Reha angewiesen

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Bora
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Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Bora » Fr 11. Jan 2013, 06:10

Ihr Lieben,

jetzt bin ich bei diesem Thema gelandet. Gestern war ich beim Arzt und der teilte mir mit, dass der MDK ihn angerufen hätte. Wer ist überhaupt der MDK? Ist das einer von der KK?

Man will mich jetzt in Reha schicken. Was ist der Unterschied zwischen einer Reha die ich selber beantrage und einer Reha die angewiesen wird?

Im Vorfeld sage ich euch direkt, dass keine stationäre Reha für mich in Frage kommt, dann drehe ich ganz am Rad. Ambulant würde ich das tun.

Irgendwo habe ich mal gehört, wenn ich einer Reha zustimme, würde ich mich automatisch selber gesund schreiben. Der Arzt meinte gestern zu mir, es läuft alles auf eine Erwerbsminderung hinaus. Was muss ich denn jetzt tun?

Ich habe keinen Überblick mehr. Was mich sehr stutzig gemacht hat, war die Aussage des Arztes, man hätte mich gesehen. Wer hat mich wo gesehen, fragte ich, da wich er mir aus. Was hat das zu bedeuten? Klar muß ich zum Rehasport und klar ist auch, dass ich mal meine Fenster mit vielen vielen Pausen putze. Jetzt bin ich erstmal total fertig und habe gestern danach geweint.

Gruß Bora

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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Onkel » Fr 11. Jan 2013, 09:04

Hallo Bora,

schau dir mal an was bei Wikipedia zum Thema MDK erklärt wird.

Da erklärt sich schon einiges von selbst. Die KK wird sich beim MDK erkundigt haben was in deinem Fall zu machen ist, und der MDK wird gesagt haben das eine Reha sinnvoll wäre.

keine Angst, wenn Du der Reha zustimmst bedeutet das nicht gleich, dass Du dich selbst für Gesund hälst...wäre ja auch völliger Quatsch, warum sollten dann Gesunde in eine Reha :icon_e_wink:

Du musst aber "Rehafähig" sein, dass bedeutet das dein Arzt bestätigen muss, dass Du Gesundheitlich soweit in der Lage bist (Reisefähig), die Reha anzutreten.


VG Onkel

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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 11. Jan 2013, 10:10

Hallo,

die KK wird deine Unterlagen dem MDK vorgelegt haben (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)...allerdings vorher auch schriftlich von deinem Arzt eine Einschätzung zu deiner Erkrankung bzw. Gesundung angefordert haben.
Der MDK wird dann festgestellt haben, dass bei dir eine Erwerbsminderung droht und dies der KK auch mitgeteilt haben.
Die KK wird dich nun schriftlich auffordern, einen REHA-Antrag zu stellen...du bist dazu verpflichtet, innerhalb von 10 Wochen einen solchen Antrag zu stellen.
Eine kürzere Frist darf die KK dir nicht nennen..

Mit der Aufforderung an dich, einen REHA-Antrag zu stellen, gibst du dein Dispositionsrecht auf, d.h. du kannst deinen Antrag nicht mehr zurückziehen oder die REHA-Klinik wechseln..

deswegen würde ich an deiner Stelle die DRV anschreiben und denen mitteilen, dass du vermutlich demnächst einen REHA-Antrag stellen mußt, du aber dein Dispositionsrecht mit diesem Schreiben aufrechterhalten wirst..

dann kannst du weiterhin mitbestimmen.

Im REHA-Antrag würde ich an deiner Stelle dann auch um eine ambulante REHA bitten..

und hier steht das Ganze noch einmal genau zum nachlesen und verstehen..

http://www.kv-media.de/kg_rehaaufforderung.php
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Fr 11. Jan 2013, 13:38

Hallo Bora,

zu dem MDK-, Reha- und Erwerbsminderungsfragen können dir andere User, die erfahrener in diesen Dingen sind - und die mir auch schon sehr geholfen haben :jaa: -, sicher mehr sagen.

Aber hierzu etwas:
Bora hat geschrieben:Was mich sehr stutzig gemacht hat, war die Aussage des Arztes, man hätte mich gesehen. Wer hat mich wo gesehen, fragte ich, da wich er mir aus. Was hat das zu bedeuten? Klar muß ich zum Rehasport und klar ist auch, dass ich mal meine Fenster mit vielen vielen Pausen putze. Jetzt bin ich erstmal total fertig und habe gestern danach geweint.
Dass "man dich gesehen" hat, kann etwas ganz Harmloses bedeuten, nämlich dass du in seiner (bzw. einer anderen) Praxis warst und untersucht worden bist.
Beispiel: "Ich habe den Patienten am Montag gesehen." = "Der Patient war am Montag in meiner Sprechstunde/wurde von mir untersucht."
Wenn er dir ausgewichen ist bzw. deine Frage, wer dich gesehen hat, nicht beantwortet hat, kann es sein, dass er ganz einfach in Zeitdruck war, es nicht für nötig gehalten hat oder zu bequem war, seine Formulierung zu erklären. :icon_e_wink:

Um zu rätseln, was er sonst noch gemeint haben könnte, müsste man den Zusammenhang kennen, in dem der Satz fiel. Falls er irgendwas damit hat andeuten wollen, würde ich sagen, das ist kein guter Kommunikationsstil ... :Veraergert: (Eine Frage einfach nicht zu beantworten, ist natürlich auch nicht so toll ...)
Jetzt mach dir aber mal nicht so viele Gedanken darüber. :smile:

LG,
Max

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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Bora » Fr 11. Jan 2013, 15:36

Ich danke euch,

den Link habe ich bereits abgespeichert.

