Zuzahlung bei Reha über die DRV

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
tom1612
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Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von tom1612 » So 15. Jun 2014, 15:29

Guten Tag alle zusammen,

ich benötige bitte eure Hilfe......

Wer kann mir sagen, welche Zuzahlungen zu einer Rehamaßnahme ich leidten muss.

bzw. wieviel Tage , wieviel Euro und welche Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung es gibt.

vielen Dank liebe Grüße tom

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Engelchen22
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Re: Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 15. Jun 2014, 15:49

Hallo Tom,

ich habe mal gegoogelt !

http://www.mediclin.de/Zielgruppen/P-A/ ... erung.aspx

Reha-Zuzahlung bei Rehabilitationsleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Die Höhe der Reha-Zuzahlung richtet sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem Nettoeinkommen. Die Reha-Zuzahlung bei Leistungen des Rentenversicherungsträgers ist auf maximal 42 Tage im Jahr begrenzt. Angerechnet werden Reha-Zuzahlungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie zu Krankenhausaufenthalten, die bereits im selben Kalenderjahr an den Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse geleistet werden.


Zuzahlungstabelle bei Antragsstellung im Jahr 2013
Monatliches Nettoeinkommen Tägliche Zuzahlung
unter 1.079 EUR keine Zuzahlung
ab 1.079 EUR 8,50 EUR
ab 1.080 EUR 9,00 EUR
ab 1.140 EUR 9,50 EUR
ab 1.200 EUR 10,00 EUR


Ambulante Rehabilitationsmaßnahme

Bei einer ambulanten Maßnahme der Rentenversicherung ist keine Reha-Zuzahlung zu leisten.


Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)

Bei der Anschlussheilbehandlung ist die Reha-Zuzahlung auf 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Befreiung von der Reha-Zuzahlung

Bei stationären Leistungen, die durch die Rentenversicherung finanziert werden, müssen Sie keine Reha-Zuzahlung leisten, wenn zum Beispiel

Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
es sich bei der Leistung um eine Kinderrehabilitation handelt,
Sie während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen,
Sie Arbeitslosengeld II beziehen,
Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen,
Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen,
Sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V im Kalenderjahr, in dem Sie die Maßnahme antreten, bereits erreicht haben.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

tom1612
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Re: Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von tom1612 » So 15. Jun 2014, 16:20

Hallo Engelchen22,

danke für deine schnelle Antwort.....

verstehe ich das richtig, dass wenn ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalte dann befreit bin ?! oder eher nicht....

danke für deine Hilfe

gruß tom

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Esuse
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Re: Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 15. Jun 2014, 18:13

Hallo,
bei der Bewilligung einer stationären Reha sind alle Unterlagen für die Zuzahlungsbefreiuung dabei.
Bei einer ambulanten Reha fällt keine Zuzahlung an.
Liebe Grüße

Esuse

tom1612
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Re: Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von tom1612 » Do 19. Jun 2014, 17:42

Hallo Esuse,

danke für deine antwort. leider habe ich diese unterlagen nicht mehr , daher habe ich mich an euch gerichtet.

ist es nun so, dass wenn ich Erwerbminderungsrente beziehe von der zuzahlung befreit bin ? bzw. wenn ich ein Kind welches Kindergeld bezieht in einem Haushalt lebt also mein leibliches Kind....

danke für eure Hilfe

gruß tom

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Re: Zuzahlung bei Reha über die DRV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 20. Jun 2014, 00:03

Hallo Tom, :smile:
danke für deine antwort. leider habe ich diese unterlagen nicht mehr , daher habe ich mich an euch gerichtet.
warum hast du diese Unterlagen denn nicht mehr, die bekommst du doch um diese Fragen klären und die notwendigen Befreiungsanträge stellen zu können ...
ist es nun so, dass wenn ich Erwerbminderungsrente beziehe von der zuzahlung befreit bin ? bzw. wenn ich ein Kind welches Kindergeld bezieht in einem Haushalt lebt also mein leibliches Kind....
Nein, damit bist du nicht "automatisch" befreit, was oben steht bezieht sich auf Grundsicherung (SGB XII) zusätzlich zu einer (zu geringen) Rente, oben wurden dir doch die Einkommensgrenzen aufgezählt, EM-Rente ist auch Einkommen, das musst du der DRV mitteilen, wenn du die Befreiung von den Zuzahlungen beantragst.
Lass dir die Formulare dafür noch einmal zusenden, ohne Antrag läuft bei den Behörden NICHTS, da bekommst du später die Rechnung für die Zuzahlungen präsentiert und es ist viel schwerer das nachträglich noch zu regeln ...
Sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V im Kalenderjahr, in dem Sie die Maßnahme antreten, bereits erreicht haben.
Solltest du bereits eine Befreiung für die Zuzahlungen von deiner KK vorliegen haben, kannst du das auch verwenden, dann braucht man auch bei einer DRV-Reha nicht mehr zuzahlen, wenn man schon von Zuzahlungen befreit ist für das laufende Kalenderjahr ... dazu macht der § 62 SGB V die entsprechenden Aussagen.
In diesem Falle brauchst du nichts weiter unternehmen, solltest aber nicht vergessen, den Befreiungs-Ausweis deiner KK mitzunehmen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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