Es betrifft ab 2024 alle Erwerbsminderungsrenten
Verfasst: Do 24. Mär 2022, 15:04
Hallo zusammen,
ab 2024 bekommen die ehemaligen und die Jahrgänge von 2001- 2014 7,5%
Jahrgänge ab 2014 -2018 4,5% mehr Rente. Dabei wird auch an Rentner gedacht die in andere Renten gewechselt haben.
Hier die Quelle:
https://www.rnd.de/politik/erwerbsminde ... SJRFU.html
Und hier ein Auszug dazu
Berlin.Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat erhebliche Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen angekündigt. „Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb verbessern wir die Erwerbsminderungsrente und erhöhen damit die Renten von rund drei Millionen Menschen“, fügte er hinzu.
Heil betonte: „Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut und zeigt, dass der Sozialstaat funktioniert und die Menschen nicht im Stich lässt.“
Wer krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Wichtig ist dabei die sogenannte Zurechnungszeit. Durch sie werden Renten wegen Erwerbsminderung so berechnet, als ob die betroffenen Menschen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. In der Vergangenheit hatte es hier Verbesserungen gegeben, von denen damals jeweils die Neurentner profitierten, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden.
Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent
Die betroffenen Menschen sollen ab dem 1. Juli 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld erhalten, wie es im Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand heißt.
In dem Entwurf, der dem RND vorliegt, wird ausgeführt: „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“
Die genauen Änderungen und die Kosten
Im Detail heißt das: Für diejenigen, die zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten sind, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für diejenigen, bei denen der Erwerbsrentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 liegt, sind es 4,5 Prozent – da sie teils schon von vorherigen Verbesserungen profitiert haben.
Klar ist auch: Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden bei der geplanten Verbesserung auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.
Die geplanten Verbesserungen führen laut Gesetzentwurf zu zusätzlichen Rentenausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024, in dem die Regelung zur Jahresmitte eingeführt wird. Im Jahr darauf sind es 2,6 Milliarden Euro. Danach sinken die Mehrausgaben langsam ab, die die Zahl der begünstigten Renten auf Dauer abnehmen wird.
So mal sehen ob das 2024 wahr wird oder wieder vergessen geht.
Gruß schläfer
ab 2024 bekommen die ehemaligen und die Jahrgänge von 2001- 2014 7,5%
Jahrgänge ab 2014 -2018 4,5% mehr Rente. Dabei wird auch an Rentner gedacht die in andere Renten gewechselt haben.
Hier die Quelle:
https://www.rnd.de/politik/erwerbsminde ... SJRFU.html
Und hier ein Auszug dazu
Berlin.Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat erhebliche Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen angekündigt. „Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb verbessern wir die Erwerbsminderungsrente und erhöhen damit die Renten von rund drei Millionen Menschen“, fügte er hinzu.
Heil betonte: „Das ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut und zeigt, dass der Sozialstaat funktioniert und die Menschen nicht im Stich lässt.“
Wer krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Wichtig ist dabei die sogenannte Zurechnungszeit. Durch sie werden Renten wegen Erwerbsminderung so berechnet, als ob die betroffenen Menschen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. In der Vergangenheit hatte es hier Verbesserungen gegeben, von denen damals jeweils die Neurentner profitierten, nicht aber die Bestandsrentner. Das soll nun nachgeholt werden.
Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent
Die betroffenen Menschen sollen ab dem 1. Juli 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld erhalten, wie es im Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand heißt.
In dem Entwurf, der dem RND vorliegt, wird ausgeführt: „Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Vorleistung an Entgeltpunkten anknüpft.“
Die genauen Änderungen und die Kosten
Im Detail heißt das: Für diejenigen, die zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten sind, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für diejenigen, bei denen der Erwerbsrentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 liegt, sind es 4,5 Prozent – da sie teils schon von vorherigen Verbesserungen profitiert haben.
Klar ist auch: Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden bei der geplanten Verbesserung auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.
Die geplanten Verbesserungen führen laut Gesetzentwurf zu zusätzlichen Rentenausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024, in dem die Regelung zur Jahresmitte eingeführt wird. Im Jahr darauf sind es 2,6 Milliarden Euro. Danach sinken die Mehrausgaben langsam ab, die die Zahl der begünstigten Renten auf Dauer abnehmen wird.
So mal sehen ob das 2024 wahr wird oder wieder vergessen geht.
Gruß schläfer