Hallo Tom,
ich habe mal gegoogelt !
http://www.mediclin.de/Zielgruppen/P-A/ ... erung.aspx
Reha-Zuzahlung bei Rehabilitationsleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme
Die Höhe der Reha-Zuzahlung richtet sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem Nettoeinkommen. Die Reha-Zuzahlung bei Leistungen des Rentenversicherungsträgers ist auf maximal 42 Tage im Jahr begrenzt. Angerechnet werden Reha-Zuzahlungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie zu Krankenhausaufenthalten, die bereits im selben Kalenderjahr an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse geleistet werden.
Zuzahlungstabelle bei Antragsstellung im Jahr 2013
Monatliches Nettoeinkommen Tägliche Zuzahlung
unter 1.079 EUR keine Zuzahlung
ab 1.079 EUR 8,50 EUR
ab 1.080 EUR 9,00 EUR
ab 1.140 EUR 9,50 EUR
ab 1.200 EUR 10,00 EUR
Ambulante Rehabilitationsmaßnahme
Bei einer ambulanten Maßnahme der Rentenversicherung ist keine Reha-Zuzahlung zu leisten.
Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)
Bei der Anschlussheilbehandlung ist die Reha-Zuzahlung auf 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Befreiung von der Reha-Zuzahlung
Bei stationären Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen Sie keine Reha-Zuzahlung leisten, wenn zum Beispiel
Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
es sich bei der Leistung um eine Kinderrehabilitation handelt,
Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,
Sie Arbeitslosengeld II beziehen,
Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen,
Sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V im Kalenderjahr, in dem Sie die Maßnahme antreten, bereits erreicht haben.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter !
Liebe Grüsse
Engelchen 22