Abgeordnetenentschädigung
Verfasst: So 20. Jun 2010, 15:57
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnet ... 3%A4digung
mal ein auszug:
Altersbezüge [Bearbeiten]
Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.
Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung...........
mal ein auszug:
Altersbezüge [Bearbeiten]
Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.
Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung...........