REHA
Verfasst: Mi 3. Feb 2010, 22:28
Hallo zusammen,
ich hoffe ich poste hier richtig...
folgendes: ich hatte wegen einer Rückenerkrankung im März 2007 eine REHA erhalten, bin arbeitsfähig entlassen worden: Begründung: wenn sie arbeitsfähig anreisen können wir sie auch nur arbeitsfähig entlassen.....im Bericht stand: an der Schmerzsymptomatik hat sich leider nichts verändert.
o.k. das hatte ich dann auch so geschluckt...
nach weiteren Qualen im Berufsleben bin ich jetzt seit 2/09 wieder an der gleichen Sache arbeitsunfähig erkrankt.....nach langen Widersprüchen hat mir die DRV dann im Okt./Nov.09 eine weitere REHA bewilligt....
auf Blatt 1 des ärztl. Reha-Entlassungsberichtes steht ja neben den Reha-Diagnosen immer so eine Ziffer, z.B. 1 gebessert usw.
bei mir stand nun bei allen Erkrankungen die Ziffer 2 für unverändert......wohlgemerkt, ich bin arbeitsunfähig bei dieser 2. REHA angereist...
dann folgt für mich das Unverständliche: unter Punkt 10. Sozialmedizinisch Epikrise steht u.a.:
vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeit, in wechselnder blablabla....
aus orthopädischer Sicht sehen wir eine vollzeitige Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit....
man wollte mich arbeitsfähig entlassen
das ging aber nicht, weil die Psychologin ihr Veto eingelegt hat...
im Bericht liest es sich wie folgt:
Da Frau.....aus psychischer Sicht aktuell nicht arbeitsfähig ist, entlassen wir sie nach dreiwöchiger medizinischer REHA am...arbeitsunfähig...
M.E.. hätten die doch oben dann nicht die Ziffer 2 für sämtliche Diagnosen eintragen dürfen - eigentlich bin ich doch dann auch noch orthopädischerseits au, weil ja die Erkrankungen in unveränderter Stärke mich belasteten oder verstehe ich da grundsätzlich etwas falsch?
ich bin arbeitsunfähig angereist - es hat sich nichts verändert - also doch weiter arbeitsunfähig oder?
Zuerst war ich ja nur froh, dass ich wenigstens noch au entlassen worden bin, aber jetzt allmählich merke ich, menno, was machst denn, wenn du wieder arbeitenn mußt? Das geht nicht...
ich habe einen EMR antrag gestellt - nur bei dem REHA-Bericht könnte ich mir vorstellen, gewähren die keine Rente...
obwohl nach der REHA noch eine stationäre Behandlung durchgeführt wurde, wegen Fibromyalgie, ca. 10 Tage nach der REHA kam ich dann ins Krankenhaus...
wie seht ihr meine Chance auf eine Rente.??
Sorry, wennn das völlig konfus rüberkommt...aber irgendwie bin ich grad völlig durcheinander
vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich.
Danke.
Liebe Grüße
Vrori
ich hoffe ich poste hier richtig...
folgendes: ich hatte wegen einer Rückenerkrankung im März 2007 eine REHA erhalten, bin arbeitsfähig entlassen worden: Begründung: wenn sie arbeitsfähig anreisen können wir sie auch nur arbeitsfähig entlassen.....im Bericht stand: an der Schmerzsymptomatik hat sich leider nichts verändert.
o.k. das hatte ich dann auch so geschluckt...
nach weiteren Qualen im Berufsleben bin ich jetzt seit 2/09 wieder an der gleichen Sache arbeitsunfähig erkrankt.....nach langen Widersprüchen hat mir die DRV dann im Okt./Nov.09 eine weitere REHA bewilligt....
auf Blatt 1 des ärztl. Reha-Entlassungsberichtes steht ja neben den Reha-Diagnosen immer so eine Ziffer, z.B. 1 gebessert usw.
bei mir stand nun bei allen Erkrankungen die Ziffer 2 für unverändert......wohlgemerkt, ich bin arbeitsunfähig bei dieser 2. REHA angereist...
dann folgt für mich das Unverständliche: unter Punkt 10. Sozialmedizinisch Epikrise steht u.a.:
vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeit, in wechselnder blablabla....
aus orthopädischer Sicht sehen wir eine vollzeitige Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit....
man wollte mich arbeitsfähig entlassen
das ging aber nicht, weil die Psychologin ihr Veto eingelegt hat...
im Bericht liest es sich wie folgt:
Da Frau.....aus psychischer Sicht aktuell nicht arbeitsfähig ist, entlassen wir sie nach dreiwöchiger medizinischer REHA am...arbeitsunfähig...
M.E.. hätten die doch oben dann nicht die Ziffer 2 für sämtliche Diagnosen eintragen dürfen - eigentlich bin ich doch dann auch noch orthopädischerseits au, weil ja die Erkrankungen in unveränderter Stärke mich belasteten oder verstehe ich da grundsätzlich etwas falsch?
ich bin arbeitsunfähig angereist - es hat sich nichts verändert - also doch weiter arbeitsunfähig oder?
Zuerst war ich ja nur froh, dass ich wenigstens noch au entlassen worden bin, aber jetzt allmählich merke ich, menno, was machst denn, wenn du wieder arbeitenn mußt? Das geht nicht...
ich habe einen EMR antrag gestellt - nur bei dem REHA-Bericht könnte ich mir vorstellen, gewähren die keine Rente...
obwohl nach der REHA noch eine stationäre Behandlung durchgeführt wurde, wegen Fibromyalgie, ca. 10 Tage nach der REHA kam ich dann ins Krankenhaus...
wie seht ihr meine Chance auf eine Rente.??
Sorry, wennn das völlig konfus rüberkommt...aber irgendwie bin ich grad völlig durcheinander
vielleicht habt ihr ja einen Tipp für mich.
Danke.
Liebe Grüße
Vrori