Reha

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Michl
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Reha

Ungelesener Beitrag von Michl » Sa 4. Mai 2013, 10:38

Hallo,

Mein Arzt hat das Formular Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angebot (Nr.60) an die Krankenkasse geschickt. Nun habe ich von der Krankenkasse einen Anruf erhalten, dass dieser Rehaantrag in eine Rente umgewandelt werden kann. Wie kann ich da zurück, denn ich möchte in Rente gehen wenn ich das will und zwar ohne Abzüge. Der Krankenkassenmensch ist der Meinung ich könnte das nicht bestimmen. Bedanke mich im Voraus für hilfreiche Tipps, da ich mich nicht so einfach in Rente schicken lassen möchte.

Vrori
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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 11:06

Hallo,

bist du denn bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt und hat die KK dich zum REHA-Antrag aufgefordert?

Wenn nicht, dann wird so ein REHA-Antrag auch nicht so ohne weiteres in einen Rentenantrag umgewandelt werden...da muß schon eine eindeutige Leistungseinschränkung vorliegen...
ich hab zwei REHA-Maßnahmen durchgeführt....und keine wurde in einen Rentenantrag umgewandelt....mein Rentenantrag läuft seit FEbr. 2010...

lass dich nicht verrückt machen von dem KK-Mitarbeiter, wenn die dich nicht zu einem REHA-Antrag aufgefordert haben, kannst du auch Widerspruch dagegen einlegen, wenn es in einen Rentenantrag umgedeutet wird...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Michl
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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Michl » Sa 4. Mai 2013, 11:17

Ich bin seit Dezember erkrankt und mache zur Zeit eine Wiedereingliederung. In 14 Tagen werde ich dann wieder voll arbeiten und möchte dann zum 01.08.2014 in die Schwerbehindertenrente ohne Abzüge. Der von der Krankenkasse sagte das würde nicht gehen, da mein Dispositionsrecht eingeschränkt wäre. Die Krankenkasse hat mich nicht zum Reha Antrag aufgefordert, sondern diesen hat mein Arzt gemacht und ich habe nichts unterschrieben.

Vrori
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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 12:55

Hallo,

dann ist dein Dispositionsrecht auch nicht eingeschränkt..da erzählt dir mal wieder jemand Quatsch....was das soll frag ich mich manchmal....
wenn du die REHA nicht machen willst...dann lass es....
ohne deine Unterschrift gibt s auch keine REHA,....
LG
Vrori

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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 4. Mai 2013, 16:24

Bestes Beispiel..
2009 sollte ich Eil-Reha beantragen, hatte 9 Tage zeit.
nach 8 Tagen bin ich Arbeiten gegangen, sah kein Sinn in der Reha, 3 wochen später wieder krank..dann
geht das Spiel wieder von vorne Los..d.h MDK muss feststellen §51, KK sagt ab zur Reha.
Dauert dann aber wieder alles seine Zeit.
PS: die Reha hat absolut nichts gebracht, nur Rentengelder wurden verbrannt.
lg
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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 4. Mai 2013, 17:04

Hallo Michl, :smile:
Mein Arzt hat das Formular Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angebot (Nr.60) an die Krankenkasse geschickt.


Hat er dir ja einen "Bärendienst" erwiesen, wozu bitte sollst du eine Reha (zur Besserung deiner Erwerbsfähigkeit :grinser: ) machen wenn du sowieso 08/2014 in Rente gehen wirst, also manchmal komme ich nicht mehr dahinter, wie wenig auch die behandelnden Ärzte darüber nachdenken, was sie da so machen oder hattest du selber nach einer "Kur" gefragt ... :confused: :Gruebeln:

Solange du noch kein (Dauer-) Rentner bist, laufen solche "Kuren" (bei Anspruch) immer als Reha über die DRV (und nicht über die KK als Kostenträger), da schleckt sich die KK natürlich die Finger, wenn das vom Arzt angefordert wird und leitet das direkt an den "zuständigen Kostenträger weiter" ... :jaa: :cool:
Nun habe ich von der Krankenkasse einen Anruf erhalten, dass dieser Rehaantrag in eine Rente umgewandelt werden kann.


