Bescheid über Rehaantrag

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Bora
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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Bora » So 28. Apr 2013, 11:23

Hallo Gaby,

ich habe keinerlei Rentenanträge gestellt, da ich immer noch davon ausgehe, dass ich doch noch und wenn es eben halbtags wäre, arbeiten gehe.

Darfst Du, wir wohnen an der holländischen Grenze im Kreis Kleve. Moers, Duisburg, Essen, Düsseldorf usw. wäre ein Katzensprung. Ich kann das ja auch nicht glauben, dass es da nichts passendes für mich geben sollte.

Zudem kann man diese Krankheit fast nur medikamentös behandeln. Elektrotherapie geht nicht, weil noch das Metall drin ist. Physiotherapie nur ganz ganz vorsichtig. Lympfdrainagen sollten auch nicht gegeben werden. Ergo ist in Ordnung, kann ich hier am Ort machen und Training für den Rücken auch. Also was soll ich dann stationär in der Reha? Ach und Wassergymnastik mache ich und zwar hier vor Ort. Diese Krankheit kann spontan heilen, aber nur mit Ruhe, jede kleinste Verletzung oder Stoß kann alles wieder aufflammen lassen. Auch Spritzen z.B. sakraler Block, Schmerzspritzen für den Rücken oder Akupunktur wären tödlich.

Und wenn das Metall irgendwann rauskommen sollte, brauche ich zwei Narkosen, einmal die herkömmliche und dann eine Rückenmarksnarkose, damit die Nerven im Fuß nicht wieder verrückt spielen. Das sind ja auch noch Dinge die offen stehen und zusätzlich belasten.

Die von der KK sollten doch eigentlich froh sein, dass meine Ärzte die Krankheit sehr früh erkannt haben und so behandelt haben, dass ich nicht noch in Stadium 2 oder 3 gekommen bin. Das wäre für alle Beteiligten fatal geworden. Ich bin so froh, dass ich nicht auf die Sachbearbeiter gehört habe, die ganz andere Behandlungen vorgeschlagen haben. Die sind doch so weit gegangen, dass sie die Kompetenz meines Arztes in Frage gestellt haben und ihn noch in seiner Freiheitsentscheidung der Behandlung reinreden wollten. Ich gebe zu, dass ich nach dieser Aussage der Sachbearbeiter verunsichert war. Aber das ist jetzt vorbei.

Gruß Bora

Bora
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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Bora » Fr 3. Mai 2013, 11:08

Hallo zusammen,

nachdem ich den Vorstand der KK angeschrieben habe und ich mir alles von der Seele geschrieben habe, ist meine stationäre Reha in eine ambulante Reha umgewandelt worden. Mir entstehen keine Nachteile, so wie sie mir mitgeteilt haben. Wir wollen es dann mal hoffen. Gleichzeitig habe ich um Akteneinsicht gebeten, die mir nun allerdings verwehrt wurde. Mir ging es lediglich um das medizinische Gutachten, dass wohl nach Aktenlage entschieden wurde. Angeblich hätte der Vorstand der KK so entschieden. Ich habe den Herrn gefragt, ob er schon mal von dem Informationsfreiheitsgesetz gehört hätte und ihn gebeten mir die Krankenakte zukommen zu lassen.

Nun wo wir gleich beim MDK-Gutachten sind. Ich war ja beim medizinischen Dienst des Arbeitsamtes und habe gestern folgendes geschickt bekommen: nach den Feststellungen des Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsfähig. Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Von daher soll ich ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen. Bitte informieren Sie ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.

Wie muss ich das jetzt alles verstehen?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß Bora

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Nixe » Fr 3. Mai 2013, 21:40

Mit dem AA habe ich keine Erfahrung - dazu werden andere antworten.


Zur Akteneinsicht:
Ich habe die gesamte Vewaltungsakte der DRV über einen Anwalt einziehen lassen, de hat sie mir dann kopiert.
Kostete mich einen Beratungssatz - mehr nicht. (dies ging problemlos)

Die KK-Akte erhielt ich nach Intervention vom Vorstand der KK, da die Anforderung meines Anwalts mit lächerlichen 5 Seiten bedient wurde. Ich hatte lediglich mitgeteilt, dass ich diese Akteneinsicht einklagen könne und werde und erhielt sämtliche Kopien ohne Kopierkosten tragen zu müssen. Für diesen Vorgang brauchte es etwas länger.


LG

:umarm:

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 07:51

Hallo Bora,

du hattest doch eine REHA von der DRV bewilligt bekommen...wieso hast du dann die KK angeschrieben?...und wieso haben die dann die stat. in eine amb. REHA verwandelt..????

Die REHA war doch von der DRV? oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?
LG
Vrori

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Bora » Sa 4. Mai 2013, 11:29

Hallo Vrori,

es war eine Zwangs-Reha und dadurch hatte ich kein Mitspracherecht mehr. Gewünscht war immer eine ambulante Reha und keine stationäre und schon gar keine Reha in der ich innerhalb von drei Tagen dort anreisen sollte. Ich habe bei der KK meinen Unmut verlauten lassen, wie die mit mir die ganze Zeit umgesprungen sind. Was die SB sich alles rausgenommen haben ging gar nicht mehr. Und die Reha im Eilverfahren und mit Dringlichkeit anzustreben, obwohl ich ausgesteuert bin, hat das Fass zum überlaufen gebracht.

