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Re: Arbeitsfähig entlassen

Verfasst: Sa 13. Mär 2010, 15:32
von stadtpflanze
@esuse
ja ich habe bei "Ihre Vorsorge" diese Frage gestellt. Das bin ich.
So schnell findet man sich wieder - lach -
deswegen bin ich auch so drucheinander was schalentierchen sagt.
-Wie dem auch sei.
ich habe bis jetzt wegen meinem Reha- Bericht noch nichts weiter unternommen.
(ich hatte mich nur wegen der Reha bei der DRV beschwert)
werde es - auch wenn schon ein jahr rum ist- noch tun.

Re: Arbeitsfähig entlassen

Verfasst: Sa 13. Mär 2010, 17:28
von Esuse
Bei meinem Mann war es auch so, wir haben aber inzwischen ein Fachmedizinisches Gutachten, welches die Aussage des Rehaarztes widerlegt, außerdem gibt es in unserem Fall Gesetze.
Ich drücke Dir die Daumen.
LG
Esuse

Re: Arbeitsfähig entlassen

Verfasst: Sa 20. Mär 2010, 17:31
von Mozarella
Quote: Eine Arbeitsunfähigkeit ist bitte NIE mit einer gleichzeitigen Erwerbsminderung gleichzusetzen! Das sind zwei Paar verschiedene Schuhe! Quote

Als ich arbeitsunfähig in die REHA ging, war von dem Rentenantrag, den ich irgenweaqnn stellen musste, gar keine Rede. Ich wäre nach weiterer AU und Eingliederung nach Hamburger-Modell wieder voll in meinen Beruf eingestiegen, wenn nicht andere Umstände passiert wären, derentwegen ich dann nie mehr gearbeitet habe.


Wetten das? In meinem Fall war es genau genau so. Zweimal angekreuzt von der RV "unter drei Stunden" und Anfrage bei meinem öff. AG, ob er so einen Job einrichten kann.
Glaube mir, ich weiss es aus meiner pers.Erfahrung.
LG
Mozarella

Re: Arbeitsfähig entlassen

Verfasst: So 21. Mär 2010, 18:00
von Esuse
Das stimmt, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe! Aber, auf dem Entlassungsbericht der Kur gibt es, soweit ich mich erinnere, die Aussage zum Zeitpunkt der Entlassung /arbeitsfähig oder arbeitsunfähig und eine Prognose zur Erwerbsfähigkeit.

Re: Arbeitsfähig entlassen

Verfasst: Mo 22. Mär 2010, 06:25
von stadtpflanze
@ Schalentierchen:
Schalentierchen hat geschrieben:Im Regelfall werden ALLE AU-angereisten Patienten IMMER auch AU entlassen!
Ausnahmen gibt es, die sind aber dermaßen in der Minderzahl, dass man die getrost außer Acht lassen kann.
Ich selbst kenne nur Fälle, wie meinen:
arbeitsUNfähig angereist und arbeitsfähig entlassen.
Und die Argumentation der DRV ist ja auch so:
"...die Ärztinnen und Ärzte der Rehabilitationseinrichtung müssen sich am Ende der
Rehabilitation auch zur Frage der Arbeitsfähigkeit der/des Versicherten äußern.
Diese Einschätzung stützt sich auf das Ergebnis der mehrwöchigen Diagnostik
und Therapie in der Rehabilitationseinrichtung.
Je nach individueller Beurteilung kann die Entlassung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig erfolgen.
Zur weiteren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wenden Sie sich bitte im Anschluss
an Ihre Rehabilitation an Ihren behandelnden Arzt."

Das ist mir völlig unverständlich.