Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Vrori
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Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 24. Jan 2012, 10:59

hallo,

ich glaub, du kommst da nicht so ohne weiteres rein..vielleicht meldet sich ein Admin als Leser der VERDI an..oder du selber..
ich weiß nicht, ob ich das jetzt so einstellen darf, ich habs mal kopiert...
ansonsten bitte ich die Admins um Löschung..

18.01.2012


Anspruch auf Krankengeld nur bei „nahtloser Arbeitsunfähigkeit”

(pm) Endet sein Arbeitsverhältnis, während ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss er sich dieser bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit (AU) jeweils am letzten auf der AU-Bescheinigung eingetragenen Tag erneut krankschreiben lassen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Krankengeld. Darauf weist die DGB Rechtsschutz GmbH hin. Die Krankenkassen verlangen eine "nahtlose Arbeitsunfähigkeit". Diese ist allerdings nicht mehr gegeben, wenn der Arbeitnehmer bei Ende der Arbeitsunfähigkeit etwa am Freitag mit dem Besuch beim Arzt und damit mit einer erneuten AU-Bescheinigung noch bis zum folgenden Montag wartet.

In den meisten Fällen, so die Erfahrung der örtlichen DGB-Rechtsschutzbüros, ist der Verlust des Krankengeldanspruchs nicht mehr zu reparieren. Langzeiterkrankte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch sollten deshalb grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Arbeitsunfähigkeit vom Arzt lückenlos bescheinigt wird.


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Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 24. Jan 2012, 11:10

Danke, vrori, aber ich bin nicht arbeitslos. "Nur" eben lange schon arbeitsunfähig und daher im Krankengeldbezug. Ändert das etwas an der Aussage?
Lieben Gruß
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Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 24. Jan 2012, 11:57

Hallo,

nö, dann würd ich mich trotzdem telefonisch beim HA melden...und mitteilen, dass du au entlassen bist und ob du heute noch vorbei kommen sollst...wegen der Folge-AU..
also ich persönlich würde auf jeden Fall mir heute eine Folge-AU holen...es gibt da manchmal unredliche Tricks die angewandt werden, wo man nie gedacht hätte, das eine KK oder z.B. Arbeitsamt solche Tricks anwenden würden.
ich erlebe das gerade persönlich mit dem Arbeitsamt..hab zwar auch noch meinen Arbeitsplatz, beziehe aber ALG I, weil ich schon so lange krank bin....
Also..hingehen, Folge-AU holen und dann Donnerstag ganz normal den Zahlschein...und beides dann an die KK...lieber einmal mehr etwas bescheinigen lassen, als einmal zu wenig.

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Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 24. Jan 2012, 11:59

Vrori hat geschrieben:Also..hingehen, Folge-AU holen und dann Donnerstag ganz normal den Zahlschein...und beides dann an die KK...lieber einmal mehr etwas bescheinigen lassen, als einmal zu wenig.
Morgen am Entlassungstag ist ja Mittwoch und die Praxis ist nur bis mittag auf - das schaffe ich nicht mit der Heimreise :confused:

Und auf was soll ich mir das bescheinigen lassen? Gelber Zettel geht nicht mehr, Zahlschein habe ich keinen neuen... :glotzen:
Lieben Gruß
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Re: Rehabeginn: na das fängt ja gut an

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 24. Jan 2012, 12:17

hallo,

klar geht gelber Au-Schein - macht mein Arzt zwischendurch auch..wegen der Termine bei der Agentur..
bei welcher KK bist du? kannst mir auch PN senden..dann schau ich mal, ob ich dort einen Auszahlungsschein auf der Homepage finde...
z.B. sowas hier:

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... mn_t307022

z.B. kann man sich bei der BARMER-GEK den Zahlschein selber ausdrucken lassen..weil die noch ein wenig humaner als andere Kk sind...
vielleicht ist das bei deiner KK auch möglich?
dann würd ich mir den heute noch ausdrucken..wenn möglich im Büro der Klinik fragen und dann dort von den Ärzten ausfüllen lassen..auch wenn du für den zahlschein kein KG bekommst..hast du wenigstens die weitere krankmeldung...oder eben Donnerstag zum Doc, weil du für Mittwoch ja noch au bist..ich hab gedacht, du wärest gestern bereits entlassen..
sorry...

LG
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