Aussteuerung

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
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Myckimaus
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Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Myckimaus » Sa 20. Apr 2013, 12:49

Bin ab Februar ausgesteuert, war beim AfA und habe mich dort auch fristgerecht gemeldet. Zusage von Arbeitslosengeld liegt vor.
Habe noch einen Arbeitsvertrag.
War von Januar ab in einer 5Wöchigen Reha in einer Psychosomatischen Klinik, wurde dort AU entlassen.
Laut Reha Bericht habe ich ein eingeschränktes Leistungsvermögen von unter 3 Arbeitstäglich
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Arbeitstäglich.
Da ich in den Beiträge viel nachgelesen habe, ergeben sich doch noch einige Fragen bei mir.
Beim AfA sagte man mir, ich solle mich mit meinem Arbeitgeber absprechen. Der ist bestimmt froh wenn er mir
endlich Kündigen kann durch mein Leistungsvermögen. So sehe ich dieses. Was kann ich da tun oder wer kennt sich damit aus.
Hätte noch eine OP vor mir, aber beim AfA sagte man, wenn die Krankheit länger als 5 Wochen wäre, dann ist das Arbeitslosen Geld
gestrichen. Was stimmt hier.?? Habe einen Verschlechterungsantrag gestellt, dieser ist zurück gewiesen worden.
Da ich mich mit diesen Fragen nicht auskenne, bitte ich wer kann dazu etwas sagen.
Besten Dank jetzt schon.

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Fatbob
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Re: Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 20. Apr 2013, 20:22

Also besagt der Reha-Bericht aus das du weniger als 3 std am Tag arbeiten kannst.
Das heisst..solltest du Anspruch auf EM-Rente haben..36 Beiträge in 60 Monaten vor Ereigniss hast du
anspruch auf Em-Rente..
Also beantragen.
Der Arbeitgeber soll dich Kündigen, kündige blos nich, auch kein Aufhebungsvertrag oder so unterschreiben.
Du bekommst nach §145 ALG1 also keine AU beim Amt abgeben, wollen die auch nicht, auch wenn du wochenlang
im Krankenhaus liegst.
Das wichtigste..EM-Rentenantrag sofort stellen ! Auf grund des Reha-Berichtes bekommste es dann wohl ziemlich sicher.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

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Re: Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 22. Apr 2013, 01:23

Hallo Myckimaus, :smile:
Laut Reha Bericht habe ich ein eingeschränktes Leistungsvermögen von unter 3 Arbeitstäglich
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Arbeitstäglich.
wie dir schon richtig geschrieben wurde bewirkt das (üblicherweise) eine Umdeutung der Reha in eine EM-Rente (zumindest zeitlich befristet), wann war denn diese Reha zu Ende, hast du noch keine weiteren Informationen dazu von der DRV bekommen ... :confused: :Gruebeln:
Beim AfA sagte man mir, ich solle mich mit meinem Arbeitgeber absprechen. Der ist bestimmt froh wenn er mir
endlich Kündigen kann durch mein Leistungsvermögen. So sehe ich dieses. Was kann ich da tun oder wer kennt sich damit aus.
Du brauchst mit deinem AG dazu gar nichts besprechen (den gehen deine Krankheiten auch NIX an), was erwartet sich denn die AfA davon, mit NULL Erwerbsfähigkeit (aktuell lt. Reha-Bericht) kann man dich nicht "vermitteln", egal ob du deinen Arbeitsplatz noch weiterhin inne hast oder nicht, bekommst du denn inzwischen wieder ALGI (seit Ende der Reha), denn das steht dir zu nach § 145 SGB III. :confused: :Gruebeln:

Zunächst mal ganz unabhängig davon was die Reha ergeben hat oder ob du noch einen Arbeitsplatz hast, wenn man bei der AfA meint, dass du deinen Arbeitsplatz deswegen aufgeben musst, dann möge man dir das bitte schriftlich geben mit der entsprechenden Rechtsgrundlage dafür (die gibt es nämlich nicht).
Du brauchst auch deinem AG keinen "Gefallen" zu tun, dein Arbeitsverhältnis RUHT, auch während einer Zeitrente, wenn dein AG dich loswerden will muss er selber aktiv werden, du brauchst auch nicht um deine Entlassung "zu bitten", ich bekomme inzwischen EM-Rente auf Dauer und bin immer noch in meiner Firma angestellt, mein AG wird mir schon mitteilen, wenn das nicht mehr so ist. :jaa: :cool:
Hätte noch eine OP vor mir, aber beim AfA sagte man, wenn die Krankheit länger als 5 Wochen wäre, dann ist das Arbeitslosen Geld
gestrichen. Was stimmt hier.??
Halte dich an die Infos von @Fatbob dazu, schon die Angabe von 5 Wochen ist falsch, denn es muss 6 Wochen ALGI weitergezahlt werden im Krankheitsfall, nach der Aussteuerung darf der § 146 SGB III aber gar nicht mehr angewendet werden, weil ja (von der KK) kein Krankengeld mehr gezahlt wird nach diesen 6 Wochen, die sollen dir ALLES schriftlich geben, erzählen tun die viel "wenn der Tag lang ist" ... :Laber:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html

Sprich mit den SB dort am Besten überhaupt nicht über deine Krankheiten und was da so geplant ist, das geht nur Ärzte was an und SB sind keine Ärzte, die sind nur neugierig und wollen der AfA Geld sparen helfen.

Stelle einfach schon den Antrag auf EM-Rente, denn das ist auch bei einer Umdeutung der Reha notwendig, das läuft nicht automatisch, üblicherweise wird man dann von der AfA in Ruhe gelassen bis ein Bescheid von der DRV erteilt wird.
Das sollte in deinem Falle nicht besonders lange dauern.
Was hat man dir denn bei der AfA jetzt gesagt, was man jetzt mit dir vor hat, hast du dort den Reha-Bericht vorgelegt (beim ärztlichen Dienst oder bei den SB ???), solange man dich nicht zu Terminen einladen will, kannst du in Kliniken sein solange es notwendig ist, das bekommen die gar nicht mit und dann brauchst du dort auch keine Bescheinigung abzugeben.
Habe einen Verschlechterungsantrag gestellt, dieser ist zurück gewiesen worden.
Da ich mich mit diesen Fragen nicht auskenne, bitte ich wer kann dazu etwas sagen.
Das ist immer vom konkreten Einzelfall und den ganz konkreten Einschränkungen abhängig, bei Ablehnung kann man Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides) einlegen und dann sollte man sich für die Begründung die Unterlagen anfordern die für diese Entscheidung genommen wurden und besonders auch die Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes in Kopie verlangen.

Erst nach Prüfung dieser Unterlagen kann man dann gezielt den Widerspruch begründen.

Die Entscheidungen des Versorgungsamtes (zum GdB) sind aber immer getrennt von denen der DRV zur EM-Rente zu betrachten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Myckimaus
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Re: Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Myckimaus » Mo 22. Apr 2013, 11:49

Danke an Doppeloma,
für die ausführliche Information.

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Re: Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Myckimaus » Mo 22. Apr 2013, 12:32

Habe einen Antrag für EM gestellt, wurde nicht von der Reha gemacht. Vom AfA habe ich den Bescheid erhalten dass ich ALGI bekomme auch die Zeit und Summe.
Die haben bei dem Antrag gleich den Entlassungsbericht gewollt von der Reha. Ja die SB sagte Sie würde sich in 3 Monaten wieder melden.
Soweit der heutige Stand. Beim Versorgungsamt habe ich Schriftlich Widerspruch eingelegt.
Danke
Liebe Grüße. Myckimaus

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