Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

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Amethyst
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 23. Mai 2011, 13:14

Hallo!
VIER (!!!!!) Wochen nach Eingang schicken die mir diese EIngansgbestätigung!!! Ich kann es nicht fassen!
Das war bei mir 2007 auch so und am selben Tag kam auch gleich die Ablehnung... :Miko:

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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esoiloks
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Mi 20. Jul 2011, 13:03

Mein Widerspruch zur Reha- Ablehnung ist laut Sendungsverfolgung am 19.4.2011 bei der DRV eingegangen. Sprich: vor 3 Monaten.

Und nun?

Untätigkeitsklage androhen?

Beim Behördenleiter beschweren?

Die 38465960. Sachstandsanfrage stellen?
Lieben Gruß
esoiloks
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Fatbob
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 20. Jul 2011, 15:08

Hallo Kann nur von meiner seite aus berichten,
Habe 3 reha hinter mir, bei allen 3 waren es rehas nach §51 von der Krankenkasse verlangt also.
Bei allen 3 hat MDK reha angraten, bei der letzten per EIlantrag.
Dauerte aber immer gleich lang irgendwie von antragsabgabe bis antritt, 4-5 wochen, dann war ich schon
in der Rehaklinik.
Alle 3 rehas habe ich eigendlich auf die selben Krankheiten bekommen in abstand 2jahre von der ersten, 3 jahren von der zweiten.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Jul 2011, 02:38

Hallo esoiloks, :smile:
Mein Widerspruch zur Reha- Ablehnung ist laut Sendungsverfolgung am 19.4.2011 bei der DRV eingegangen. Sprich: vor 3 Monaten.
Da hatten die ja wirklich Zeit genug :ic_down:
Untätigkeitsklage androhen?
Auf JEDEN FALL, aber nicht NUR androhen, sondern auch durchziehen wenn der (von dir) vorgegebene Termin nicht eingehalten wird :ic_up:
Beim Behördenleiter beschweren?
Gute Kombination, kurze Beschwerde UND gleichzeitige Androhung, direkt an den Behördenleiter (Übergabe-Einschreiben!) senden, Termin setzen (konkretes DATUM angeben!) in höchstens 10-14 Tagen, und wenn der Termin ohne Bescheid-Erteilung überschritten wird, Klage einreichen... :keule: :keule: :keule:

Hier ist schon mal was vorbereitet worden :grinser:

viewtopic.php?p=6916#p6916

Der untere Vorschlag dürfte für dein Problem passend sein :ic_up:

Viel Erfolg !

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Do 21. Jul 2011, 09:58

Danke, liebe Doppeloma :umarm:

Meinst Du, ich sollte die Beschwerde und die Androhung der Untätigkeitsklage in einem Schreiben zusammenfassen? Und adressier ich das echt an "Herrn Herbert Rische persönlich"?


Und was zum Geier mache ich, wenn die den Widerspruch ablehnen? Ich KANN nicht mehr arbeiten - wahrscheinlich kann daran auch eine Reha nichts ändern, aber OHNE geht es ganz sicher nicht mehr... Ich bin im Moment echt neben der Spur...
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Jul 2011, 22:10

Hallo esoiloks, :smile:
Meinst Du, ich sollte die Beschwerde und die Androhung der Untätigkeitsklage in einem Schreiben zusammenfassen? Und adressier ich das echt an "Herrn Herbert Ris**e persönlich"?
Ist DAS der Behördenleiter, ich glaube mein :pig: pfeift, bekommst nachher PN, JAAA mach das in EINEM Schreiben, ich kriege mich gerade kaum noch ein... :jaa: :cool:
Und was zum Geier mache ich, wenn die den Widerspruch ablehnen? Ich KANN nicht mehr arbeiten - wahrscheinlich kann daran auch eine Reha nichts ändern, aber OHNE geht es ganz sicher nicht mehr... Ich bin im Moment echt neben der Spur...
Darüber denken wir nach, wenn es soweit ist, das hängt ja dann auch von der konkreten Begründung ab.
Wegen der Reha würde ICH NICHT klagen bei Ablehnung des Widerspruches, lieber sehr bald einen NEUEN Reha-Antrag stellen, mit "frischen" ärztlichen Argumenten, aber erst mal abwarten und :kaffee: trinken :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 9. Aug 2011, 20:53

Ich bin einfach nur sprachlos, wütend und unglaublich zornig.