Gruß Bora

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 4. Mai 2013, 12:53

ach, du warst schon ausgesteuert?

dann war das auch dummes Zeug von der KK, vermutlich haben die dann bei der DRV die Reha umschreiben lassen....

und SB hat ziemlich Ärger bekommen ...
LG
Vrori

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Bora » Di 8. Okt 2013, 05:09

Guten Morgen zusammen,

nach einer Weile melde ich mich wieder hier und möchte euch jetzt auch positives berichten. Mein Anwalt hat mir gestern im vorab den Ausgang des Berichtes des Gutachters mitgeteilt. Wir hatten ja Klage beim Sozialgericht erhoben, da unser Kreis ständig meine Verschlimmerungsanträge abgelehnt hat. Der Gutachter befürwortet 50% und das Merkzeichen "G".

Natürlich freue ich mich darüber, kann aber so gar nichts richtiges damit anfangen. Was bedeutet das nun eigentlich für mich?

Ich sage Danke an alle, die mich seit der Krankheit hier mit Zuspruch und Tipps unterstützt haben.

Gruß Bora

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 8. Okt 2013, 11:18

Hallo!
Bora hat geschrieben:Der Gutachter befürwortet 50% und das Merkzeichen "G".

...Was bedeutet das nun eigentlich für mich?

Du bekommst damit Nachteilsausgleiche.

Schau mal hier:

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb ... ausgl4.pdf

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Liebe Grüße

Annette
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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Bora » Di 8. Okt 2013, 15:27

Danke Annett,

ich habe das Gutachten noch nicht gesehen. Es muss 120 Seiten betragen. Ich habe keine Ahnung von Gutachtern, das war das erste mal, dass ich mit einem Gutachter Kontakt hatte. Schätzt der Gutachter auch ein, ob, oder wann ich wieder arbeitsfähig bin oder empfiehlt er sogar, dass ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen soll? Weiß das jemand, was da so drin steht, oder sollte?

Gruß Bora

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Re: Bescheid über Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 8. Okt 2013, 16:08

Hallo Bora, :smile:
ich habe das Gutachten noch nicht gesehen. Es muss 120 Seiten betragen.


Dann fordere es doch an, auch beim Versorgungsamt und/oder Gericht hast du einen Anspruch darauf, mein MDK-GA hat übrigens (auf meinen Wunsch) die Hausärztin angefordert und mir dann eine Kopie gemacht ... ich verstehe immer nicht, warum die sich alle so anstellen, die gesetzlichen Regeln zu befolgen ...

Womit begründen die denn immer ihre Ansicht, dass man darauf KEINEN Anspruch haben soll, benennen die auch schriftlich Rechtsgrundlagen dafür :Gruebeln: ... oder schreiben /sagen die nur "bekommen Sie nicht und fertig" ... :confused: :Gruebeln:
Ich habe keine Ahnung von Gutachtern, das war das erste mal, dass ich mit einem Gutachter Kontakt hatte. Schätzt der Gutachter auch ein, ob, oder wann ich wieder arbeitsfähig bin oder empfiehlt er sogar, dass ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen soll? Weiß das jemand, was da so drin steht, oder sollte?
Nein, wenn es um eine Begutachtug zur Feststellung von Behinderung/Schwerbehinderung /Merkzeichen geht, spielt die "allgemeine Erwerbsfähigkeit" (nach Renten-Recht) überhaupt keine Rolle und wird dort auch nicht bewertet, es geht "nur" um die behindernden Einschränkungen, die für das Versorgungsamt und die Kriterien der verschiedenen GdB (Grade der Behinderung) von Bedeutung sind.

Spezielle Auswirkungen auf das Berufsleben /bestimmte Berufe/ Erwerbsfähigkeit überhaupt hat das Versorgungsamt dabei nicht zu bewerten, auch wenn viele Behinderungen darauf auch Einfluß haben würden ... das hätte dann aber die DRV in einem EM-Renten-Verfahren zu klären, ob man damit noch was arbeiten könnte oder nicht.

Selbst mit GdB 100 gehen Leute noch Vollzeit arbeiten (Rolli-Fahrer z.B.), wenn sie einen Behinderten-Gerechten Arbeitsplatz haben, ist das kein Beweis für absolute oder teilweise Erwerbsminderung (nach Renten-Recht), diesen GA wird auch von der DRV eher wenig Aufmerksamkeit geschenkt, weil sie das gesamte Leben einbeziehen (auch Freizeit /Privatleben) und es bei der EM-Rente ausschließlich, um berufliche Einschränkungen geht.

Ob du (nach Feierabend) noch ein Privatleben hast oder Hobbys nachgehen kannst wegen deiner gesundheitlichen Probleme oder ob du dann "Platt bist wie eine Flunder" von der Arbeit und zu Hause gar nichts mehr geht, das interessiert die DRV dabei überhaupt nicht, solange du dich noch weiter täglich "zur Arbeit schleppen kannst", brauchst du aus deren Sicht (meist) keine EM-Rente ... :Ohnmacht:

Das Versorgungsamt /Gericht wird sich jedenfalls "hüten" dazu Aussagen in ein GA aufnehmen zu lassen, die mit der Entscheidung zum Grad einer Behinderung nichts zu tun haben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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