Seite 2 von 3

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Mi 6. Mai 2020, 19:23
von brillenetui
georg hat geschrieben:
Mi 6. Mai 2020, 08:11

Ich vermute jetzt halt mal, dass es auf den Stichtag der Antragsstellung ankommt.
Darauf kommt es (normalerweise) nicht an ,sondern auf den Leistungsfall(bei mir hat die DRV nach Widerspruch den Leistungsfall 3 Jahre zurückverlegt bzw ab Antragstellung,nach Vergleich,haben selbst 2 Anwälte nie gedacht dass die sowas machen ,scheint selten zu sein ).
LTA Antrag habe ich 6/2015 meine Zeiten wären ab 1/16 weggewesen bzw kein Anspruch ,der Leistungsfall wurde 3/2018 festgestellt)
Bei Harz 4 und arbeitslos ohne Bezug verliert man den Anspruch auf EMR nicht(vorrausgesetzt dass man die Zeiten erfüllt hat bevor man in Alg1 fällt).
Hier mal ein Link:


https://www.stern.de/wirtschaft/job/anr ... 39024.html

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Mi 6. Mai 2020, 22:31
von Babu
Hallo an alle,


2 Jahre Übergangsgeld aufgrund der Umschulung und zuvor KG und zuvor Gehalt. Vóm 20.06.2012 bis 21.06.2013 habe ich ALG I erhalten. Ich habe ab 22.06.2013 keine Leistungen mehr erhalten. Meine Antragsstellung f. EMR war am 01.06.2014.

Somit war ich dann in dem Rahmen von 2 Jahren in der man dies noch beantragen muss ansonsten verfällt der anspruch auf die EMR obwohl ich 2 Jahrezehnte eingezahlt hatte.

Daher hat mein Gehirn die 2 abgespeichert und die 3 . Nun ist mir auch verständlich was mit 3/5 Regel gemeint ist.

https://rentenbescheid24.de/renten-abc/ ... ungsrente/

Hier zur Verdeutlichung ein Link.

Gruß schlingeline

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 06:55
von brillenetui
Babu hat geschrieben:
Mi 6. Mai 2020, 22:31
Hallo an alle,



Somit war ich dann in dem Rahmen von 2 Jahren in der man dies noch beantragen muss ansonsten verfällt der anspruch auf die EMR obwohl ich 2 Jahrezehnte eingezahlt hatte.
Aber Achtung,die DRV geht (normalerweise)immer nach dem Leistungsfall nicht nach Antragstellung,mir wurde erst auch abgelehnt mit der Begründung ich bin zwar erwerbsgemindert,habe aber die 5/3 Regelung nicht mehr erreicht(Leistungsfall 3/18,Anspruch war ab 1/16 abgelaufen),aber bei Antrag (6/2015) hatte ich sie noch erfüllt.Nach Widerspruch kam Vergleich,und der war ab Antragsstellung.
Immer kämpfen selbst wenn alle sagen keine Chance,einfach probieren,bei mir haben selbst 2 (Fach) Anwälte gesagt,sie haben keine Chance ziehen sie zurück,und ich habe sie nach meinem selbtgebastelten Widerspruch Widerspruch 3 Monate später die EMR bekommen (ingesamt fast 5,5 Jahre befristet ,Rückwirkend 1/16-4/21).Habe auch im Elo Forum mal gelesen dass der Leistungsfall bei jemand 10 Jahre zurückverlegt wurde,und sie die Rente bekam.Also egal was ist immer probieren.

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 13:31
von Babu
Hallo Brillenetui,

ich habe meine EMR ohne Ablehnung und einem Gutachten erhalten. Innerhalb von 5 Monaten ab Beantragung.

Im Elo Forum bin ich nicht daher kann ich den Fall nicht nachverfolgen.

Ich erhielt 3 Jahre befristet und das jetzt zum dritten mal. Diese läuft bis 31.05.2023.
Was dann ist , ist Zukunftmusik.

Gruß schlingeline

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 10. Mai 2020, 11:09
von georg
Hallo Zusammen und einen schönen Muttertag wünsche ich den anwesenden Frauen !
Und Jungs, nicht wieder Mama vergessen :smile:
brillenetui hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 06:55
Also egal was ist immer probieren.
Das sehe ich auch so !
Wenn es so weit kommen sollte und ich noch in letzter Instanz verlieren sollte, kann ich danach wenigstens morgens zufrieden in den Spiegel schauen und mir sagen, du hast keine Schuld, du hast alles versucht, es sollte halt nicht sein.

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 08:52
von Anthro
Liebe Fee59,

ich habe soeben einen verpassten Beitrag von dir gelesen. Über diese Sache bin ich schon ein paar mal gestoßen.
Leider sitze ich weiter auf der Leitung, wie und wann das Eintritt :
Dadurch könnte der Eintritt des Leistungsfalls womöglich erst zu spät festgestellt werden, so dass die in den letzten fünf Jahren angesammelten Beitragszeiten nicht mehr ausreichen ...
Ich selbst bin jetzt seit Juli 2018 (oder auch Reha Mai 2018) AU, RVbeiträge fließen doch von der AfA. Oder ist Die Zeit nach der
AfA gemeint? Aber da sollte man doch irgendwie gemeldet bleiben?....da ja dann die Beiträge geleistet werden und da ja im laufenden Rentenverfahren? :confused: :confused: :confused:

Vielleicht kannst du mir das noch mal aufdröseln? :amen:

LG
Anthro

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 15:48
von Fee59
Hallo Anthro,
es ist die Zeit nach der AfA gemeint, wenn Du z. B. beim Ehepartner familienversichert bist oder ALG2 beziehst
LG
Fee

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 18:17
von Anthro
Hallo Fee59,

erst mal lieben Dank für deine Info. :umarm:

Wenn, was ich befürchte, mein EMR-ANTRAG bei Ende der Zahlung durch die AfA noch nicht entschieden ist, werde ich leider
nicht famioienversichert sein, da ich in einer Partnerschaft lebe. Auch der Erhalt von ALG2 ist nicht realistisch, da ja dann das
Einkommen des Partners mit berechnet wird. So werde ich mich wohl selbstversichern müssen.

Wenn ich dann bei der AfA arbeitssuchend oder arbeitslos??? gemeldet bleibe und /oder weiter AU bin, hast du eine Idee,
ob dann Versicherungszeiten für mich laufen? :confused:

LG
Anthro

Das ist alles noch in der Zukunft, aber mich beschäftigt das doch sehr.

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 11:59
von Antik 63
Hallo Anthro, :smile:
Anthro hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 18:17
Wenn ich dann bei der AfA arbeitssuchend oder arbeitslos??? gemeldet bleibe und /oder weiter AU bin, hast du eine Idee,ob dann Versicherungszeiten für mich laufen? :confused:
Du meinst,wie du den Anspruch der EM-Rente Aufrecht erhalten kannst ?

Re: VdK befürchtet Anspruchsverlust bei Erwerbsgeminderten

Verfasst: So 17. Mai 2020, 15:28
von Anthro
Hallo Antik 63,
Du meinst,wie du den Anspruch der EM-Rente Aufrecht erhalten kannst ?
Jap...genau das meine ich :umarm:

Wenn.... die AfA im nächsten Jahr nicht mehr zahlt, ich mich selbst krankenversichern muß....EMR Verfahren noch läuft.
Auch ALG2 werde ich nicht bekommen, da das Einkommen meines Partners dann mit angerechnet wird.....wenn ich dann
völlig ohne Einkommen da stehe....

Alles Zukunftsmusik....die mich aber beschäftigt. :confused:

LG
Anthro