Warum dürfen die dich anrufen, um dir solchen Unsinn zu erzählen :Gruebeln: , wenn die was von dir wollen, müssen die das schriftlich machen, kann natürlich sein, dass dein DOC die jetzt auf "dumme Gedanken" gebracht hat und sie "Morgeluft wittern" noch ein wenig Krankengeld an dir sparen zu können (wenigstens während der Reha, denn da zahlt ja die DRV) ...

Du solltest für ALLE Anträge an die DRV ab SOFORT (auf Reha oder Rente) dein eigenes Dispositionsrecht bei der DRV schriftlich (per FAX z.B. also bitte auch unbedingt nachweislich) sichern lassen, denn ich vermute mal, man wird nun bald ein Schreiben schicken, dass man dich auffordert eine Reha bei der DRV zu beantragen, weil der MDK (der KK) das plötzlich für angebracht und notwendig hält (denn zum Antrag auf EM-Rente darf die KK dich nicht auffordern), das Telefonat ist dafür unbedeutend, das hat noch keine rechtliche Wirkung.

Bisher kann dir also Niemand dein Dispositionsrecht einschränken und solange dich die KK nicht schriftlich auffordert (mit § 51 SGB V) innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Med. Reha bei der DRV zu stellen, haben die überhaupt keine Rechte dir irgendwas vorzuschreiben, was Reha oder Rente betrifft.

Wie @Vrori dir schon geschrieben hat, hoffen die KK immer darauf, dass ein Reha-Antrag dann (von der DRV) in einen Antrag auf EM-Rente "umgedeutet" wird (weil die Reha nichts mehr bringt, für den Arbeitsmarkt), das passiert etwa so häufig "wie es Schnee in der Sahara gibt" ... zunächst müßte erstmal eine Reha durchgeführt /von der DRV genehmigt werden, ob die das bei dir wirklich noch bezahlen wollen, da habe ich meine Zweifel ... :glotzen:

Wenn die ablehnen würden (die Reha) ist der KK-Traum schon ausgeträumt, denn du bist nicht verpflichtet, mit Widerspruch dagegen vorzugehen. :nein:
Den Antrag müßtest du allerdings stellen wenn man dich schriftlich (!!!) dazu auffordert (sonst können die nach 10 Wochen das Krankengeld einstellen) und darum solltest du vorsorglich (ein "Dreizeiler" genügt) schon dein Dispositionsrecht bei der DRV sichern, denn da gilt "wer zuerst kommt mahlt zuerst" ...

Eine (bewilligte) Reha bedeutet aber noch lange keine EM-Rente, nur weil die KK das gerne so hätte ...die DRV möchte das so überhaupt nicht gerne und die kennen doch dein Renten-Konto besonders gut, wissen also auch welche Möglichkeiten du hast, eine andere Renten-Art in absehbarer Zeit in Anspruch zu nehmen. :ic_up:
Wie kann ich da zurück, denn ich möchte in Rente gehen wenn ich das will und zwar ohne Abzüge.
Das kannst du ja auch, wenn überhaupt musst du Reha beantragen und notfalls Reha machen, bekommst in der Zeit Übergangsgeld von der DRV und das war es auch schon ... eine EM-Rente wirft dir die DRV ganz sicher nicht mehr hinterher ...
Der Krankenkassenmensch ist der Meinung ich könnte das nicht bestimmen.


BLA, BLA, BLA, was die am Telefon erzählen, kannst du direkt wieder vergessen ... :Laber: :Laber: :Laber:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Michl » Sa 4. Mai 2013, 18:23

Vielen herzlichen Dank für die Antworten! Mein Arzt meinte da ich noch nie eine Reha hatte sollte ich diese vor der Rente noch antreten, da ich als Rentner keine mehr bekommen würde. Sorry Ihr müsst mich für Dumm halten aber ich dachte, dann kann es mir nur besser gehen aber das dies ein Fehlschuss ist habe ich erst jetzt durch die Krankenkasse erfahren. Das genannte Formular zur Einleitung der Reha ist an die Krankenkasse gegangen.

Wenn ich jetzt der Rentenversicherung schreibe (ich weiß ja überhaupt nicht) ob dieser Antrag dorthin gegangen ist, wissen die überhaupt etwas davon?

Es wäre ganz lieb wenn mir jemand sagen könnte was ich da genau Schreiben soll ich hatte mit solchen Sachen noch nie etwas am Hut, denn ich war jetzt das erste Mal erkrankt und habe sonst nur gearbeitet.

