DRV will Bewilligung zur Reha zurücknehmen?!

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nad.be
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DRV will Bewilligung zur Reha zurücknehmen?!

Ungelesener Beitrag von nad.be » Mi 6. Nov 2013, 16:54

Gerade eben erhielt ich dieses Schreiben der DRV:

Bild

Dass die DRV beabsichtigt den Bewilligungsbescheid zurückzunehmen, habe ich dem Schreiben entnommen.
Aber bei allem anderen dort Geschriebenen verstehe ich nur Bahnhof :confused:

Auch verstehe ich nicht, warum der Bewilligungsbescheid zurückgenommen wird.
Es geht um eine med. Reha mit Hund in meiner Wunschklinik, die nach einem Widerspruch dann doch genehmigt wurde.
In der Klinik sagte man mir, dass es, da die Zimmer mit Hund sehr gefragt sind, bis zu einer Wartezeit von bis zu einem Jahr kommen kann und ca. eine Woche
vor Antritt würde ich dann Bescheid bekommen.
Man hatte mich aber schonmal gebeten einen Fragebogen usw. und Daten des Hundes zukommen zu lassen, was ich auch sofort gemacht habe.
Ich dachte ich müsste jetzt nur noch auf den Bescheid der Klinik warten, wann ich die Reha antreten kann.

Aber dann kam nun dieses Schreiben der DRV.

Ich möchte auf jeden Fall in diese Klinik und bin auf meinen Hund angewiesen. Kann mir jemand sagen, was ich nun machen und der DRV schreiben soll?
Seit Ende Sept. bekomme ich ALG I, hat das nun irgendwelche Auswirkungen darauf?

Auf der Seite der DRV habe ich gerade folgendes gelesen, was ich vorher nicht wusste, woher auch :confused: :
"Zwischen Erhalt des Bewilligungsbescheides und Antritt der Leistung liegt nur ein kurzer Zeitraum. Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist damit Ihre akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden. Das ist auch der Grund, weshalb Ihr Rentenversicherungsträger einer Verschiebung des Reha-Antrittstermins auf einen späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht zustimmen kann. Das gilt vor allem dann, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit aufgefordert worden sind, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen."

Ist das nun schon die Erklärung dafür, dass die Bewilligung zurück genommen wird?


Ich wäre euch dankbar für eure Hilfe

Liebe Grüße
Nadine
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Re: DRV will Bewilligung zur Reha zurücknehmen?!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Nov 2013, 02:40

Hallo Nadine, :smile:
Dass die DRV beabsichtigt den Bewilligungsbescheid zurückzunehmen, habe ich dem Schreiben entnommen.
Aber bei allem anderen dort Geschriebenen verstehe ich nur Bahnhof
Vielleicht habe ich es übersehen /vergessen, aber wurde diese Reha "auf Wunsch der KK" beantragt (§ 51 SGB V), das Bewilligungsdatum (21.08.2013) läßt darauf schließen, denn ausgesteuert wurdest du doch später erst ??? :confused: :Gruebeln:

Es handelt sich zunächst um eine Anhörung § 24 SGB X ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/24.html

... das bedeutet, dass man dir die Gelegenheit gibt dich zu den Gründen (Beschuldigung: "du hättest die Klinik gebeten, dich nicht einzuladen" bzw. hättest du "die Reha ohne Angabe von Hinderungsgründen nicht angetreten..." :confused: :Gruebeln:) zu äußern, bevor die Bewilligung (vermutlich) mit Bescheid zurückgenommen wird.

Wirklich konkret und verständlich sind diese "Vorwürfe" allerdings auch nicht ... hast du nun "gebeten dich gar nicht erst einzuladen ODER bist du der Einladung nicht gefolgt" :Gruebeln: und welche Reha-Klinik konkret ist damit jetzt gemeint, die 1. oder die 2. (deine Wunschklinik hatte dich doch noch gar nicht eingeladen ???) ... :confused:
Auch verstehe ich nicht, warum der Bewilligungsbescheid zurückgenommen wird.
Offenbar liegen der DRV keine konkreten Informationen dazu vor (schriftlich /nachweislich) dass und warum du vorerst keinen Termin zur Aufnahme in der (Wunsch-) Klinik bekommen kannst, man sieht es dort offenbar so, dass du diesen Reha-Antritt dort generell "abgelehnt" haben sollst ... :confused: :Gruebeln:
Es geht um eine med. Reha mit Hund in meiner Wunschklinik, die nach einem Widerspruch dann doch genehmigt wurde.
In der Klinik sagte man mir, dass es, da die Zimmer mit Hund sehr gefragt sind, bis zu einer Wartezeit von bis zu einem Jahr kommen kann und ca. eine Woche vor Antritt würde ich dann Bescheid bekommen.
Das hast du hoffendlich ALLES auch schriftlich gemacht und bekommen (von der DRV UND von der Klinik ???) ... :confused: dann mach davon Kopien und sende das mit einer kurzen Erläuterung (Bezug auf Ihr Schreiben /Anhörung vom 04.11.2013) der Umstände umgehend an die DRV (natürlich auch nachweislich per Übergabe-Einschreiben !!!), was man dir dort "sagte" (vermutlich telefonisch) bedeutet aktuell allerdings nicht mehr viel.