Der Satz fiel in Zusammenhang mit dem MDK und zwar so: der MDK hat mich heute angerufen, Sie sind gesehen worden. Danach hat er mich nur darüber aufgeklärt, dass ich die Reha nicht ablehnen dürfte, ansonsten wird das Krankengeld gestrichen. Zudem war ich bei keinem anderen Arzt und war deswegen doch etwas erstaunt, was das "Gesehen" sein, zu bedeuten hat. Ich fand seine Aussage auch nicht prickelnd und für mich auch unbefriedigend.

Es könnte nur so sein, dass einer von den lieben Nachbarn bezgl. des Verfahrens mit der Hundeversicherung noch zusätzlich nachtreten wollte!?!

Gruß Bora

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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Bora » So 13. Jan 2013, 07:08

Guten Morgen zusammen,

wie erwartet habe ich gestern den Reha-Antrag bekommen.

Mein erster Schritt war, dass ich den DRV angeschrieben und darum gebeten habe, dass ich mein Dispositionsrecht aufrecht erhalten werde. Wenn man mir hier nicht den Tip gegeben hätte (Disposionsrecht) hätte ich schon den ersten Fehler begangen. Denn in dem Merkzettel der den Unterlagen zugefügt wurde, stand nichts von diesem Disposionsrecht. Traurig.

Man macht sich so viele Gedanken. Was bedeutet die 10 Wochen-Frist? Muss in diesen 10 Wochen bereits der komplette Antrag dem Rententräger vorliegen, oder habe ich 10 Wochen Zeit, den Antrag auszufüllen.

Entweder stellen sie mich in der Reha wieder vollkommen her, oder es wird eine Erwerbsminderung festgestellt, was passiert dann? Meine Stelle ist für ganztags ausgelegt. Wenn mein Arbeitgeber, ich will es nicht hoffen, aber so wie es mittlerweile in fast allen Firmen Gang und Gebe ist, einsparen will und mir sagt, wir haben keine Stelle unter acht Stunden, was ist dann? Wie soll das alles weitergehen?

Im Moment fühle ich mich von allen Seiten ausgebootet.

Gruß Bora

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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 13. Jan 2013, 10:52

Hallo,
du mußt innerhalb von 10 Wochen diesen Antrag gestellt haben...genügt im Prinzip am letzten Tag...
da die KK auch noch einen AUD-Beleg mit beifügen muß (über AU-Zeiten) wissen die dann ja auch, wann du den Antrag gestellt hast.

Ich würde den Antrag auch direkt selber an die DRV senden...es gibt immer neugierige Mädels und Jungs, die evtl. in den Befundunterlagen schauen könnten....von daher nur den AUD-Beleg geben lassen, den Antrag ergänzen lassen von der KK und dann ab zum Doc und von da an die DRV...
also 7 Tage vor ablauf der Frist würde ich dann mal damit anfangen...den Doc informieren, damit er nicht so lange braucht, um seine Erkenntnisse mit dazu zu schreiben..

warte erst einmal die Antragstellung ab und schau, was dabei letztendlich heraus kommt..
viel Erfolg
LG
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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 13. Jan 2013, 12:11

Hallo Bora,
du schreibst:
Mein erster Schritt war, dass ich den DRV angeschrieben und darum gebeten habe, dass ich mein Dispositionsrecht aufrecht erhalten werde. Wenn man mir hier nicht den Tip gegeben hätte (Disposionsrecht) hätte ich schon den ersten Fehler begangen. Denn in dem Merkzettel der den Unterlagen zugefügt wurde, stand nichts von diesem Disposionsrecht. Traurig.
Hast du denn ein Schreiben deiner Krankenkasse erhalten, indem du aufgefordert worden bist, nach §51 SGB V einen REHA Antrag zu stellen? Damit erlischt m.E. dein Dispositionsrecht doch....oder liege ich da falsch, liebe Vrori???
(Ich habe' jetzt nicht alles durchgelesen, was dazu geschrieben wurde!)
LG
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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 13. Jan 2013, 13:55

Hallo,

wenn man vorher darauf hinweist, dass man sein Dispositionsrecht weiterhin in Anspruch nehmen will, dann erlischt dieses m.E. nicht bei einer Antragstellung auf Aufforderung durch die KK...
LG
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Re: Reha angewiesen

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 13. Jan 2013, 13:57

schaut auch hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html? ... d%5D=21056

ab der 2. Antwort...
LG
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