Mein 'Schützling' ist von der KK schriftlich (per Einschreiben) zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden.
Das Antragsformular wurde gleich mitgeschickt, mit folgenden Hinweisen:
"(...) Daher erhalten Sie heute den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte senden Sie mir diesen möglichst bald ausgefüllt und unterschrieben zurück, damit ich Ihre Unterlagen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten kann. (...)"
"(...) Es ist wichtig, dass Ihre Antwort spätestens zehn Wochen, nachdem Sie dieses Schreiben erhalten haben, bei uns eingegangen ist. Liegt uns Ihr Antrag nicht vor, müssen wir die Krankengeldzahlung einstellen. (...)"
Vorausgefüllt durch die KK ist dort auf Seite 1 (G100) die Versicherungsnummer, als auch im ersten 'Kasten'
"Hat die gesetzliche KK oder die Agentur für Arbeit schriftlich aufgefordert, diesen Antrag zu stellen?"
Die KK hat dort das Kästchen "ja, die Krankenkasse" angekreuzt.
Auf Seite 7 letzter Kasten:
"Stempel der KK, Unterschrift"
hat die KK Stempel, Unterschrift und Datum ausgefüllt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
In einem Thema von achim1 hier im Forum schrieb Doppeloma :
Diesem Rat würden wir gerne folgen. Geht das im Falle meines Schützlings?... du darfst dich nur nicht darauf einlassen den Reha-Antrag über die KK laufen zu lassen (dann machen die das bei der DRV "ganz eilig"), sondern selber DIREKT bei der DRV beantragen, nach fast voller Ausnutzung der möglichen 10-Wochen-Frist ...
Wie sähe das dann aus?
Sollte er einen neuen (nicht vorausgefüllten wie oben beschrieben) Antrag verwenden?
Oder nimmt er den zugeschickten Antrag, füllt ihn aus und reicht den Antrag direkt bei der DRV ein?
(Den kann er hier gg. Bestätigung bei seiner Gemeinde zur Weiterleitung an die DRV abgeben.)
Diese Bestätigung bzw. die Eingangsbestätigung, die er dann wohl von der DRV bekommt, reicht er bei der KK innerhalb der 10 Wochen ein.
Oder ist er verpflichtet, den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die KK zurück zu schicken, wie diese das in ihrem Anschreiben 'gefordert' hat?
Im Antrag sind ja jede Menge medizinische und persönliche Daten, die die KK eigentlich nichts angehen. Daher möchte mein Schützling den Antrag nicht über die KK an die DRV weiterleiten lassen!
Und noch etwas am Rande: Mein Schützling hat im Sommer 2014 einen Aufnahmetermin für eine Akkutklinik. (Seine Wunschklinik, die aber keine Vertragsklinik der DRV ist.)
Das hat sein behandlnder Arzt mit der Zustimmung meines Schützlings angeleiert.
Es wäre doch sicherlich sinnvoll, dieses im Rehaantrag zu vermerken!? - damit erübrigt sich dann vielleicht auch ein Rehaaufenthalt in einer 'nicht gewünschten' Rehaklinik.
Ich freue mich über Antworten - bei Unklarheiten bitte nachfragen!