Sozialrecht
Verfasst: Fr 15. Okt 2010, 13:50
Sept. 2010 - von Urmel:
Kabinett verabschiedet Sanierungsgesetz:
Sparen im Sozialen
Der Zuschlag, den Erwerbslose erhalten, wenn sie aus dem Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II fallen, wird gestrichen. Er beträgt bisher höchstens 160 Euro im Monat für Alleinstehende; mit Partner höchstens 320 Euro. Je Kind gibt es im ersten Jahr höchstens 60 Euro im Monat. Die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre begrenzt, im zweiten Jahr werden 50 Prozent gezahlt. Für Langzeitarbeitslose soll es keinen Zuschuss mehr für die Rentenversicherung geben.
Junge Eltern sollen weniger Geld vom Staat bekommen. Die Leistung, mit der ihnen der Staat den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes ausgleicht, beträgt bisher 67 Prozent des Einkommens, das nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt zur Verfügung stand. Für Eltern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro im Monat soll der Satz jetzt auf 65 Prozent sinken. Der Höchstbetrag von maximal 1800 Euro im Monat soll dagegen nicht geändert werden. Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger von 300 Euro im Monat soll gestrichen werden, ebenso der Heizzuschuss für Wohngeldempfänger. Letzteres gibt es erst seit 2009. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Quelle: FAZ.Net
Kabinett verabschiedet Sanierungsgesetz:
Sparen im Sozialen
Der Zuschlag, den Erwerbslose erhalten, wenn sie aus dem Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II fallen, wird gestrichen. Er beträgt bisher höchstens 160 Euro im Monat für Alleinstehende; mit Partner höchstens 320 Euro. Je Kind gibt es im ersten Jahr höchstens 60 Euro im Monat. Die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre begrenzt, im zweiten Jahr werden 50 Prozent gezahlt. Für Langzeitarbeitslose soll es keinen Zuschuss mehr für die Rentenversicherung geben.
Junge Eltern sollen weniger Geld vom Staat bekommen. Die Leistung, mit der ihnen der Staat den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes ausgleicht, beträgt bisher 67 Prozent des Einkommens, das nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt zur Verfügung stand. Für Eltern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro im Monat soll der Satz jetzt auf 65 Prozent sinken. Der Höchstbetrag von maximal 1800 Euro im Monat soll dagegen nicht geändert werden. Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger von 300 Euro im Monat soll gestrichen werden, ebenso der Heizzuschuss für Wohngeldempfänger. Letzteres gibt es erst seit 2009. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Quelle: FAZ.Net