Aufforderung Rehaantrag

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josi_66
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Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mo 21. Jan 2013, 15:05

Hallo ihr Lieben :smile:

ich hab ja nun einen Rehaantrag bei der DRV gestellt, auf Aufforderung der Krankenkasse. Wie ist das eigentlich wenn der abgelehnt wird, muss ich dann Widerspruch einlegen ? :confused: :Gruebeln:

Ich hab ja noch einen Rentenantrag im Widerspruch laufen. Da find ich es schon unsinnig mit dem Rehaantrag. Also wenn ich nicht muss, wegen der KK, möchte ich keinen Widerspruch einlegen wenn der Rehaantrag abgelehnt wird.

Ich freue mich auf eine Antwort von euch.

LG Josi :Bussi:
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Fatbob
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Re: Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 21. Jan 2013, 15:41

Nein, widerspruch nach negativen Bescheid musst du keinesfalls einlegen wenn du es selber nicht unbedingt willst.
Bist deinen Mitwirkungpflichten vollstäng mit Antrag nachgekommen.
Krankenkasse kann dich auch nicht auffordern widerspruch einzulegen, möglich ist aber das sie dich Telefonisch
bearbeiten wollen.
lg
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Re: Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von 1955KD » Mi 23. Jan 2013, 12:49

Hallo,
vielleicht kann dir eine abgelehnte Reha weiterhelfen - kommt ganz auf die Begründung an.
Vielleicht sagen sie dir, dass du zu krank für eine Reha bist, was deinen Rentenantrag günstig beeinflussen könnte.
Einen Widerspruch auf abgelehnte Reha erhöht eventuell den Druck auf den Rentenantrag - die versuchen jedenfalls die möglichen Kosten zu minimieren.

Nach meinem Widerspruch nach abgelehnter Reha ( ich hatte 2009 schon eine - war "gesund" entlassen), haben die mir geschrieben, sie könnten zu keiner Verbesserung beitragen und keine Verschlechterung verhindern.
In einen Nebensatz habe die mir auch bestätigt, dass ich voll erwerbsgemindert auf Zeit bin.
Daraufhin habe ich doch mal eine neue volle EM-Rente beantragt.

Du musst eh den Rehaantrag auf Weisung der KK stellen. Warte ab, was kommt. Wenn genehmigt wird musst du hin.

Gruß
KD

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Re: Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von wotti » Mo 4. Feb 2013, 14:14

Hallo !

hab jetzt meinen zweiten Rehaantrag nach Aufforderung der KK gestellt . Den ersten hatte ich 2012 im Mai. So vor 2 Monaten kam ein Anruf der KK entweder nochmal Reha oder Rente beantragen. Das mit der Rente sagte Sie so am Telefon ,denn eigentlich darf die KK das garnicht von einem Verlangen. Bin in der VDK ,die sagte ok das recht zum Antrag der zeiten Reha hätte die KK .Soll ich ruhig machen ,dann lassen die einen erstmal wieder in Ruhe .Bin seit Feburar 2012 Krankgeschrieben.
ps Wiederspruch werde ich wohl auch nicht stellen.Werde mich aber noch bei der VDK erkundigen :Hilfe:

lg wotti

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Re: Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 4. Feb 2013, 15:41

Hallo wotti, :smile:
hab jetzt meinen zweiten Rehaantrag nach Aufforderung der KK gestellt . Den ersten hatte ich 2012 im Mai. So vor 2 Monaten kam ein Anruf der KK entweder nochmal Reha oder Rente beantragen.
Hast du denn diese Aufforderung schriftlich bekommen, dass du Reha beantragen sollst ...auf telefonischen Zuruf braucht man das nicht tun. :confused: :Gruebeln:
Außerdem schreibst du doch im anderen Thema (dein Fall), dass dir bereits eine Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurde ... :confused: :Gruebeln:
Es wäre ganz gut wenn du mit deinen Fragen in deinem Thema bleiben würdest, sonst blickt da bald keiner mehr durch, welche Probleme genau bei dir vorliegen.
Das mit der Rente sagte Sie so am Telefon ,denn eigentlich darf die KK das garnicht von einem Verlangen.


Das ist richtig, die KK darf gar keinen Renten-Antrag verlangen, die hoffen darauf, dass ein Reha-Antrag in den Renten-Antrag "umgedeutet" wird wenn die DRV das ablehnt, nur wenn man dir schon eine Teilhabe bewilligt hat (ich vermute mal Arbeitgeber-Zuschuß ???), dann wollen die ja an die EM-Rente ganz sicher noch nicht ran.

