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Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 18:04
von Antik 63
Hallo Anthro, :umarm:
Anthro hat geschrieben:
So 17. Mai 2020, 15:28
Jap...genau das meine ich :umarm:
Um deinen Anspruch der EM-Rente Aufrecht zu erhalten,das kannst du auch durch AU-Zeiten.

Wichtig ist auch,das du weiter deine AU bei deiner KK abgibst.Die DRV fragt nämlich auch bei deiner KK,nach deinen AU-Zeiten.

Guck mal hier
Anrechnungszeiten – Rente ohne Beiträge Seite 19 https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=5

und hier
Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug  Seite 7 https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=4

Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 19:22
von brillenetui
Hallo,
aber wenn man AU ist und arbeitslos ,und Familienversichert,und nicht beim AA gemeldet (wie z.b eine Hausfrau)werden die Zeiten nicht aufrechterhalten (zumindestens war es bei mir so).

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 20:42
von Anthro
Hallo Antik 63,

...super, lieben Dank dafür :Bussi:

Ich habe es jetzt verstanden :jaa:

LG
Anthro

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 20:46
von Anthro
Hallo brillenetui,
aber wenn man AU ist und arbeitslos ,und Familienversichert,und nicht beim AA gemeldet (wie z.b eine Hausfrau)werden die Zeiten nicht aufrechterhalten (zumindestens war es bei mir so).
...ja, das verstehe ich. Bin AU, arbeitslos, dann nicht familienversichert und würde mich dann bei der AfA melden, dann können
die Zeiten aufrecht erhalten werden.

Aber wer weiß, vielleicht löst sich ja alles schon vorher? ....und ich erhalte die EMR, bevor ich ohne Bezüge da stehe...die
Hoffnung stirbt zuletzt. :jaa:

LG
Anthro

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 21:12
von brillenetui
Anthro hat geschrieben:
So 17. Mai 2020, 20:46


Aber wer weiß, vielleicht löst sich ja alles schon vorher? ....und ich erhalte die EMR, bevor ich ohne Bezüge da stehe...die
Hoffnung stirbt zuletzt. :jaa:

LG
Anthro
Das löst sich bestimmt vorher,kann man auch nicht mit mir vergleichen,habe den Lta Antrag gestellt 6/15 und meine Zeiten wären 12/15 abgelaufen.
Zu meinem Glück haben sie dann (obwohl Leistungsfall vom GA der DRV 3/18 festgestellt wurde),bei einem Vergleich zurückdatiert ab Antragsdatum 6/2015 wo die Zeiten noch erfüllt waren.