Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 10:59
hallo,
ich glaub, du kommst da nicht so ohne weiteres rein..vielleicht meldet sich ein Admin als Leser der VERDI an..oder du selber..
ich weiß nicht, ob ich das jetzt so einstellen darf, ich habs mal kopiert...
ansonsten bitte ich die Admins um Löschung..
18.01.2012
Anspruch auf Krankengeld nur bei „nahtloser Arbeitsunfähigkeit”
(pm) Endet sein Arbeitsverhältnis, während ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss er sich dieser bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit (AU) jeweils am letzten auf der AU-Bescheinigung eingetragenen Tag erneut krankschreiben lassen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist die DGB Rechtsschutz GmbH hin. Die Krankenkassen verlangen eine "nahtlose Arbeitsunfähigkeit". Diese ist allerdings nicht mehr gegeben, wenn der Arbeitnehmer bei Ende der Arbeitsunfähigkeit etwa am Freitag mit dem Besuch beim Arzt und damit mit einer erneuten AU-Bescheinigung noch bis zum folgenden Montag wartet.
In den meisten Fällen, so die Erfahrung der örtlichen DGB-Rechtsschutzbüros, ist der Verlust des Krankengeldanspruchs nicht mehr zu reparieren. Langzeiterkrankte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch sollten deshalb grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt lückenlos bescheinigt wird.
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ich glaub, du kommst da nicht so ohne weiteres rein..vielleicht meldet sich ein Admin als Leser der VERDI an..oder du selber..
ich weiß nicht, ob ich das jetzt so einstellen darf, ich habs mal kopiert...
ansonsten bitte ich die Admins um Löschung..
18.01.2012
Anspruch auf Krankengeld nur bei „nahtloser Arbeitsunfähigkeit”
(pm) Endet sein Arbeitsverhältnis, während ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss er sich dieser bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit (AU) jeweils am letzten auf der AU-Bescheinigung eingetragenen Tag erneut krankschreiben lassen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist die DGB Rechtsschutz GmbH hin. Die Krankenkassen verlangen eine "nahtlose Arbeitsunfähigkeit". Diese ist allerdings nicht mehr gegeben, wenn der Arbeitnehmer bei Ende der Arbeitsunfähigkeit etwa am Freitag mit dem Besuch beim Arzt und damit mit einer erneuten AU-Bescheinigung noch bis zum folgenden Montag wartet.
In den meisten Fällen, so die Erfahrung der örtlichen DGB-Rechtsschutzbüros, ist der Verlust des Krankengeldanspruchs nicht mehr zu reparieren. Langzeiterkrankte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch sollten deshalb grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt lückenlos bescheinigt wird.
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