Der DRV hat man diese Problematik /Absprache offenbar nicht mitgeteilt (von der Klinik aus), sonst kämen die jetzt sicher nicht damit, dir die Bewilligung vielleicht aufzuheben, weil du (angeblich) nicht anreisen möchtest ...
Man hatte mich aber schonmal gebeten einen Fragebogen usw. und Daten des Hundes zukommen zu lassen, was ich auch sofort gemacht habe.
Ich dachte ich müsste jetzt nur noch auf den Bescheid der Klinik warten, wann ich die Reha antreten kann.
Aber dann kam nun dieses Schreiben der DRV.


NaJa, den Kostenträger (DRV) sollte man schon über solche Entwicklungen (nachweislich!!!) informieren, die gehen im Allgemeinen nicht davon aus, dass es rund 1 Jahr dauern wird bis du in Reha gehst und geklärt ist ob du nun Leistungsfähig /Erwerbsfähig bist oder nicht ... :Gruebeln:
Und wenn du diese Reha nach Aufforderung eines anderen Kostenträgers (KK /AfA) beantragen solltest, dann trifft die Rechtsgrundlage (die du da gefunden hast) durchaus auf dich und deine Situation zu ...
Auf der Seite der DRV habe ich gerade folgendes gelesen, was ich vorher nicht wusste, woher auch :
"Zwischen Erhalt des Bewilligungsbescheides und Antritt der Leistung liegt nur ein kurzer Zeitraum. Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist damit Ihre akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden. Das ist auch der Grund, weshalb Ihr Rentenversicherungsträger einer Verschiebung des Reha-Antrittstermins auf einen späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht zustimmen kann. Das gilt vor allem dann, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit aufgefordert worden sind, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen."
Da hätte man dich dann seitens der DRV aber in diesem Schreiben (Anhörung) auch drauf aufmerksam machen müssen, könntest du bemängeln, dass du nicht ausreichend über deine Mitwirkungspflichten informiert wurdest ... AAABER ...
Ich möchte auf jeden Fall in diese Klinik und bin auf meinen Hund angewiesen. Kann mir jemand sagen, was ich nun machen und der DRV schreiben soll?
Das mag schon sein und letztlich kommt es jetzt darauf an, dass du die Zuweisung zu dieser Klinik von der DRV schriftlich bekommen hast, also auch nachweisen KANNST, dass die damit einverstanden waren und zur notwendigen Mitnahme des Hundes auch eine Begründung bei denen vorliegt (z.B. ärztliche Bescheinigung über die unbedingte Notwendigkeit), oder wissen die vielleicht (bei der DRV) davon GAR NICHTS ... dass der Hund mit soll und diese Klinik deswegen gewählt wurde... :confused: :confused: :confused:

Ich kann mir vorstellen, dass es hier nicht nur um die ungewöhnlich lange Wartezeit auf die Aufnahme geht (die der DRV natürlich generell nicht gefallen dürfte) sondern auch um zusätzliche Kosten, die du wahrscheinlich selber tragen musst (falls es kein offiziell bewilligter /verordneter Therapiehund sein sollte), hast du diese finanziellen Fragen überhaupt schon geklärt mit der DRV, hat dir die Klinik dazu Informationen gegeben ...

Zumindest aus der Mitnahme von Kindern ist mir die Problematik ein wenig bekannt, das geht ja auch nicht kostenlos und bringt häufig auch solche Probleme mit sich, die ALLE VORHER geklärt sein müssen (auch mit der DRV) ...
Seit Ende Sept. bekomme ich ALG I, hat das nun irgendwelche Auswirkungen darauf?
Auch die AfA will nicht ewig zahlen müssen, ohne dass es irgendwelche Klärungen gibt wie es (gesundheitlich /beruflich) weitergehen könnte bei dir, hast denn dort schon dazu informiert, dass eine Reha beantragt wurde und die Bewilligung dazu auch schon vorliegt ... oder wollten die dazu gar nichts wissen, kann ich mir nach der Aussteuerung eigentlich kaum vorstellen ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:

Letztlich geht es darum wie es mit dir weitergeht im zukünftigen Arbeitsleben, da brauchst du aber SEHR gute medizinische Bestätigungen dafür, dass du NUR MIT HUND eine Reha machen kannst ... und die AfA eben zahlen muss bis da mal ein Platz für euch beide frei sein wird ...