Von der KK brauchst du dich nicht telefonisch belabern lassen, das hat sowieso keine rechtliche Bedeutung was die da erzählen, lass deine Telefon-Nummer dort löschen und untersage denen dich zukünftig telefonisch zu kontaktieren, du möchtest ALLES NUR NOCH schriftlich mit denen regeln.
Bin in der VDK ,die sagte ok das recht zum Antrag der zeiten Reha hätte die KK .Soll ich ruhig machen ,dann lassen die einen erstmal wieder in Ruhe .Bin seit Feburar 2012 Krankgeschrieben.
ps Wiederspruch werde ich wohl auch nicht stellen.Werde mich aber noch bei der VDK erkundigen
NaJa, der VDK und die KK und die AfA :Gruebeln: , davon haben die (beim VDK) meist nur begrenzt bis gar keine Ahnung, ob die KK dich auffordern durfte, hängt davon ab ob es ein aktuelles Gutachten vom MDK dazu gibt und was da drin steht, das solltest du mal von deinem behandelnden Arzt anfordern lassen (DIREKT beim MDK), außerdem hat man dann (ab schriftlicher Auffordeung) 10 Wochen Zeit für diese Antragstellung, das muss man also nicht sofort machen.

Soviel erst mal an dieser Stelle, ich schreibe dir später noch was in deinem Thema dazu, es kommt auch hier immer wieder auf die ganz persönliche Situation an, aber das wirst du mit der Zeit auch noch feststellen und, dass die Sozial-Leister /Kostenträger (KK /AfA/ DRV) nur Eines interessiert, ihr eigenes Geld möglichst zu sparen.

Wir lesen uns!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aufforderung Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 4. Feb 2013, 16:04

Hallo Josi, :Bussi:
ich hab ja nun einen Rehaantrag bei der DRV gestellt, auf Aufforderung der Krankenkasse. Wie ist das eigentlich wenn der abgelehnt wird, muss ich dann Widerspruch einlegen ?


Wie dir schon geschrieben wurde musst du keinen Widerspruch einlegen bei einer Ablehnung, man kann dich zum Antrag auffordern (nach § 51 SGB V) aber nicht dazu zwingen Rechtsmittel (Widerspruch /Klage) einzulegen, wenn ein gestellter Antrag abgelehnt wird.
Ich hab ja noch einen Rentenantrag im Widerspruch laufen. Da find ich es schon unsinnig mit dem Rehaantrag. Also wenn ich nicht muss, wegen der KK, möchte ich keinen Widerspruch einlegen wenn der Rehaantrag abgelehnt wird.
Ich nehme an die KK will sich (für den Fall einer rückwirkenden Renten-Bewilligung) mal wieder die Erstattungen (von der DRV) sichern, da sie zum Renten-Antrag nicht auffordern dürfen hoffen sie auf eine "Umdeutung", es käme also auf die konkrete Begründung einer Ablehnung der Reha an.

Im Prinzip ist ein Reha-Antrag im laufenden EM-Renten-Verfahren immer widersinnig, denn Reha (in jeder Form) soll ja der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit /Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, das ist den KK aber in diesem Falle egal, welchen Schaden sie damit für einen EM-Renten-Antrag anrichten können, die denken auch dabei nur an ihr Geld und nicht an deine Gesundheit.

Wenn die DRV die Reha ablehnt, solltest du dir also die Begründung dafür sehr genau durchlesen, man wird auch deinen EM-Renten-Antrag bis zur Entscheidung erst mal "ruhen" lassen und nur (mit eventuell positivem Ergebnis) weiter bearbeiten, wenn der Reha-Antrag aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde (weil eine Reha deine Leistungsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit nicht mehr bedeutend ändern /bessern /wiederherstellen könnte), ansonsten ist ja eine EM-Rente (auch) nicht notwendig ... :Ohnmacht:

Lehnen die also mit der Begründung ab, dass es keine medizinische Notwendigkeit dafür gibt und/oder, dass der erforderliche Zeitraum (seit der letzten Reha) noch nicht abgelaufen sei, dann ist das nicht gerade günstig, für den weiteren Bearbeitungs-Verlauf bei deinem EM-Renten-Antrag. :Verwirrt: :Hilfe:

Bei dir kann ich ja das ganze Theater sowieso schon lange nicht mehr nachvollziehen, was soll denn eine Med. Reha jetzt noch bewirken können, hast du nicht schon die Teilweise EM-Rente fest (unbefristet) :confused: :Gruebeln: und es geht "nur" noch um die Frage der vollen EM ... da glaube ich ehrlich sowieso nicht, an eine Bewilligung einer Reha durch die DRV ... :Ohnmacht:

Dass du Vollzeit nicht mehr Erwerbsfähig bist, besagt doch schon die Teilrente was soll eine Reha daran ändern können ... :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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