befürchte, dass das dem JC nicht reichen wird ...

Bezüglich Fragebogen würde ich mal die Reha-Einrichtung fragen, wofür das gut sein soll. Man sei immer davon ausgegangen, dass die Krankenkasse dies beauftragt hgat und die Kosten dafür trägt.

Oder die Reha-Einrichtung arbeitet im Sinne der Krankenkassen:
Erstens spart die KK Geld, wenn die DRV die Reha übernimmt, und zweitens könnte der Pat. nach der Reha weiterhin dauerhaft nicht arbeitsfähig sein, so dass dieser Antrag dann in einen Rentenantrag umgedeutet werden könnte.

LG
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Re: DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Di 30. Sep 2014, 12:23

Liebe/r Fee,

vielen Dank für deine Ausführungen, die sehr hilfreich sind, :applaus: es ist so wichtig, ersteinmal eine innerliche Marschroute hinzubekommen. Man ist nicht nur krank, sondern wird von Pontius bis Pilatus gehetzt.

Wer soll in dem Sumpf noch durchsehen, denn es wird immer auf Dummfang ausgegangen, Beratungen finden nicht statt
und man ist der Depp vom Dienst als auch der Geneppte.

Also wie soll sich der kranke Betroffene nun gegenüber dem Arzt (Schmerzzentrum), der ihn an die Reha-Einrichtung "verwiesen hat", und der Reha-Einrichtung verhalten, um nicht "querulantisch"eingestuft zu werden, denn da sind die schnell bei, auch so eine Art Mobbing der Mitwirkungspflichten, wenn du verstehst, was ich meine, denn der "soziale Status" ist der eigentliche Makel, denn die sitzen am längeren Hebel. :Veraergert: :confused: :teufel:

Nochmals lieben Dank für die umgehende Antwort.
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Re: DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Di 30. Sep 2014, 13:08

Hallo Kaktusblüte,

Also wie soll sich der kranke Betroffene nun gegenüber dem Arzt (Schmerzzentrum), der ihn an die Reha-Einrichtung "verwiesen hat", und der Reha-Einrichtung verhalten, um nicht "querulantisch"eingestuft zu werden

Ich würde mich da einfach als Pat. dumm stellen:
"Ich verstehe das nicht, können Sie mir bitte erklären, warum?"
Und wenn die nicht erklären wollen, ganz hilflos sagen:
"Aber ich muss doch wissen, warum ich etwas machen soll ... ?"

Also nicht gleich nach der Rechtsgrundlage fragen,
zumindest nicht in der Klinik.

Ggf. kann man fragen
"Liegt Ihnen denn keine Kostenzusage der KK vor?"
das zeigt denen dass man durchaus noch nachdenkfähig und nicht völlig verblödet ist ...
(manchmal halten einen die Klinikleute nämlich leider für extrem dumm ... - selber schon erlebt ...)

Falls die noch immer nichts sagen, Bogen mitnehmen und mal bei der DRV anrufen.
Ich weiß, viele hier sind gegen Anrufe bei Behörden, aber bei solchen informativen Sachen finde ich einen tel. Kontakt mit der DRV sinnvoll und hatte in dieser Hinsicht auch immer Erfolg.

Der DRV erzählen, man habe diesen Bogen bekommen und verstehe nicht wieso, weil das doch eigentlich die KK angeleiert hat und zahlen solle. Ob man denn bei der DRV was davon wisse.
(nur mal so als Argumentationsgrundlage: Meiner Meinung nach muss für eine Reha immer VOR Antritt eine Kostenzusage vorliegen. Wenn der Bekannte bereits erste Behandlungen hatte, wäre dann echt mal zu klären, WER das denn nun zahlt! Es darf auf keinen Fall auf dem Rücken des Pat. ausgetragen werden)

Beim Jobcenter macht es durchaus Sinn, nach der Rechtsgrundlage zu fragen.
Hier bitte alles nur schriftlich.
Der Mitwirkungsparagraph reicht hier nicht aus, denn der endet dort, wo die persönliche Datenfreiheit angegriffen wird ... das wollen die beim JC bloß leider seltenst wissen.
Und beim SB abgeben, geht schon mal gar nicht.
Der SB ist kein Arzt und hat kein Recht darauf, über Diagnosen etc. Bescheid zu wissen.
Der muss nur wissen, was man mit seiner Erkrankung noch tun kann.

Was das JC angeht, natürlich nur mit Beistand hingehen,
und falls Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen abgegeben werden, dies persönlich beim med. Dienst tun und den Erhalt vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen.
Sonst behauptet das JC hinterher noch, es habe nichts erhalten ...
Gab es ja leider alles schon ...

Mal eine Frage: Hat der Bekannte denn Hoffnung, dass durch die Reha etwas besser wird?
Wenn ja, kann er auch mal nach anderen passenden Reha-Einrichtungen suchen.
Vielleicht macht es ja auch Sinn, dass der Bekannte mal ganz raus kommt von zuhause, in eine andere Umgebung?
Er kann das mit der Klinik auch tel. mit der DRV besprechen.
Dass ihm das komisch vorkommt, dass der Arzt ihn gerade dahin überweist,
nicht dass denn da vielleicht eine gewisse Tendenz vorläge ... ? (Schön als vorsichtige Frage formulieren)

Evtl. wäre tatsächlich über einen GdB nachzudenken.
Der Bekannte kann sich ja mal vom zuständigen Versorgungsamt die Antragsunterlagen schicken lassen.

LG
Fee
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Re: DRV-Reha-Antrag vor ÄD und Gesundheitsfragebogen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Do 2. Okt 2014, 00:11

Liebe/r Fee,

nochmals vielen Dank für einige Denkanstösse.

(nur mal so als Argumentationsgrundlage: Meiner Meinung nach muss für eine Reha immer VOR Antritt eine Kostenzusage vorliegen.


Genau das ist der unbeantwortete Punkt in dem Vordruck G 100, den der kranke Betroffene von der REHA-Einrichtung in die Hand gedrückt bekam. So flink ist doch keiner, sofort zu erkennen, um was es sich handelt, denn die Gehirnwindungen laufen doch erst zuhause auf Hochtouren. :aha:

Die Gemeinheiten liegen wie immer im Detail. :keule:

Nun wurde der Ball schriftlich zurück gespielt zur KK und zum JC, beim JC auch wegen dem Ärztlichen Dienst - SB - Gesundheitsfragebogengedöns und ihre Begutachtungen, denn das wäre unnötige Doppelkostenbelastung, was auch verfrüht sein würde, denn erst nach der REHA ist vor der REHA, zumal schon vor einem halben Jahr der ÄD diese Reha-Empfehlung hätte schriftlich festhalten können.

Gute Nacht Kaktusblüte
:Bett:
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