Es geht um deine gesundheitliche/berufliche Zukunft und nicht um die deines Hundes (sorry wenn das jetzt gemein klingt, aber was du dabei empfindest ist den Kostenträgern ziemlich EGAL ... :Ohnmacht:), die zahlen für dich Geld (sichern deinen Lebensunterhalt) und das wollen die nicht länger tun, als es wirklich erforderlich ist.

Was stellst du dir denn selber vor, was bis dahin sein soll ... in ca. einem Jahr WARTEN auf eine Reha MIT Hund dabei dann ist auch dein ALGI (fast) abgelaufen inzwischen ...und wie soll es dann aus deiner Sicht (beruflich /finanziell) weitergehen können ... :confused: :confused: :confused:
Ist das nun schon die Erklärung dafür, dass die Bewilligung zurück genommen wird?
Nein, noch ist es "nur eine Anhörung" aber ich befürchte, dass man keine Rücksicht darauf nehmen wird (und kann), dass du NUR mit Hund zur Reha willst und das kann böse (finanzielle) Konsequenzen für dich haben... auch bei der AfA bist du auf die bewilligte Reha (bei der DRV) angewiesen, die erwarten da bald mal den Antritt einer längst bewilligten Reha-Maßnahme ... und wollen dann das Ergebnis auswerten, wie es mit dir weitergehen kann beruflich ... :Heiss: :Hilfe:

Wird die Reha letztlich von der DRV aufgehoben, MUSST du dich Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen zur Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, sonst stellt die AfA die Zahlungen ein (und dazu ist sie gesetzlich berechtigt) ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV will Bewilligung zur Reha zurücknehmen?!

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 7. Nov 2013, 06:47

ich setz mal fix einen Link zu nad.be Fall....zum nachlesen und zum besseren Verständnis um was es sich im einzelnen handelt...

viewtopic.php?f=21&t=4389&p=51567#p51567
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Re: DRV will Bewilligung zur Reha zurücknehmen?!

Ungelesener Beitrag von nad.be » Do 7. Nov 2013, 07:41

Dankeschön für die ausführliche Antwort. :smile:
Doppeloma hat geschrieben:Vielleicht habe ich es übersehen /vergessen, aber wurde diese Reha "auf Wunsch der KK" beantragt (§ 51 SGB V), das Bewilligungsdatum (21.08.2013) läßt darauf schließen, denn ausgesteuert wurdest du doch später erst ??? :confused: :Gruebeln:
Ja, die Reha wurde auf Wunsch der KK beantragt und vor der Aussteuerung bewilligt.
Doppeloma hat geschrieben:und welche Reha-Klinik konkret ist damit jetzt gemeint, die 1. oder die 2. (deine Wunschklinik hatte dich doch noch gar nicht eingeladen ???) ... :confused:
Es geht um meine Wunschklinik, die mich direkt nach der Bewilligung auch schon angeschrieben hat. Daraufhin habe ich mich ja dort gemeldet und einen Fragebogen bekommen und diesen auch direkt wieder ausgefüllt zurück
geschickt.
Doppeloma hat geschrieben:Das mag schon sein und letztlich kommt es jetzt darauf an, dass du die Zuweisung zu dieser Klinik von der DRV schriftlich bekommen hast, also auch nachweisen KANNST, dass die damit einverstanden waren und zur notwendigen Mitnahme des Hundes auch eine Begründung bei denen vorliegt (z.B. ärztliche Bescheinigung über die unbedingte Notwendigkeit), oder wissen die vielleicht (bei der DRV) davon GAR NICHTS ... dass der Hund mit soll und diese Klinik deswegen gewählt wurde... :confused: :confused: :confused:

Ich kann mir vorstellen, dass es hier nicht nur um die ungewöhnlich lange Wartezeit auf die Aufnahme geht (die der DRV natürlich generell nicht gefallen dürfte) sondern auch um zusätzliche Kosten, die du wahrscheinlich selber tragen musst (falls es kein offiziell bewilligter /verordneter Therapiehund sein sollte), hast du diese finanziellen Fragen überhaupt schon geklärt mit der DRV, hat dir die Klinik dazu Informationen gegeben ...
Die DRV, weiss, dass ich auf diesen Hund angewiesen bin, da er erheblich zur Verbesserung meiner Gesundheit beiträgt. Das habe ich der DRV auch im Widerspruch ausführlich geschrieben/beschrieben, worauf die Reha mit Hund in meiner
Wunschklinik dann auch sofort bewilligt wurde.


Ich werde gleich mal direkt Kopien von allen Unterlagen machen, die ich von der DRV und Klinik bekommen habe und die zu meinem Schreiben legen.

Allerdings weiss ich noch nicht genau, wie ich dieses Schreiben formulieren soll. Mein Kopf macht nämlich schon wieder dicht, dass ich Probleme habe irgendetwas zu verfassen, da ich mir schon wieder so viele
Gedanken mache. :traurig:
Liebe Grüße
Nadine

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