2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

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georg
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von georg » Mo 24. Aug 2020, 08:57

brillenetui hat geschrieben:
So 23. Aug 2020, 18:49
Hallo Georg

Also auf Deutsch: :icon_mrgreen:
Alleinstehend hat man 2020 einen Steuer-Freibetrag von 9408€ .
Als Verheirateter 18,916 € wenn einer 50 GDB hat erhöht sich der Freibetrag um 1140€ also ledig hat man dann 10.548 € frei und wenn man verheiratet ist und zusammen Steuererklärung macht 20,056,€.
Ist das korrekt?
So sieht es für das Jahr 2021 aus, der Schwerbehinderten-Freibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen folgendermaßen.
Die Erklärung für das Jahr 2021 macht man 2022.

Also auf Deutsch: :icon_mrgreen:
Alleinstehend hat man 2021 einen Steuer-Freibetrag von 9696 € .
Als Verheirateter 18392 € wenn einer 50 GDB hat erhöht sich der Freibetrag um 1140 € also ledig hat man dann 10836 € frei und wenn man verheiratet ist und zusammen Steuererklärung macht 20532 €.
Gruß
Georg :umarm:

maday
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 24. Aug 2020, 09:05

Meines Erachtens gilt es ab 01.01.2021. Ihr bezieht das auf die Steuer, die erst im Jahr darauf abgerechnet wird.
Aber diese Pauschbeträge kann man auch noch anders nutzen. Beispiel: Ist ein Kind BAfÖG berechtigt und stellt ab Januar dafür einen Antrag, so muss der Pauschbetrag sofort ab Januar 2021 berücksichtigt werden. Waren es bei der jetzigen Regelung beim GdB 30 monatlich 25,83 Euro, erhöht sich dann der Eigenbedarf ab Januar 2021 auf 51,66 Euro.
Also Augen auf, wo man den Pauschbetrag einsetzen kann.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

zerbrechlich
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Mo 24. Aug 2020, 14:26

ich nochmal:

also ich habe GdB 50, das wären denn ja bei Verdoppelung 1140 Euro und ich habe ja noch meinen jüngsten Sohn auf der Steuerkarte, er hat einen GdB von 100 mit dem Merkzeichen B,G und H. da wäre die Verdoppelung denn 7400 Euro.
da kommt dann noch der normale Steuerfreibetrag von 9408 Euro obenauf oder? also 17908 Euro. oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler.
Schöne Grüße

zerbrechlich

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georg
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von georg » Mo 24. Aug 2020, 16:56

Hm Zerbrechlich, das ist jetzt so eine Situation wo ich mir nicht ganz sicher bin, weil es mich so nicht betrifft.
Ich meine, wenn dein Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat und oder Erwerbseinkommen, dann muß er eine eigene Steuererklärung machen.
Höchstens er ist noch unter 25 Jahre und hat kein eigenes Einkommen, studiert beispielsweise, dann ist sein Freibetrag noch bei dir.
Oder wenn er gar nicht arbeiten kann und über 25 ist und du unterhaltspflichtig bist ?
Aber ob da dann der Freibetrag bei dir dazu kommt, weiß ich nicht.

Da solltest du mal im Inet rescherschieren, was da bei dir zutrifft.
Bin da etwas überfragt.
Gruß
Georg :umarm:

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Amethyst
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 25. Aug 2020, 01:20

Hallo zerbrechlich,
zerbrechlich hat geschrieben:
Mo 24. Aug 2020, 14:26
also ich habe GdB 50, das wären denn ja bei Verdoppelung 1140 Euro und ich habe ja noch meinen jüngsten Sohn auf der Steuerkarte, er hat einen GdB von 100 mit dem Merkzeichen B,G und H. da wäre die Verdoppelung denn 7400 Euro.
da kommt dann noch der normale Steuerfreibetrag von 9408 Euro obenauf oder? also 17908 Euro. oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler.
Das ist so richtig bzw. fast (9408 + 7400 + 1140 ergibt laut meines Taschenrechners 17948, also kein Denkfehler, sondern nur ein kleiner Rechenfehler :icon_e_wink: ).

Den Grundfreibetrag bekommt jeder, der entfällt ja nicht, wenn man einen Behinderten-Pauschbetrag bekommt. Beim Sohn mit H kommt zudem noch der Pflegepauschbetrag für Dich als die Pflegeperson hinzu, derzeit 924 €, der auch erhöht werden soll.

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... esetz.html

Anpassungen beim Pflege-Pauschbetrag
Darüber hinaus werden mit den Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, im angemessenen Rahmen steuerlich anerkannt. Der Pflege-Pauschbetrag soll in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken. Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag wird auf 1 800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Zudem wird zukünftig bei dem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1 100 Euro gewährt.


Würde für uns bedeuten: Zusätzlich zum Grundfreibetrag mein GdB 50 = 1140 € Freibetrag + 1800 € Pflegepauschbetrag, für unseren Sohn wegen des H 7400 € Pauschbetrag.

Hinzu kommt beim H noch eine Fahrtkostenpauschale für behinderungsbedingte Fahrten + Privatfahrten (derzeit 3000 km = 900 € ) bzw. mit Nachweis mehr (derzeit bis 15.000 km = 4500 € ), wobie da die zumutbare Belastung entsprechen ESTG § 33 abgezogen wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Do 27. Aug 2020, 16:07

Hallo Annette,

du meinst, der Pflegepauschbetrag kommt also noch dazu? Sohn hat Pflegegrad 4 . er lebt in einer Einrichtung für körperbehinderte und besucht dort die dazugehörige Werkstatt für Autisten. ist 23 Jahre alt und kommt im Schnitt alle 14 Tage nach Hause und verbringt seinen Urlaub hier und ist auch mit Zweitwohnsitz in meinem Haushalt gemeldet.
Schöne Grüße

zerbrechlich

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Amethyst
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Re: 2021 Verdoppelung Steuerfreipauschale Schwerbehinderte

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 27. Aug 2020, 20:26

Hallo Zerbrechlich!
zerbrechlich hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 16:07
du meinst, der Pflegepauschbetrag kommt also noch dazu? Sohn hat Pflegegrad 4 . er lebt in einer Einrichtung für körperbehinderte und besucht dort die dazugehörige Werkstatt für Autisten. ist 23 Jahre alt und kommt im Schnitt alle 14 Tage nach Hause und verbringt seinen Urlaub hier und ist auch mit Zweitwohnsitz in meinem Haushalt gemeldet.
Ja, ist bei uns auch so. Unser Sohn (28, Asperger-Autist) hat von 2005 bis 2017 in einer Einrichtung gelebt, die sein alleiniger Wohnort war und lebt seit 2017 mit alleinigem Wohnsitz mit ambulanter sozialpädagogischer und gesetzlicher Betreuung in einer eigenen Wohnung. Er ist ab und an hier und wir sind ab und an bei ihm und kümmern uns und dafür steht uns der Pflegepauschbetrag zu. Als er noch stationär war, haben wir für ihn nach Auflistung der Tage auch anteilig Pflegegeld erhalten und trotzdem den Pflegepauschbetrag bekommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html


"(6) 1Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro im Kalenderjahr geltend machen (Pflege-Pauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält. 2Zu diesen Einnahmen zählt unabhängig von der Verwendung nicht das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld."


Liebe Grüße

Annette
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