Vielen Dank! Meine Vorstellung kommt dann auch noch, denn ich finde es gut jemanden zu finden der sich da auskennt.

Vrori
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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 18:44

Hallo,

das Muster 60 liegt jetzt bei der KK vor....

nun kann sich der Mitarbeiter überlegen, deine Krankenunterlagen mal dem MDK vorzulegen..mit der Fragestellung, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht ist...

da dieses meistens nur per Aktenlage entschieden wird, wirst du davon nichts mitbekommen...

wenn aber dann der MDK die eindeutige Anfrage der KK bejaht, bekommst du sofort ein Aufforderungsschreiben der KK, dass du eine REHA beantragen ,mußt...sie müssen dir dafür 10 Wochen Zeit lassen...

wenn dir dieses Schreiben der KK vorliegt, hast du keinerlei Dispositionsrechte mehr...d.h. du darfst den Antrag nicht zurückziehen, nicht ablehnen, die Klinik nicht wechseln usw. usw....

von daher ist der Tipp von Doppeloma so wichtig..schreibe eine mail unter Angabe deiner RV-Nummer an die DRV....
und teile denen mit, dass du weiterhin dein Dispositionsrecht wahrnehmen möchte..auch wenn die KK dich zu einer REHA-BEantragung auffordern wird...
dann dürfte da nichts mehr schief gehen...
nur werde auch tätig....mach das...

schau mal in den § 51 SGB V

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.htm

dein Arzt hat dir m.M.n. keinen großen Gefallen getan..der hat den Mitarbeiter der KK nun erst auf die Idee gebracht, mal genauer zu schauen...

wie gesagt, teil der DRV mit.

Sehr g....

ich teile Ihnen mit, dass ich weiterhin mein Dispositionsrecht wahrnehmen werde, auch wenn die Krankenkasse mich gem. § 51 SGB V zu einer Rehabilitationsmaßnahme auffordern wird.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines heutigen Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

zack, und weg...

wenn die KK dich dann anschreibt, da gibt es bestimmte Textbausteine, dann ist sie verpflichtet dir 10 Wochen Zeit für die Antragstellung zu geben....niemals kürzer..einige KK fordern dann auf, innerhalb von 8 Tagen den Antrag zu stellen...das ist nicht statthaft und auch gesetzlich hat das keine Rechtsgrundlage...

darauf bitte achten...

dann auch den Antrag nicht über die KK zur DRV senden...alles ausfüllen, die Teile die die KK ausfüllen muss, von denen ausfüllen lassen..am besten ganz zu erst...dann hat man noch die Chance, den Antrag ohne viel Erklärungsnot wieder mitzunehmen...
dann die ärztl.Befunde dazu...und alles nachweislich an die dRV senden......da du 10 Wochen für die Antragsabgabe Zeit hast, würde ich einige Tage vor dem Termin das Einschreiben mit Rückschein für die DRV fertig machen und eine Kopie des Nachweises pünktlich vor Ablauf der 10 Wochen an die KK...und fertsch....

Viel Erfolg..
LG
Vrori

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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 18:49

schau dir auch dieses Urteil einmal an...

ist etwas ähnlich gelagert...die Beklagte hat den Rentenantrag zurückgezogen....obwohl eine Rentebewilligung vorlag...die KK versuchte dann noch schnell den § 51 SGB V hinterherzuschieben und das Dispositiosnrecht noch einzurschränken..ist aber mit der Klage gescheitert...

ich muss noch mal etwas mehr suchen, ich meine, da gibt es auch noch neuere Urteile...

http://www.fh-sozialversicherung.de/ind ... &Itemid=89

schau auch mal ins www.krankenkassenforum.de und frag dort mal explizit nach dem Dispositionsrecht...oder nachgeschobenes Dispositionsrecht...
LG
Vrori

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Re: Reha

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 18:52

und hier haben wir es schwarz auf weiß von der DRV...

das Dispositionsrecht kann von der KK nicht mehr aufgehoben werden, wenn der Versicherte es sich bei der DRV bereits gesichert hat...

siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5

aus dem o.g. Link:

Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist

Quelle: DRV

aber bitte alles lesen...dann wird es viel klarer, was die KK jetzt vor hat...
LG
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