Ich hatte die Beschwerde/ Ankündigung der Untätigkeitsklage abgeschickt, laut Sendungsverfolgung ist das am 28.7.2011 bei der DRV eingegangen. Ich hatte als Frist, bis zu der ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid gefordert habe, den 05.08.2011 gesetzt. Heute ist der 09.08.2011.

Nichts.

Sorry, ich muss mal rumschreien:

MAN ICH WILL DOCH NUR EINE REHA!!!! ICH KANN SONST NICHT ARBEITEN!!!! 3 WOCHEN REHA!!! ICH HABE SEIT 22 JAHREN BEITRÄGE GEZAHLT- DA WERDEN DOCH 3 WOCHEN REHA DRIN SEIN!!!

Und jetzt? Muss ich wohl echt die Untätigkeitsklage machen. Wer bekommt die überhaupt? Nicht das Sozialgericht oder? Eher das Verwaltungsgericht?

Ich bin fassungslos. Mein Antrag ist vom 22.JANUAR (!!!) 2011. Ablehnung Mitte März, Widerspruch Mitte April. Seitdem das Schweigen im Walde.

Ich könnt so kotzen.
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 9. Aug 2011, 21:29

Liebe esoiloks, :koepfchen:
Und jetzt? Muss ich wohl echt die Untätigkeitsklage machen. Wer bekommt die überhaupt? Nicht das Sozialgericht oder?
ist schon richtig, ist ja ein Sozial-Leistungs-Träger, die Untätigkeitsklage wird also am Sozialgericht eingereicht :ic_up:

Wenn du noch in diesem Leben eine Entscheidung willst, wird dir wohl nichts Anderes übrig bleiben.
Nimm die Unterlagen alle mit und wende dich dort an die Rechtsantragstelle, der Rechtspfleger wird dir dort dann helfen, die Klage einzuleiten, die sind üblicherweise eigentlich immer sehr nett.
Mich hat gerade gestern einer angerufen, habe online Klage gegen unser Jobcenter eingereicht, weil wir seit Dopas Rente zu wenig Geld bekommen und KEINER fühlt sich zuständig... :keule: :keule: :keule:

Die wollen es ja nicht anders, gestern hat dann der Rechtspfleger angerufen, dass ich die Klageschrift noch unterschrieben ans Gericht senden soll, DANN wäre ALLES korrekt und die Klage ist im Gange, Unterlagen geht ansonsten übers Internet. :ic_up:

Fand ich SEHR nett, der hätte sich ja auch sagen können "was gehts mich an" und nach unserem "Kurztrip" wäre dann die Klagefrist verpasst gewesen, so hat das Jobcenter (hoffendlich) bald NIX mehr zu lachen.

Wenn denen ein BSG-Urteil (zu einem sehr ähnlichen Fall) NICHT reicht, dann brauchen wir eben unser Eigenes, trotzdem ist es große :kack: :kack: :kack: , dass man sich ALLES was einem zusteht erkämpfen MUSS.

Viele Erfolg !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Fr 12. Aug 2011, 09:44

Mein Highlight des Tages gestern:

Der Satz

"Dieser Bescheid ergeht auf Grund Ihres Widerspruches, dem damit vollständig abgeholfen wurde."

:Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah:

ich habe endlich meine Reha genehmigt bekommen - nach nun 7 Monaten :applaus: :applaus: :applaus:

Nach geforderter Akteneinsicht, eingelegtem Widerspruch gegen die Ablehnung des Ursprungsantrages, mehreren Nachfragen zum Bearbeitungsstand, einer Beschwerde beim Präsidenten der DRV persönlich, der Androhung einer Untätigkeitsklage und einer Beschwerde beim Bundesversicherungsamt (das ist die Aufsichtsbehörde der DRV). :teufel:


Ich werde in die Seeklinik Bad Salzungen fahren, voraussichtlich ab Kalenderwoche 48 ( :glotzen: ).

Ein erster Etappensieg, der mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet hat :Heiss:


Vielen vielen Dank für Eure Unterstützung, allein hätte ich bestimmt nicht durchgehalten!
Lieben Gruß
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Re: Bearbeitungsfrist Reha- Antrag?

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Fr 12. Aug 2011, 10:50

Hallo Esoiloks!

Da möchte ich doch die erste sein die dir zu deinem Erfolg gratulieren möchte.

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Liebe Grüße Mäuschen

Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!

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